Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, der auch Edom heißt. (1. Mose 25.30)2Esau hatte Frauen aus dem Land Kanaan geheiratet. Es waren Ada, die Tochter des Hetiters Elon, Oholibama, eine Tochter Anas und Enkelin des Hiwiters Zibon, (1. Mose 26.34)3und Basemat. Das war eine Tochter Ismaëls und die Schwester von Nebajot. (1. Mose 28.9)4Ada gebar Elifas, Basemat gebar Reguël, 5und Oholibama gebar Jëusch, Jalam und Korach. Diese Söhne wurden Esau im Land Kanaan geboren.6Später zog Esau von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. Seine Frauen, seine Söhne und Töchter nahm er mit und alle seine Leute, seine Herden und den ganzen Besitz, den er im Land Kanaan erworben hatte. 7Ihr Besitz war nämlich viel zu groß, um zusammenbleiben zu können, denn in dem Land, in dem sie als Fremde wohnten, gab es nicht genügend Weiden für ihr Vieh. (1. Mose 13.6)8So ließ sich Esau, also Edom, im Gebirge Seïr nieder.9Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Esau, dem Stammvater der Edomiter, die im Gebirge Seïr leben. 10Die Namen der Söhne Esaus waren: Elifas, Sohn der Ada, und Reguël, Sohn der Basemat. 11Elifas wurde der Vater von Teman, Omar, Zefo, Gatam und Kenas. 12Von seiner Nebenfrau Timna hatte Elifas noch Amalek. Sie alle stammen von Esaus Frau Ada ab. 13Reguël wurde der Vater von Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie stammen von Esaus Frau Basemat ab. 14Von Oholibama, der Tochter Anas und Enkelin Zibons, stammen Esaus Söhne Jëusch, Jalam und Korach. 15Es folgen die Namen der Stammesfürsten, die sich von Esau herleiten. Von Elifas, dem Erstgeborenen Esaus, stammen: Teman, Omar, Zefo, Kenas, 16Korach, Gatam und Amalek. Sie alle gehen auf Esaus Frau Ada zurück. 17Von Esaus Sohn Reguël stammen: Nahat, Serach, Schamma und Misa. Sie gehen auf Esaus Frau Basemat zurück. 18Von Esaus Frau Oholibama stammen Jëusch, Jalam und Korach. 19Das sind also die Edomiter, Esaus Nachkommen und ihre Stammesfürsten. 20Es folgen die Namen der dort ansässigen Bewohner, Nachkommen des Horiters Seïr. Seine Söhne hießen Lotan, Schobal, Zibon, Ana, (1. Mose 14.6)(5. Mose 2.12)21Dischon, Ezer und Dischan. Das waren die Stammesfürsten der Horiter. 22Lotans Söhne hießen Hori und Heman. Lotans Schwester war Timna. 23Die Söhne Schobals hießen Alwan, Manahat, Ebal, Schefo und Onam. 24Die Söhne Zibons waren Aja und Ana. Ana war es, der Jemim in der Wildnis fand, als er die Esel seines Vaters hütete. 25Anas Sohn hieß Dischon, seine Tochter Oholibama. 26Die Söhne Dischons hießen Hemdan, Eschban, Jitran und Keran. 27Die Söhne Ezers waren Bilhan, Saawan und Akan. 28Die Söhne Dischans waren Uz und Aran. 29Das sind also die Stammesfürsten der Horiter: Lotan, Schobal, Zibon, Ana, 30Dischon, Ezer und Dischan, aufgeführt in der Reihenfolge ihrer Stammväter.31Folgende Könige herrschten nacheinander über das Land Edom, noch bevor es einen König in Israel gab: 32Bela, der Sohn Beors, in der Stadt Dinhaba; 33Jobab, der Sohn Serachs, aus der Stadt Bozra; 34Huscham aus dem Gebiet des Stammes Teman; 35Hadad, der Sohn Bedads, in der Stadt Awit; er besiegte die Midianiter in einer Schlacht auf dem Gebiet von Moab; 36Samla aus der Stadt Masreka; 37Schaul aus Rehobot am Strom; 38Baal-Hanan, der Sohn Achbors; 39Hadar in der Stadt Pagu; seine Frau Mehetabel war eine Tochter Matreds und Enkelin Me-Sahabs.40Folgende Fürsten der Nachkommen Esaus haben ihren Sippen und Städten den Namen gegeben: Timna, Alwa, Jetet, 41Oholibama, Ela, Pinon, 42Kenas, Teman, Mibzar, 43Magdiël und Iram. Das waren die Fürsten Edoms nach ihren Siedlungsgebieten in dem Land, das sie besaßen. So viel zu Esau, dem Stammvater der Edomiter.