zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 15

Simsons Rache: Brand des Getreides

1 Und es geschah nach einiger Zeit, in den Tagen der Weizenernte, da besuchte Simson sein Weib mit einem Ziegenböcklein. Und er sprach: Ich will zu meinem Weibe ins Gemach gehen; aber ihr Vater gestattete ihm nicht hineinzugehen. 2 Und ihr Vater sprach: Ich habe gewißlich gedacht, daß du sie haßtest, und so habe ich sie deinem Gesellen gegeben. Ist nicht ihre jüngere Schwester schöner als sie? Möge sie doch dein werden an ihrer Statt. (Richter 14.20) 3 Da sprach Simson zu ihnen: Diesmal bin ich schuldlos an den Philistern, wenn ich ihnen Übles tue. 4 Und Simson ging hin und fing dreihundert Schakale; und er nahm Fackeln und kehrte Schwanz an Schwanz und tat eine Fackel zwischen je zwei Schwänze in die Mitte, 5 und er zündete die Fackeln mit Feuer an. Und er ließ sie los in das stehende Getreide der Philister und zündete sowohl Garbenhaufen als stehendes Getreide und Olivengärten an. 6 Und die Philister sprachen: Wer hat das getan? Und man sagte: Simson, der Eidam des Timniters, weil er ihm sein Weib genommen und sie seinem Gesellen gegeben hat. Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie und ihren Vater mit Feuer. 7 Und Simson sprach zu ihnen: Wenn ihr also tut - es sei denn, daß ich mich an euch gerächt habe, danach will ich aufhören! 8 Und er schlug sie, Schenkel samt Hüfte, und richtete eine große Niederlage unter ihnen an. Und er ging hinab und wohnte in der Kluft des Felsens Etam.

Simson erschlägt tausend Philister

9 Und die Philister zogen herauf und lagerten sich in Juda und breiteten sich aus in Lechi. 10 Und die Männer von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Und sie sprachen: Um Simson zu binden, sind wir heraufgezogen, daß wir ihm tun, wie er uns getan hat. 11 Da zogen dreitausend Mann von Juda zur Kluft des Felsens Etam hinab und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns herrschen? und warum hast du uns das getan? Und er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan, also habe ich ihnen getan. 12 Da sprachen sie zu ihm: Um dich zu binden, sind wir herabgekommen, daß wir dich in die Hand der Philister liefern. Und Simson sprach zu ihnen: Schwöret mir, daß ihr nicht über mich herfallen werdet! 13 Und sie sprachen zu ihm und sagten: Nein, sondern binden wollen wir dich und dich in ihre Hand liefern; aber töten wollen wir dich nicht. Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn aus dem Felsen herauf. 14 Als er nach Lechi kam, da jauchzten ihm die Philister entgegen; aber der Geist Jehovas geriet über ihn, und die Stricke, welche an seinen Armen waren, wurden wie Flachsfäden, die vom Feuer versengt sind, und seine Bande schmolzen weg von seinen Händen. (Richter 14.6) 15 Und er fand einen frischen Eselskinnbacken, und er streckte seine Hand aus und nahm ihn und erschlug damit tausend Mann. 16 Und Simson sprach: Mit dem Eselskinnbacken einen Haufen, zwei Haufen! Mit dem Eselskinnbacken habe ich tausend Mann erschlagen! 17 Und es geschah, als er ausgeredet hatte, da warf er den Kinnbacken aus seiner Hand; und er nannte selbigen Ort Ramath-Lechi. 18 Und es dürstete ihn sehr, und er rief zu Jehova und sprach: Du hast durch die Hand deines Knechtes diese große Rettung gegeben, und nun soll ich vor Durst sterben und in die Hand der Unbeschnittenen fallen! 19 Da spaltete Gott die Höhlung, die zu Lechi ist, und es kam Wasser aus ihr hervor; und er trank, und sein Geist kehrte zurück, und er lebte wieder auf. Daher gab man ihr den Namen: Quelle des Rufenden, die zu Lechi ist, bis auf diesen Tag. (1. Samuel 30.12) 20 Und er richtete Israel in den Tagen der Philister zwanzig Jahre. (Richter 16.31)