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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Richter - Kapitel 14

Simsons Kampf mit dem Löwen, seine Hochzeit und überlistung durch die Philister

1 Und Simson ging nach Timna hinab; und er sah in Timna ein Weib von den Töchtern der Philister. 2 Und er ging hinauf und berichtete es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe in Timna ein Weib gesehen von den Töchtern der Philister; und nun nehmet sie mir zum Weibe. 3 Und sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist unter den Töchtern deiner Brüder und unter meinem ganzen Volke kein Weib, daß du hingehest, ein Weib zu nehmen von den Philistern, den Unbeschnittenen? Und Simson sprach zu seinem Vater: Diese nimm mir, denn sie ist recht in meinen Augen. (2. Mose 34.16) 4 Sein Vater und seine Mutter wußten aber nicht, daß es von Jehova war; denn er suchte eine Gelegenheit an den Philistern. Und in jener Zeit herrschten die Philister über Israel. 5 Und Simson ging mit seinem Vater und seiner Mutter nach Timna hinab; und als sie an die Weinberge von Timna kamen, siehe, da brüllte ein junger Löwe ihm entgegen. 6 Und der Geist Jehovas geriet über ihn, und er zerriß ihn, wie man ein Böcklein zerreißt; und er hatte gar nichts in seiner Hand. Und er tat seinem Vater und seiner Mutter nicht kund, was er getan hatte. (Richter 13.25) 7 Und er ging hinab und redete zu dem Weibe, und sie war recht in den Augen Simsons. 8 Und er kehrte nach einiger Zeit zurück, um sie zu nehmen, und er bog ab, um das Aas des Löwen zu besehen, und siehe, ein Bienenschwarm war in dem Körper des Löwen, und Honig. 9 Da nahm er ihn heraus in seine Hände, und ging und aß im Gehen; und er ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen; aber er tat ihnen nicht kund, daß er den Honig aus dem Körper des Löwen herausgenommen hatte. 10 Und sein Vater ging zu dem Weibe hinab, und Simson machte daselbst ein Mahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun. 11 Und es geschah, als sie ihn sahen, da nahmen die dreißig Gesellen; und sie waren bei ihm. 12 Und Simson sprach zu ihnen: Ich will euch einmal ein Rätsel aufgeben; wenn ihr es mir in den sieben Tagen des Mahles kundtut und es erratet, so werde ich euch dreißig Hemden und dreißig Wechselkleider geben; 13 Wenn ihr es mir aber nicht kundtun könnet, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Wechselkleider geben. Und sie sprachen zu ihm: Gib dein Rätsel auf, daß wir es hören! 14 Und er sprach zu ihnen: Aus dem Fresser kam Fraß, und aus dem Starken kam Süßigkeit. Und sie vermochten das Rätsel nicht kundzutun drei Tage lang. 15 Und es geschah am siebten Tage, da sprachen sie zu dem Weibe Simsons: Berede deinen Mann, daß er uns das Rätsel kundtue, damit wir nicht dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Um uns zu berauben, habt ihr uns geladen, nicht wahr? 16 Und Simsons Weib weinte an ihm und sprach: Du hassest mich nur und liebst mich nicht. Das Rätsel hast du den Kindern meines Volkes aufgegeben, und mir hast du es nicht kundgetan. Und er sprach zu ihr: Siehe, meinem Vater und meiner Mutter habe ich es nicht kundgetan, und dir sollte ich es kundtun? 17 Und sie weinte an ihm die sieben Tage, da sie das Mahl hatten. Und es geschah am siebten Tage, da tat er es ihr kund, denn sie drängte ihn. Und sie tat das Rätsel den Kindern ihres Volkes kund. (Richter 16.16-17) 18 Da sprachen die Männer der Stadt zu ihm am siebten Tage, ehe die Sonne unterging: Was ist süßer als Honig? und was ist stärker als der Löwe? Und er sprach zu ihnen: Wenn ihr nicht mit meinem Kalbe gepflügt hättet, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten. 19 Und der Geist Jehovas geriet über ihn; und er ging hinab nach Askalon und erschlug von ihnen dreißig Mann und nahm ihre ausgezogenen Gewänder und gab die Wechselkleider denen, welche das Rätsel kundgetan hatten. Und sein Zorn entbrannte, und er ging hinauf in das Haus seines Vaters. 20 Und das Weib Simsons wurde einem seiner Gesellen gegeben, den er sich zugesellt hatte. (Richter 15.2)