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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Richter - Kapitel 5

Siegeslied Deboras und Baraks

1 Und Debora und Barak, der Sohn Abinoams, sangen an selbigem Tage und sprachen: 2 Weil Führer führten in Israel, weil freiwillig sich stellte das Volk, preiset Jehova! 3 Höret, ihr Könige; horchet auf, ihr Fürsten! Ich will, ja, ich will Jehova singen, will singen und spielen Jehova, dem Gott Israels! 4 Jehova! als du auszogest von Seir, als du einherschrittest vom Gefilde Edoms, da erzitterte die Erde; auch troffen die Himmel, auch troffen die Wolken von Wasser. (5. Mose 33.2) (Habakuk 3.3-6) 5 Die Berge erbebten vor Jehova, jener Sinai vor Jehova, dem Gott Israels. (Psalm 68.9) 6 In den Tagen Schamgars, des Sohnes Anaths, in den Tagen Jaels feierten die Pfade, und die Wanderer betretener Wege gingen krumme Pfade. (Richter 3.31) 7 Es feierten die Landstädte in Israel, sie feierten, bis ich, Debora, aufstand, bis ich aufstand, eine Mutter in Israel. 8 Es erwählte neue Götter; da war Streit an den Toren! Ward wohl Schild und Lanze gesehen unter 40000 in Israel? (1. Samuel 13.19) (1. Samuel 13.22) 9 Mein Herz gehört den Führern Israels, denen, die sich freiwillig stellten im Volke. Preiset Jehova! 10 Die ihr reitet auf weißroten Eselinnen, die ihr sitzet auf Teppichen, und die ihr wandelt auf dem Wege, singet! (Richter 10.4) (Richter 12.14) 11 Fern von der Stimme der Bogenschützen, zwischen den Schöpfrinnen, dort sollen sie preisen die gerechten Taten Jehovas, die gerechten Taten an seinen Landstädten in Israel. Da zog das Volk Jehovas hinab zu den Toren. 12 Wache auf, wache auf, Debora! Wache auf, wache auf, sprich ein Lied! Mache dich auf, Barak, und führe gefangen deine Gefangenen, Sohn Abinoams! 13 Da zog hinab ein Überrest der Edlen und des Volkes; Jehova zog zu mir herab unter den Helden. 14 Von Ephraim zogen hinab, deren Stammsitz unter Amalek ist; hinter dir her Benjamin, unter deinen Völkern; von Makir zogen hinab die Führer, und von Sebulon, die den Feldherrnstab halten. (Josua 17.1) (Richter 12.15) 15 Und die Fürsten in Issaschar waren mit Debora; und Issaschar gleich Barak; er wurde seinen Füßen nach ins Tal gesandt. An den Bächen Rubens waren große Beschlüsse des Herzens. 16 Warum bliebest du zwischen den Hürden, das Flöten bei den Herden zu hören? An den Bächen Rubens waren große Beratungen des Herzens. 17 Gilead ruhte jenseit des Jordan; und Dan, warum weilte er auf Schiffen? Aser blieb am Gestade des Meeres, und an seinen Buchten ruhte er. 18 Sebulon ist ein Volk, das seine Seele dem Tode preisgab, auch Naphtali auf den Höhen des Gefildes. 19 Könige kamen, sie stritten; da stritten die Könige Kanaans zu Taanak an den Wassern Megiddos: Beute an Silber trugen sie nicht davon. 20 Vom Himmel her stritten, von ihren Bahnen aus stritten die Sterne mit Sisera. (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) (Josua 10.42) (Richter 4.15) 21 Der Bach Kison riß sie hinweg, der Bach der Urzeit, der Bach Kison. Du, meine Seele, tratest die Starken nieder! 22 Da stampften die Hufe der Rosse vom Rennen, dem Rennen ihrer Gewaltigen. 23 Fluchet Meros! spricht der Engel Jehovas, verfluchet seine Bewohner! Denn sie sind nicht Jehova zu Hilfe gekommen, Jehova zu Hilfe unter den Helden. 24 Gesegnet vor Weibern sei Jael, das Weib Hebers, des Keniters, vor Weibern in Zelten gesegnet! 25 Wasser verlangte er, Milch gab sie; in einer Schale der Edlen reichte sie geronnene Milch. (Richter 4.19) 26 Ihre Hand streckte sie aus nach dem Pflocke und ihre Rechte nach dem Hammer der Arbeiter; und sie hämmerte auf Sisera, zerschmetterte sein Haupt und zerschlug und durchbohrte seine Schläfe. 27 Zwischen ihren Füßen krümmte er sich, fiel, lag da; zwischen ihren Füßen krümmte er sich, fiel; da, wo er sich krümmte, fiel er überwältigt. 28 Durchs Fenster schaute aus Siseras Mutter und rief ängstlich durch das Gitter: warum zaudert sein Wagen zu kommen? Warum zögern die Tritte seiner Gespanne? 29 Die Klugen unter ihren Edelfrauen antworten ihr, und sie selbst erwidert sich ihre Reden: 30 Finden sie nicht, teilen sie nicht Beute? ein Mädchen, zwei Mädchen auf den Kopf eines Mannes? Beute an bunten Gewändern für Sisera, Beute an buntgewirkten Gewändern; zwei buntgewirkte Gewänder für den Hals der Gefangenen. - 31 Also mögen umkommen alle deine Feinde, Jehova! aber die ihn lieben, seien wie die Sonne aufgeht in ihrer Kraft! - Und das Land hatte Ruhe vierzig Jahre. (Richter 3.11)