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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Richter - Kapitel 3

Reste der Kanaaniter im Land Israels

1 Und dies sind die Nationen, welche Jehova bleiben ließ, um Israel durch sie zu versuchen, alle, die nichts wußten von allen Kriegen Kanaans - (Richter 2.22) 2 nur damit die Geschlechter der Kinder Israel Kenntnis von denselben bekämen, um sie den Krieg zu lehren: nur die, welche vordem nichts von denselben gewußt hatten: - 3 die fünf Fürsten der Philister und alle Kanaaniter und Zidonier und Hewiter, welche das Gebirge Libanon bewohnten, von dem Berge Baal-Hermon an, bis man nach Hamath kommt. (Josua 13.3) 4 Und sie dienten dazu, Israel durch sie zu versuchen, um zu wissen, ob sie den Geboten Jehovas gehorchen würden, welche er ihren Vätern durch Mose geboten hatte. 5 Und die Kinder Israel wohnten inmitten der Kanaaniter, der Hethiter und der Amoriter und der Perisiter und der Hewiter und der Jebusiter; 6 und sie nahmen sich deren Töchter zu Weibern und gaben ihre Töchter deren Söhnen und dienten ihren Göttern. (5. Mose 7.3)

Richter Otniel, Ehud und Schamgar

7 Und die Kinder Israel taten, was böse war in den Augen Jehovas und vergaßen Jehovas, ihres Gottes, und sie dienten den Baalim und den Ascheroth. 8 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider Israel, und er verkaufte sie in die Hand Kuschan-Rischathaims, des Königs von Mesopotamien; und die Kinder Israel dienten dem Kuschan-Rischathaim acht Jahre. 9 Und die Kinder Israel schrieen zu Jehova; und Jehova erweckte den Kindern Israel einen Retter, der sie rettete: Othniel, den Sohn Kenas', den jüngeren Bruder Kalebs. (Richter 1.13) 10 Und der Geist Jehovas kam über ihn, und er richtete Israel; und er zog aus zum Streite, und Jehova gab Kuschan-Rischathaim, den König von Aram, in seine Hand, und seine Hand wurde stark wider Kuschan-Rischathaim. (Richter 6.34) 11 Und das Land hatte Ruhe vierzig Jahre. Und Othniel, der Sohn Kenas', starb. 12 Und die Kinder Israel taten wiederum, was böse war in den Augen Jehovas; und Jehova stärkte Eglon, den König von Moab, wider Israel, weil sie taten, was böse war in den Augen Jehovas. 13 Und er versammelte zu sich die Kinder Ammon und Amalek; und er zog hin und schlug Israel, und sie nahmen die Palmenstadt in Besitz. (Richter 1.16) 14 Und die Kinder Israel dienten Eglon, dem König von Moab, achtzehn Jahre. 15 Und die Kinder Israel schrien zu Jehova; und Jehova erweckte ihnen einen Retter, Ehud, den Sohn Geras, einen Benjaminiter, einen Mann, der links war. Und die Kinder Israel sandten durch ihn ein Geschenk an Eglon, den König von Moab. 16 Und Ehud machte sich ein Schwert, das zwei Schneiden hatte, eine Elle seine Länge; und er gürtete es unter seinen Rock an seine rechte Hüfte. 17 Und er überreichte das Geschenk Eglon, dem König von Moab. Eglon war aber ein sehr fetter Mann. 18 Und es geschah, als er mit der Überreichung des Geschenkes fertig war, da geleitete er das Volk, welches das Geschenk getragen hatte. 19 Er selbst aber kehrte um von den geschnitzten Bildern, die bei Gilgal waren, und sprach: Ein geheimes Wort habe ich an dich, o König! Und er sprach: Stille! Und alle, die bei ihm standen, gingen von ihm hinaus. 20 Und als Ehud zu ihm hereinkam, saß er in dem Obergemach der Kühlung, das für ihn allein war. Und Ehud sprach: Ein Wort Gottes habe ich an dich. Und er stand auf vom Stuhle. 21 Da streckte Ehud seine linke Hand aus und nahm das Schwert von seiner rechten Hüfte und stieß es ihm in den Bauch; 22 und es drang sogar der Griff hinein nach der Klinge, und das Fett schloß sich um die Klinge; denn er zog das Schwert nicht aus seinem Bauche, und es fuhr hinaus zwischen den Beinen. 23 Und Ehud ging in die Säulenhalle hinaus und schloß die Tür des Obergemachs hinter ihm zu und verriegelte sie. 24 Und als er hinausgegangen war, da kamen seine Knechte und sahen, und siehe, die Tür des Obergemachs war verriegelt. Und sie sprachen: Gewiß bedeckt er seine Füße in dem Gemach der Kühlung. 25 Und sie warteten, bis sie sich schämten; aber siehe, er öffnete die Tür des Obergemachs nicht; da nahmen sie den Schlüssel und schlossen auf, und siehe, ihr Herr lag tot am Boden. - 26 Ehud aber war entronnen, während sie zögerten: er war über die geschnitzten Bilder hinausgelangt und entrann nach Seira. 27 Und es geschah, als er ankam, da stieß er in die Posaune auf dem Gebirge Ephraim; und die Kinder Israel zogen mit ihm von dem Gebirge hinab, und er vor ihnen her. 28 Und er sprach zu ihnen: Jaget mir nach, denn Jehova hat eure Feinde, die Moabiter, in eure Hand gegeben! Und sie zogen hinab, ihm nach, und nahmen den Moabitern die Furten des Jordan, und ließen niemand hinübergehen. 29 Und sie schlugen die Moabiter zu selbiger Zeit, bei zehntausend Mann, lauter kräftige und streitbare Männer, und keiner entrann. 30 Und Moab wurde an selbigem Tage unter die Hand Israels gebeugt. Und das Land hatte Ruhe achtzig Jahre. 31 Und nach ihm war Schamgar, der Sohn Anaths; und er schlug die Philister, sechshundert Mann, mit einem Rinderstachel. Und auch er rettete Israel.