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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Rut - Kapitel 2

Rut als Ährenleserin auf dem Feld des Boas

1 Und Noomi hatte einen Verwandten ihres Mannes, einen vermögenden Mann, aus dem Geschlecht Elimelechs, und sein Name war Boas. 2 Und Ruth, die Moabitin, sprach zu Noomi: Laß mich doch aufs Feld gehen und unter den Ähren lesen hinter dem her, in dessen Augen ich Gnade finden werde. Und sie sprach zu ihr: Gehe hin, meine Tochter. 3 Und sie ging hin und kam und las auf dem Felde hinter den Schnittern her; und sie traf zufällig das Feldstück des Boas, der aus dem Geschlecht Elimelechs war. 4 Und siehe, Boas kam von Bethlehem und sprach zu den Schnittern: Jehova sei mit euch! Und sie sprachen zu ihm: Jehova segne dich! 5 Und Boas sprach zu seinem Knechte, der über die Schnitter bestellt war: Wem gehört dieses Mädchen? 6 Und der Knecht, der über die Schnitter bestellt war, antwortete und sprach: Es ist ein moabitisches Mädchen, das mit Noomi aus den Gefilden Moabs zurückgekehrt ist; 7 und sie sprach: Laß mich doch auflesen und unter den Garben sammeln hinter den Schnittern her! Und so ist sie gekommen und dageblieben vom Morgen an bis jetzt; was sie im Hause gesessen hat, ist wenig. 8 Und Boas sprach zu Ruth: Hörst du, meine Tochter? gehe nicht, um auf einem anderen Felde aufzulesen, und gehe auch nicht von hinnen, sondern halte dich hier zu meinen Mägden. 9 Deine Augen seien auf das Feld gerichtet, welches man schneidet, und gehe hinter ihnen her; habe ich nicht den Knaben geboten, dich nicht anzutasten? Und wenn dich dürstet, so gehe zu den Gefäßen und trinke von dem, was die Knaben schöpfen. 10 Da fiel sie auf ihr Angesicht und beugte sich zur Erde nieder und sprach zu ihm: Warum habe ich Gnade gefunden in deinen Augen, daß du mich beachtest, da ich doch eine Fremde bin? 11 Und Boas antwortete und sprach zu ihr: Es ist mir alles wohl berichtet worden, was du an deiner Schwiegermutter getan hast nach dem Tode deines Mannes, indem du deinen Vater und deine Mutter und das Land deiner Geburt verlassen hast und zu einem Volke gezogen bist, das du früher nicht kanntest. (Rut 1.16-17) 12 Jehova vergelte dir dein Tun, und voll sei dein Lohn von Jehova, dem Gott Israels, unter dessen Flügeln Zuflucht zu suchen du gekommen bist! 13 Und sie sprach: Möge ich Gnade finden in deinen Augen, mein Herr! denn du hast mich getröstet und hast zum Herzen deiner Magd geredet, und doch bin ich nicht wie eine deiner Mägde. 14 Und Boas sprach zu ihr zur Zeit des Essens: Tritt hierher, und iß von dem Brote und tunke deinen Bissen in den Essig. Da setzte sie sich zur Seite der Schnitter; und er reichte ihr geröstete Körner, und sie aß und wurde satt und ließ übrig. 15 Und sie stand auf, um aufzulesen; und Boas gebot seinen Knaben und sprach: Auch zwischen den Garben mag sie auflesen, und ihr sollt sie nicht beschämen; 16 und auch sollt ihr selbst aus den Bündeln Ähren für sie herausziehen und sie liegen lassen, damit sie sie auflese, und sollt sie nicht schelten. (3. Mose 19.9) 17 Und sie las auf dem Felde auf bis zum Abend, und sie schlug aus, was sie aufgelesen hatte, und es war bei einem Epha Gerste. 18 Und sie nahm es auf und kam in die Stadt, und ihre Schwiegermutter sah, was sie aufgelesen hatte; und sie zog hervor und gab ihr, was sie übriggelassen, nachdem sie sich gesättigt hatte. 19 Da sprach ihre Schwiegermutter zu ihr: Wo hast du heute aufgelesen, und wo hast du gearbeitet? Gesegnet sei, der dich beachtet hat! Und sie tat ihrer Schwiegermutter kund, bei wem sie gearbeitet hatte, und sprach: Der Name des Mannes, bei dem ich heute gearbeitet habe, ist Boas. 20 Da sprach Noomi zu ihrer Schwiegertochter: Gesegnet sei er von Jehova, dessen Güte nicht abgelassen hat von den Lebenden und von den Toten! Und Noomi sprach zu ihr: Der Mann ist uns nahe verwandt, er ist einer von unseren Blutsverwandten. 21 Und Ruth, die Moabitin, sprach: Er hat auch zu mir gesagt: Du sollst dich zu meinen Leuten halten, bis sie meine ganze Ernte beendigt haben. 22 Und Noomi sprach zu Ruth, ihrer Schwiegertochter: Es ist gut, meine Tochter, daß du mit seinen Mägden ausgehst, daß man dich nicht anfalle auf einem anderen Felde. 23 Und so hielt sie sich zu den Mägden des Boas, um aufzulesen, bis die Gerstenernte und die Weizenernte beendigt waren. Und sie wohnte bei ihrer Schwiegermutter.