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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 25

1 Auch Abraham heiratete wieder. Seine Frau hieß Ketura. 2 Sie gebar ihm Simran, Jokschan, Medan, Midian, Jischbak und Schuach. 3 Jokschan zeugte Saba und Dedan. Von Dedan stammen die Aschuriter, die Letuschiter und die Lëummiter ab. 4 Midians Söhne waren Efa, Efer, Henoch, Abida und Eldaga. Sie alle waren Nachkommen von Ketura. 5 Abraham hatte Isaak seinen ganzen Besitz vermacht. 6 Den Söhnen seiner Nebenfrauen gab er eine Abfindung und schickte sie noch zu seinen Lebzeiten von Isaak weg, ostwärts ins Ostland. 7 Abraham wurde 175 Jahre alt. 8 Er starb nach einem erfüllten Leben und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Seine Söhne Isaak und Ismaël bestatteten ihn in der Höhle Machpela. Sie liegt auf dem Grundstück, das Efron Ben-Zohar gehört hatte, gegenüber von Mamre, 10 das Abraham damals von den Hetitern gekauft hatte. Dort also sind Abraham und seine Frau Sara bestattet. (1. Mose 23.16-17) 11 Nach Abrahams Tod segnete Gott dessen Sohn Isaak, der sich beim Brunnen Lahai-Roi niedergelassen hatte. (1. Mose 24.62) 12 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Ismaël Ben-Abraham, den die ägyptische Sklavin Hagar Abraham geboren hatte, (1. Mose 21.13) 13 die Namen der Nachkommen Ismaëls nach ihrer Geschlechterfolge: Nebajot, der Erstgeborene, Kedar, Adbeel, Mibsam, 14 Mischma, Duma, Massa, 15 Hadad, Tema, Jetur, Nafisch und Kedma. 16 Das sind die Söhne Ismaëls und ihre Namen in den Niederlassungen und Zeltlagern: Sie waren die Begründer von zwölf Stämmen. (1. Mose 17.20) 17 Ismaël starb im Alter von 137 Jahren und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. 18 Sie schlugen ihre Zelte zwischen Hawila und Schur auf, das östlich von Ägypten am Weg nach Assur liegt. So setzte er sich seinen Brüdern vor die Nase. (1. Mose 16.12) 19 Es folgt die Geschichte der Nachkommen von Isaak Ben-Abraham: Abraham war der Vater Isaaks. 20 Isaak war vierzig Jahre alt, als er heiratete. Seine Frau hieß Rebekka und war die Tochter des Aramäers Betuël aus dem oberen Mesopotamien, die Schwester Labans. 21 Isaak betete eindringlich für seine Frau zu Jahwe, denn sie bekam keine Kinder. Jahwe erhörte ihn und Rebekka wurde schwanger. 22 Als die Kinder in ihrem Bauch einander wegstießen, sagte sie: "Wenn es so steht, warum bin ich dann schwanger geworden?" Sie ging, um Jahwe zu befragen. 23 Jahwe sagte zu ihr: "Zwei Völker trägst du jetzt in deinem Leib, zwei Stämme scheiden sich in deinem Schoß, ein Volk wird stärker als das andere sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen." (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Und tatsächlich! Als die Stunde der Geburt kam, brachte sie Zwillinge zur Welt. 25 Der erste, der herauskam, war am ganzen Körper mit rötlichen Haaren bedeckt. Sie nannten ihn Esau, den Behaarten. 26 Danach war sein Bruder herausgekommen, der Esau an der Ferse festhielt. Ihn nannten sie Jakob, den Fersenhalter. Bei ihrer Geburt war Isaak sechzig Jahre alt. 27 Die Kinder wuchsen heran. Esau wurde ein Jäger, ein Mann der freien Steppe. Jakob wurde ein gesitteter Mann, der bei den Zelten blieb. 28 Ihr Vater Isaak hatte eine Vorliebe für Esau, weil er gern Wild aß. Jakob war der Liebling der Mutter. 29 Eines Tages hatte Jakob ein Gericht gekocht, als Esau erschöpft nach Hause kam. 30 "Lass mich doch schnell etwas von dem Roten da hinunterschlingen", rief Esau, "dem roten Zeug da, ich bin ganz erschöpft!" Deshalb nannte man ihn auch Edom, den Roten. 31 Doch Jakob erwiderte: "Nur wenn du mir dein Erstgeburtsrecht verkaufst!" 32 "Ich sterbe vor Hunger", erwiderte Esau, "was nützt mir da mein Erstgeburtsrecht!" 33 "Schwöre es mir!", verlangte Jakob. Esau schwor es ihm und verkaufte so sein Erstgeburtsrecht an Jakob. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab Jakob Esau Brot und eine Schüssel gekochter Linsen. Esau aß und trank, stand auf und ging davon. So missachtete er sein Erstgeburtsrecht.