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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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4. Mose - Kapitel 6

Gesetz des Abgesonderten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasirs gelobt, um sich für Jehova abzusondern, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weines und des starken Getränks enthalten: Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen. (Lukas 1.15) 4 Alle die Tage seiner Absonderung soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse, nicht essen. 5 Alle die Tage des Gelübdes seiner Absonderung soll kein Schermesser über sein Haupt gehen; bis die Tage erfüllt sind, die er sich für Jehova absondert, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Alle die Tage, die er sich für Jehova absondert, soll er zu keiner Leiche kommen. 7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte. (3. Mose 21.11) 8 Alle die Tage seiner Absonderung ist er dem Jehova heilig. 9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner Reinigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer opfern, und Sühnung für ihn tun deswegen, daß er sich an der Leiche versündigt hat; und er soll sein Haupt an selbigem Tage heiligen. 12 Und er soll die Tage seiner Absonderung nochmals für Jehova absondern und ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer bringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, denn seine Weihe ist verunreinigt worden. 13 Und dies ist das Gesetz des Nasirs: An dem Tage, an welchem die Tage seiner Absonderung erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen. 14 Und er soll Jehova seine Opfergabe darbringen: ein einjähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer, und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehl zum Sündopfer; und einen Widder ohne Fehl zum Friedensopfer, 15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Feinmehlkuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl; nebst ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll sie vor Jehova darbringen und sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern. 17 Und den Widder soll er als Friedensopfer dem Jehova opfern samt dem Korbe des Ungesäuerten; und der Priester soll dessen Speisopfer und dessen Trankopfer opfern. 18 Und der Nasir soll an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft das Haupt seiner Weihe scheren und das Haar des Hauptes seiner Weihe nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Friedensopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege sie auf die Hände des Nasirs, nachdem er das Zeichen seiner Weihe geschoren hat. 20 Und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova; es ist dem Priester heilig nebst der Brust des Webopfers und nebst dem Schenkel des Hebopfers. Und danach mag der Nasir Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und das seine Opfergabe dem Jehova wegen seiner Weihe, außer dem, was seine Hand aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er getan hat, also soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.

Der priesterliche Segen

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr die Kinder Israel segnen; sprechet zu ihnen: (3. Mose 9.22-23) 24 Jehova segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Jehova lasse sein Angesicht über dir leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Jehova erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Und so sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich werde sie segnen.