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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 28

1 Da ließ Isaak Jakob zu sich rufen. Er segnete ihn und sagte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen. (1. Mose 24.3) 2 Zieh ins obere Mesopotamien zur Sippe Betuëls, des Vaters deiner Mutter, und nimm dir eine Frau von den Töchtern Labans, des Bruders deiner Mutter. (1. Mose 22.23) (1. Mose 24.29) 3 El-Schaddai, der allmächtige Gott, wird dich segnen. Er mache dich fruchtbar und lasse dich zahlreich werden, sodass aus dir eine ganze Schar von Völkern wird. 4 Er gebe dir und deinen Nachkommen den Segen Abrahams, damit du das Land in Besitz nimmst, das Gott Abraham gegeben hat und in dem du jetzt noch als Fremder lebst!" (1. Mose 12.2) 5 So ließ Isaak Jakob ziehen, und dieser machte sich auf den Weg ins obere Mesopotamien zu Laban, dem Sohn des Aramäers Betuël, dem Bruder Rebekkas, seiner und Esaus Mutter. 6 Als nun Esau erfuhr, dass Isaak Jakob gesegnet und ins obere Mesopotamien geschickt hatte, damit er sich dort eine Frau suche, und dass er ihm beim Segnen befohlen hatte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen!", 7 und dass Jakob seinem Vater und seiner Mutter gehorcht hatte und bereits aufgebrochen war, 8 da begriff Esau, dass die Frauen Kanaans seinem Vater zuwider waren. 9 Er ging zu Ismaël und nahm zu seinen Frauen noch eine weitere hinzu, nämlich Mahalat, die Tochter Ismaëls, die Schwester Nebajots und Enkelin Abrahams. (1. Mose 25.13) (1. Mose 26.34) 10 Jakob hatte sich von Beerscheba auf den Weg nach Haran gemacht. 11 Dabei kam er an einen bestimmten Ort und übernachtete dort, weil die Sonne schon untergegangen war. Er nahm einen der Steine des Platzes, machte ihn zu seinem Kopflager und legte sich schlafen. 12 Im Traum sah er einen Treppenaufgang, dessen Spitze bis an den Himmel reichte. Engel stiegen auf ihm hinauf und herab. (Johannes 1.51) 13 Und auf einmal stand Jahwe über ihm und sagte: "Ich bin Jahwe, der Gott deines Vaters Abraham und der Gott Isaaks. Das Land, auf dem du liegst, will ich dir und deinen Nachkommen geben. (1. Mose 12.7) 14 Deine Nachkommen werden zahlreich sein wie der Staub auf der Erde. Du wirst dich ausbreiten nach Westen und Osten, Norden und Süden. Durch dich und deine Nachkommenschaft sollen alle Sippen der Erde gesegnet werden. (1. Mose 12.3) (1. Mose 13.16) 15 Und ich werde dir beistehen. Ich beschütze dich überall, wo du hingehst, und bringe dich wieder in dieses Land zurück. Ich werde dich nicht verlassen und tue alles, was ich dir versprochen habe." 16 Da erwachte Jakob und sagte: "Tatsächlich, Jahwe ist an diesem Ort, und ich habe es nicht gewusst." 17 Er fürchtete sich und rief: "Ehrfurcht gebietet dieser Ort! Hier ist wirklich das Haus Gottes, das Tor des Himmels." (2. Mose 3.5) 18 Früh am Morgen stand Jakob auf. Er stellte den Stein, der an seinem Kopfende gelegen hatte, als Gedenkstein auf, goss Öl auf seine Spitze 19 und gab dem Ort den Namen Bet-El, Haus Gottes. Vorher hieß der Ort Lus. (1. Mose 35.14-15) 20 Dann legte Jakob ein Gelübde ab: "Wenn Gott mir beisteht und mich auf meiner Reise behütet, wenn er mir Nahrung und Kleidung gibt 21 und ich wohlbehalten zu meiner Familie zurückkomme, dann soll Jahwe mein Gott sein. 22 Und hier an dieser Stelle, wo ich den Stein aufgestellt habe, soll ein Haus Gottes stehen. Und von allem, was du mir gibst, werde ich dir treu den zehnten Teil zurückgeben." (1. Mose 35.1) (1. Mose 35.7)