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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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4. Mose - Kapitel 7

Gaben der Stammesfürsten für das Heiligtum

1 Und es geschah an dem Tage, da Mose das Aufrichten der Wohnung vollendet und sie gesalbt und sie geheiligt hatte mit allen ihren Geräten, sowie den Altar und alle seine Geräte, und er sie gesalbt und sie geheiligt hatte, (2. Mose 40.9-10) 2 da brachten die Fürsten Israels, die Häupter ihrer Vaterhäuser, sie, die Fürsten der Stämme, die Vorsteher der Gemusterten, 3 sie brachten ihre Opfergabe dar vor Jehova: sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, einen Wagen für zwei Fürsten und ein Rind für einen; und sie brachten sie dar vor der Wohnung. 4 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 5 Nimm sie von Ihnen, und sie seien zum Verrichten des Dienstes des Zeltes der Zusammenkunft, und gib sie den Leviten, einem jeden nach Verhältnis seines Dienstes. 6 Und Mose nahm die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Söhnen Gersons nach Verhältnis ihres Dienstes; 8 und vier Wagen und acht Rinder gab er den Söhnen Meraris nach Verhältnis ihres Dienstes -: unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Aber den Söhnen Kehaths gab er nichts; denn ihnen lag der Dienst des Heiligtums ob: auf der Schulter trugen sie. 10 Und die Fürsten brachten die Einweihungsgabe des Altars dar an dem Tage, da er gesalbt wurde; und die Fürsten brachten ihre Opfergabe dar vor dem Altar. (2. Chronik 7.9) 11 Und Jehova sprach zu Mose: Je ein Fürst auf einen Tag sollen sie ihre Opfergabe zur Einweihung des Altars darbringen. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Und es geschah, der am ersten Tage seine Opfergabe darbrachte, war Nachschon, der Sohn Amminadabs, vom Stamme Juda. 13 Und seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 14 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 15 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 16 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nachschons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage brachte Nethaneel dar, der Sohn Zuars, der Fürst von Issaschar; 19 er brachte seine Opfergabe dar: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 20 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Nethaneels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons. 25 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 26 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 27 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 28 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs. 31 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 32 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 33 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 34 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elizurs, des Sohnes Schedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais. 37 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 38 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 39 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 40 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Schelumiels, des Sohnes Zurischaddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Deghuels. 43 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 44 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 45 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 46 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Eljasaphs, des Sohnes Deghuels. 48 Am siebten Tage der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds. 49 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 50 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 51 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 52 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Elischamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs. 55 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 56 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 57 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 58 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis. 61 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 62 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 63 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 64 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Abidans, des Sohnes Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais. 67 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 68 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 69 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 70 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiesers, des Sohnes Ammischaddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans. 73 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 74 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 75 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 76 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Pagiels, des Sohnes Okrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans. 79 Seine Opfergabe war: eine silberne Schüssel, 130 Sekel ihr Gewicht, eine silberne Sprengschale, siebzig Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums, beide voll Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer; 80 eine Schale, zehn Sekel Gold, voll Räucherwerk; 81 ein junger Farre, ein Widder, ein einjähriges Lamm, zum Brandopfer; 82 ein Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Friedensopfer zwei Rinder, fünf Widder, fünf Böcke, fünf einjährige Lämmer. Das war die Opfergabe Achiras, des Sohnes Enans. 84 Dies war die Einweihungsgabe des Altars, seitens der Fürsten Israels, an dem Tage, da er gesalbt wurde: zwölf silberne Schüsseln, zwölf silberne Sprengschalen, zwölf goldene Schalen; 85 130 Sekel eine silberne Schüssel, und siebzig eine Sprengschale: alles Silber der Gefäße 2400 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums; 86 zwölf goldene Schalen voll Räucherwerk, je zehn Sekel eine Schale, nach dem Sekel des Heiligtums: alles Gold der Schalen 120 Sekel. 87 Aller Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren; dazu zwölf Widder, zwölf einjährige Lämmer, nebst ihrem Speisopfer; und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und aller Rinder zum Friedensopfer waren 24 Farren; dazu sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig einjährige Lämmer. Das war die Einweihungsgabe des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Und wenn Mose in das Zelt der Zusammenkunft hineinging, um mit ihm zu reden, so hörte er die Stimme zu ihm reden von dem Deckel herab, der auf der Lade des Zeugnisses war, zwischen den beiden Cherubim hervor; und er redete zu ihm. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)