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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 35

1 Gott sagte zu Jakob: Zieh nach Bet-El hinauf, lass dich dort nieder und baue einen Altar für den Gott, der dir erschienen ist, als du vor deinem Bruder Esau geflohen bist." (1. Mose 28.12) (1. Mose 31.13) 2 Da befahl Jakob seiner ganzen Familie und allen, die bei ihm waren: "Schafft die fremden Götter weg, die ihr noch habt! Reinigt euch und zieht frische Sachen an! (1. Mose 31.19) (Josua 24.23) (1. Samuel 7.3) 3 Wir werden nach Bet-El hinaufziehen, und ich werde dort einen Altar bauen für den Gott, der mich in meiner Not erhört hat und mir auf meinem ganzen Weg zur Seite stand. (1. Mose 28.15) (1. Mose 28.20-22) 4 Da gaben sie Jakob ihre Götterfiguren und ihre Ohrringe, und er vergrub sie unter der Terebinthe bei Sichem. (Josua 24.26) (Richter 9.6) 5 Dann brachen sie auf. Niemand wagte es, sie zu verfolgen, denn auf den umliegenden Städten lag ein Schrecken Gottes. 6 So kam Jakob mit seinen Leuten nach Lus im Land Kanaan, das jetzt Bet-El heißt. 7 Dort baute er einen Altar und nannte die Opferstätte El-Bet-El, denn hier war ihm Gott erschienen, als er vor seinem Bruder Esau floh. (1. Mose 12.8) 8 Während sie dort waren, starb Debora, die Amme Rebekkas. Sie begruben sie unterhalb von Bet-El unter der Steineiche, die davon den Namen Allon Bachut, Klageeiche, erhielt. 9 Da erschien Gott Jakob und segnete ihn. Es war das zweite Mal seit seiner Rückkehr aus Mesopotamien. 10 Gott sagte: "Du heißt Jakob. Doch von jetzt an sollst du nicht mehr Jakob, sondern Israel genannt werden!" So gab er ihm den Namen Israel. (1. Mose 32.29) 11 Weiter sagte Gott zu ihm: "Ich bin El-Schaddai, der allmächtige Gott. Sei fruchtbar und vermehre dich! Ein Volk, ja eine ganze Schar von Völkern wird von dir abstammen, selbst Könige werden unter deinen direkten Nachkommen sein. (1. Mose 17.1) (1. Mose 17.6) (1. Mose 28.3-4) 12 Das Land, das ich Abraham und Isaak zugesprochen habe, werde ich dir und deinen Nachkommen geben." 13 Als Gott das Gespräch mit ihm beendet hatte, fuhr er von diesem Ort wieder in den Himmel auf. (1. Mose 17.22) 14 Jakob stellte einen Gedenkstein dorthin, wo Gott mit ihm geredet hatte. Er goss ein Trankopfer darüber und salbte ihn mit Öl. (1. Mose 28.18-19) 15 Die Stelle, wo Gott mit ihm geredet hatte, nannte er Bet-El, Haus Gottes. 16 Dann brachen sie wieder von Bet-El auf. Als sie nur noch ein Stück von Efrata entfernt waren, setzten die Wehen bei Rahel ein. Sie hatte eine sehr schwere Geburt. 17 Als ihr die Geburt so schwer wurde, sagte die Hebamme zu ihr: "Hab keine Angst, es wird wieder ein Sohn!" 18 Aber Rahel spürte, dass ihr das Leben entwich und sie sterben würde. Da nannte sie ihn Ben-Oni, Sohn meiner Totenklage. Sein Vater aber nannte ihn Benjamin, Sohn meines Glücks. 19 So starb Rahel und wurde dort am Weg nach Efrata begraben, das jetzt Bethlehem heißt. (Micha 5.1) 20 Jakob errichtete einen Gedenkstein auf ihrem Grab, der noch heute als Grabmal Rahels dort steht. 21 Dann zog Israel weiter und schlug seine Zelte jenseits von Migdal-Eder auf. (Micha 4.8) 22 Dort geschah es, dass Ruben mit Bilha, der Nebenfrau seines Vaters, schlief. Und Israel erfuhr davon. Jakob hatte zwölf Söhne. (1. Mose 49.4) 23 Die Söhne Leas: Ruben, der Erstgeborene Jakobs, Simeon, Levi, Juda, Issachar und Sebulon. 24 Die Söhne Rahels: Josef und Benjamin. 25 Die Söhne Bilhas, der Sklavin Rahels: Dan und Naftali. 26 Die Söhne Silpas, der Sklavin Leas: Gad und Ascher. Alle wurden noch in Mesopotamien geboren. 27 Jakob kam dann zu seinem Vater Isaak nach Mamre bei Kirjat-Arba, das jetzt Hebron heißt. Dort hatten Abraham und Isaak sich niedergelassen. 28 Isaak wurde 180 Jahre alt. 29 Er starb nach einem langen und erfüllten Leben und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. Seine beiden Söhne Esau und Jakob begruben ihn. (1. Mose 25.8)