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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 20

1 Abraham brach nun von Mamre auf und zog weiter in den Negev. Er schlug sein Lager zwischen Kadesch und Schur auf und lebte dann eine Zeitlang in Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Dort gab er seine Frau Sara wieder als seine Schwester aus. Da ließ Abimelech, der König von Gerar, Sara zu sich holen. 3 Aber in der Nacht kam Gott im Traum zu Abimelech und sagte: "Du musst sterben, weil du diese Frau genommen hast, denn sie ist verheiratet und gehört einem anderen." 4 Abimelech hatte sie noch nicht berührt und erwiderte: "Herr, willst du denn unschuldige Leute umbringen? 5 Er hat doch selbst zu mir gesagt: 'Sie ist meine Schwester.' Und auch sie hat das bestätigt und mir gesagt: 'Er ist mein Bruder.' Ich habe das mit reinem Gewissen und unschuldigen Händen getan." 6 "Das weiß ich auch", sagte Gott im Traum zu ihm. "Ja, du hast das mit reinem Gewissen getan. Deshalb habe ich dich auch davon abgehalten, vor mir schuldig zu werden, und dir nicht gestattet, sie zu berühren. 7 Doch jetzt gib die Frau dem Mann zurück! Er ist nämlich ein Prophet und wird für dich beten, damit du am Leben bleibst. Wenn du sie aber behältst, wirst du sterben, du und alles, was zu dir gehört." (Psalm 105.15) 8 Am nächsten Morgen stand Abimelech früh auf, rief seine Leute zusammen und berichtete ihnen, was geschehen war. Da bekamen es alle mit der Angst zu tun. 9 Abimelech ließ Abraham rufen und sagte zu ihm: "Was hast du uns da angetan? Womit habe ich mich an dir versündigt, dass du mich und mein Volk in diese schwere Schuld gestürzt hast? Du hast mir etwas angetan, was man einfach nicht tun darf! 10 Was hast du dir dabei nur gedacht?" 11 Abraham entgegnete: "Ich dachte, an diesem Ort hat man bestimmt keine Ehrfurcht vor Gott, und man wird mich umbringen wegen meiner Frau. 12 Außerdem ist sie wirklich meine Schwester. Sie ist die Tochter meines Vaters, hat aber eine andere Mutter. Darum konnte ich sie heiraten. 13 Als Gott mich dann aus meiner Heimat in die Fremde schickte, sagte ich zu ihr: 'Tu mir den Gefallen und gib mich überall, wo wir hinkommen, als deinen Bruder aus!'" 14 Da machte Abimelech Abraham ein Geschenk und ließ Kleinvieh, Rinder, Sklaven und Sklavinnen zu ihm bringen. Auch seine Frau Sara gab er ihm zurück. 15 Dabei sagte er: "Mein ganzes Land steht dir offen. Du kannst dich niederlassen, wo es dir gefällt." 16 Und an Sara gewandt, sagte er: "Ich gebe deinem Bruder 1000 Silberstücke. Damit sei vor allen Leuten bestätigt, dass deine Ehre nicht angetastet worden ist und niemand dir etwas nachsagen kann." 17 Nun betete Abraham zu Gott. Daraufhin nahm Gott die Strafe von Abimelech, seiner Frau und seinen Sklavinnen weg, dass sie wieder Kinder bekommen konnten. 18 Denn wegen Abrahams Frau Sara hatte Jahwe im ganzen Haushalt Abimelechs jeden Mutterleib verschlossen.