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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 47

1 Josef ging zum Pharao und berichtete ihm: "Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Land Kanaan hier eingetroffen. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihr Kleinvieh und ihre Rinder mitgebracht und sind im Land Goschen angekommen." 2 Er hatte fünf Männer aus dem Kreis seiner Brüder mitgebracht und stellte sie dem Pharao vor. 3 Der fragte sie: "Was ist eure Tätigkeit?" - "Deine Sklaven sind Kleinviehhirten wie schon unsere Vorfahren." (1. Mose 46.33-34) 4 Weiter sagten sie: "Wir möchten als Gäste im Land bleiben, denn in Kanaan gibt es wegen der Dürre keine Weiden mehr für unsere Herden. Erlaube uns doch, im Land Goschen zu siedeln!" 5 Da sagte der Pharao zu Josef: "Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. 6 Ägypten steht dir offen. Lass sie im besten Teil des Landes wohnen. Sie können in Goschen bleiben. Und wenn tüchtige Leute unter ihnen sind, dann setze sie als Oberhirten für mein eigenes Vieh ein." 7 Dann brachte Josef auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor. Und Jakob segnete den Pharao. 8 Dieser fragte ihn: "Wie hoch ist eigentlich die Zahl deiner Lebensjahre?" 9 "130 Jahre lebe ich als Fremder auf dieser Erde", erwiderte Jakob. "Die Zeit meines Lebens war kurz und mühselig und reicht nicht an die Lebensjahre meiner Väter heran, die ebenso heimatlos auf der Erde lebten." (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Mit einem Segenswunsch verabschiedete sich Jakob vom Pharao. 11 Josef wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitze an und gab ihnen Grundbesitz im Land Ägypten, im besten Teil des Landes in der Gegend von Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Er sorgte dafür, dass seine Angehörigen entsprechend ihrer Kopfzahl Nahrungsmittel bekamen. (1. Mose 45.11) 13 Im ganzen Land gab es kein Brot, und die Hungersnot wurde immer schlimmer. Auch das Land Ägypten war vom Hunger erschöpft, Kanaan ebenso. 14 Durch das Getreide, das Josef verkaufte, brachte er schließlich alles Geld zusammen, das in beiden Ländern in Umlauf war, und übergab es dem Pharao. 15 Als dann in Ägypten und Kanaan das Geld ausgegangen war, kamen die Ägypter zu Josef und sagten: "Schaff uns Brot her! Oder sollen wir hier vor deinen Augen verhungern? Wir haben kein Geld mehr." 16 Da sagte Josef: "Bringt mir statt Geld euer Vieh, dann gebe ich euch dafür Getreide." 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Josef, ihre Pferde, ihre Schaf- und Rinderherden, ihre Esel; und Josef versorgte sie das ganze Jahr über mit Nahrung. 18 Im folgenden Jahr kamen sie wieder und sagten: "Wir können es dir, unserem Herrn, nicht verschweigen: Unser Geld ist ausgegangen, unser Vieh ist in deinem Besitz. Wir haben nur noch uns selbst und unsere Felder. 19 Sollen wir hier vor deinen Augen sterben - so wie unser Ackerland stirbt? Kaufe uns und unsere Felder für den Pharao, dann wollen wir auf unserem Ackerland für ihn arbeiten. Aber gib uns Getreide, damit wir leben können und Saatgut für unsere Felder haben, und damit das Ackerland nicht verödet." 20 So kaufte Josef das ganze Land auf und machte es zum Eigentum des Pharao. Weil die Hungersnot so groß war, musste jeder Ägypter sein Ackerland verkaufen. 21 Von einem Ende Ägyptens bis zum anderen ließ Josef das Volk dazu in die Städte kommen. 22 Nur das Land der Priester kaufte er nicht auf, denn die Priester lebten von einem festen Einkommen, das der Pharao für sie festgesetzt hatte; deshalb mussten sie ihr Land nicht verkaufen. 23 Zum Volk sagte Josef: "Heute habe ich euch und euer Ackerland für den Pharao erworben. Hier habt ihr Saatgut, bestellt eure Felder! 24 Von der Ernte müsst ihr den fünften Teil an den Pharao abgeben, die anderen vier Teile sind für neues Saatgut und zur Ernährung für euch und eure Familien bestimmt." 25 Sie sagten: "Du hast uns das Leben erhalten! Wenn wir Gunst vor dir finden, wollen wir gern Sklaven des Pharao sein." 26 Josef machte es zum Gesetz, dass ein Fünftel der Ernte dem Pharao abzuliefern war. Das gilt bis zum heutigen Tag. Nur das Land der Priester kam nicht an den Pharao. 27 So wohnte Israel also in Ägypten. Die Israeliten machten sich im Land Goschen ansässig, waren fruchtbar und vermehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Jakob lebte noch 17 Jahre in Ägypten. Er wurde 147 Jahre alt. 29 Als das Ende nahte, ließ er seinen Sohn Josef rufen und sagte zu ihm: "Erweise mir die Gunst und schwöre bei meiner Nachkommenschaft, dass du mit Liebe und Treue an mir handelst und mich nicht in Ägypten begräbst! (1. Mose 24.2) 30 Wenn ich im Tod mit meinen Vorfahren vereint bin, dann bring mich aus Ägypten weg und begrabe mich bei meinen Vorfahren!" Josef versprach ihm: "Ich werde tun, was du gesagt hast!" (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 "Schwöre es mir!", sagte Jakob, und Josef schwor es ihm. Dann verneigte sich Israel ehrfürchtig zum Kopfende seines Bettes hin.