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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 38

1 Damals trennte sich Juda von seinen Brüdern und zog zu einem Mann aus Adullam, namens Hira. 2 Dort sah er die Tochter eines Kanaaniters namens Schua. Er heiratete sie und schlief mit ihr. 3 Sie wurde schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Juda nannte ihn Er. 4 Dann wurde sie wieder schwanger und gebar einen zweiten Sohn; den nannte sie Onan. 5 Ihren dritten Sohn nannte sie Schela. Zur Zeit seiner Geburt wohnten sie in Kesib. 6 Juda verheiratete seinen ältesten Sohn Er mit einer Frau namens Tamar. 7 Doch sein Erstgeborener tat, was Jahwe missfiel, und Jahwe ließ ihn sterben. 8 Da sagte Juda zu Onan: "Schlafe mit der Frau deines Bruders und vollziehe die Schwagerehe mit ihr. Du bist verpflichtet, deinem Bruder Nachkommen zu verschaffen." (5. Mose 25.5) 9 Weil Onan wusste, dass das Kind nicht ihm gehören würde, ließ er jedes Mal, wenn er mit Tamar schlief, den Samen auf die Erde ausfließen und verderben. Er wollte seinem Bruder keine Nachkommen verschaffen. 10 Das missfiel Jahwe, und er ließ auch Onan sterben. 11 Da sagte Juda zu seiner Schwiegertochter Tamar: "Bleib jetzt als Witwe im Haus deines Vaters, bis mein Sohn Schela alt genug ist." Denn er befürchtete, dass auch dieser sterben würde wie seine Brüder. So ging Tamar zur Familie ihres Vaters zurück. 12 Jahre vergingen. Da starb Judas Frau, die Tochter Schuas. Als die Trauerzeit vorüber war, ging Juda mit seinem Freund Hira aus Adullam nach Timna zu den Schafscherern. 13 Als Tamar erfuhr, dass ihr Schwiegervater zur Schafschur nach Timna ging, 14 legte sie ihre Witwenkleider ab, verhüllte sich mit einem Schleier und setzte sich an den Eingang von Enajim, das am Weg nach Timna liegt. Denn sie hatte bemerkt, dass Schela erwachsen geworden war und sie ihm doch nicht als Frau gegeben wurde. 15 Als Juda sie so verschleiert erblickte, hielt er sie für eine Hure. 16 Er ging zu ihr hin und sagte: "Lass mich mit dir schlafen!" Denn er merkte nicht, dass es seine Schwiegertochter war. "Was gibst du mir, wenn ich dich lasse?", erwiderte sie. (3. Mose 18.15) 17 "Ich schicke dir ein Ziegenböckchen von meiner Herde", versprach er. "Gut", sagte sie, "du musst mir nur ein Pfand dalassen." 18 "Was für ein Pfand willst du denn haben?", fragte er. "Dein Rollsiegel mit Schnur und den Stab in deiner Hand", erwiderte sie. Er gab ihr, was sie wollte, und kam zu ihr, und sie wurde von ihm schwanger. 19 Dann ging sie von dort weg, legte den Schleier ab und zog die Witwenkleider wieder an. 20 Nun schickte Juda seinen Freund aus Adullam mit dem Ziegenböckchen los, um das Pfand einzulösen. Aber die Frau war nicht mehr zu finden. 21 Er fragte die Leute im Ort: "Wo ist denn die Geweihte, die hier in Enajim am Weg saß?" - "Hier gibt es keine Geweihte", sagten sie. 22 Da kehrte er zu Juda zurück und sagte: "Ich habe sie nicht gefunden. Auch die Leute dort kennen keine Geweihte." 23 "Soll sie die Sachen behalten", sagte Juda, "sonst machen wir uns noch zum Gespött. Ich habe ja das Böckchen geschickt, aber du hast sie nicht gefunden." 24 Etwa drei Monate später wurde Juda berichtet: "Deine Schwiegertochter Tamar hat sich mit einem Mann eingelassen und ist sogar schwanger geworden!" - "Führt sie aus dem Ort hinaus!", befahl Juda. "Sie soll verbrannt werden." 25 Als man sie hinausführen wollte, schickte sie jemand zu ihrem Schwiegervater und ließ ihm sagen: "Schau dir dieses Rollsiegel, die Schnur und den Stab genau an! Von dem Mann, dem das gehört, bin ich schwanger." 26 Juda sah sich die Sachen genau an und sagte: "Sie ist im Recht, die Schuld liegt bei mir. Ich hätte sie meinem Sohn Schela zur Frau geben müssen." Er nahm sie bei sich auf, schlief aber nicht wieder mit ihr. 27 Kurz vor der Entbindung stellte sich heraus, dass Tamar Zwillinge bekam. 28 Während der Geburt streckte einer seine Hand heraus. Die Hebamme band einen roten Faden um das Handgelenk und sagte: "Das ist der Erstgeborene." 29 Der zog seine Hand aber wieder zurück, und sein Bruder kam zuerst heraus. "Mit was für einem Riss hast du dir den Vortritt verschafft!", sagte die Hebamme. Deshalb nannte man ihn Perez, Riss. (Matthäus 1.3) 30 Erst dann kam sein Bruder heraus, an dessen Handgelenk der rote Faden war. Ihn nannte man Serach, Rotglanz.