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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 46

Jakobs Ausreise nach Ägypten

1 Und Israel brach auf und alles, was er hatte, und kam nach Beerseba; und er opferte Schlachtopfer dem Gott seines Vaters Isaak. (1. Mose 26.23-25) 2 Und Gott sprach zu Israel in den Gesichten der Nacht und sagte: Jakob! Jakob! Und er sprach: Hier bin ich. 3 Und er sprach: Ich bin Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen; denn zu einer großen Nation will ich dich daselbst machen. 4 Ich will mit dir nach Ägypten hinabziehen, und ich will dich auch gewißlich heraufführen; und Joseph soll seine Hand auf deine Augen legen. 5 Da machte sich Jakob von Beerseba auf, und die Söhne Israels führten Jakob, ihren Vater, und ihre Kinder und ihre Weiber auf den Wagen, die der Pharao gesandt hatte, ihn zu holen. 6 Und sie nahmen ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm: 7 seine Söhne und die Söhne seiner Söhne mit ihm, seine Töchter und die Töchter seiner Söhne, und all seinen Samen brachte er mit sich nach Ägypten.

Jakobs Nachkommen

8 Und dies sind die Namen der Söhne Israels, die nach Ägypten kamen: Jakob und seine Söhne; der Erstgeborene Jakobs: Ruben. (2. Mose 6.14-16) 9 Und die Söhne Rubens: Hanok und Pallu und Hezron und Karmi. 10 Und die Söhne Simeons: Jemuel und Jamin und Ohad und Jakin und Zochar und Saul, der Sohn der Kanaaniterin. 11 Und die Söhne Levis: Gerson, Kehath und Merari. 12 Und die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela und Perez und Serach; Gher und Onan aber starben im Lande Kanaan. Und die Söhne des Perez waren Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Und die Söhne Issaschars: Tola und Puwa und Job und Schimron. 14 Und die Söhne Sebulons: Sered und Elon und Jachleel. 15 Das sind die Söhne Leas, welche sie dem Jakob in Paddan-Aram gebar, und Dina, seine Tochter. Aller Seelen seiner Söhne und seiner Töchter waren 33. - 16 Und die Söhne Gads: Ziphjon und Haggi, Schuni und Ezbon, Eri und Arodi und Areli. 17 Und die Söhne Asers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria, und Serach, ihre Schwester. Und die Söhne Berias: Heber und Malkiel. 18 Das sind die Söhne Silpas, die Laban seiner Tochter Lea gab; und sie gebar diese dem Jakob, sechzehn Seelen. - 19 Die Söhne Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin. 20 Und dem Joseph wurden im Lande Ägypten Manasse und Ephraim geboren, welche Asnath ihm gebar, die Tochter Potipheras, des Priesters von On. (1. Mose 41.50-52) 21 Und die Söhne Benjamins: Bela und Beker und Aschbel, Gera und Naaman, Echi und Rosch, Muppim und Huppim und Ard. 22 Das sind die Söhne Rahels, die dem Jakob geboren wurden; aller Seelen waren vierzehn. - 23 Und die Söhne Dans: Huschim. 24 Und die Söhne Naphtalis: Jachzeel und Guni und Jezer und Schillem. 25 Das sind die Söhne Bilhas, die Laban seiner Tochter Rahel gab; und sie gebar diese dem Jakob; aller Seelen waren sieben. - 26 Aller dem Jakob angehörenden Seelen, die nach Ägypten kamen, die aus seinen Lenden hervorgegangen waren, ausgenommen die Weiber der Söhne Jakobs, aller Seelen waren 66. 27 Und die Söhne Josephs, die ihm in Ägypten geboren wurden, waren zwei Seelen. Aller Seelen des Hauses Jakob, die nach Ägypten kamen, waren siebzig. (2. Mose 1.5)

Jakobs Wiedersehen mit Josef

28 Und er sandte Juda vor sich hin zu Joseph, um vor ihm her zu weisen nach Gosen; und sie kamen in das Land Gosen. (1. Mose 45.10) 29 Da spannte Joseph seinen Wagen an und zog hinauf, seinem Vater Israel entgegen nach Gosen; und als er seiner ansichtig wurde, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse. 30 Und Israel sprach zu Joseph: Nunmehr mag ich sterben, nachdem ich dein Angesicht gesehen habe, daß du noch lebst! (1. Mose 45.28) 31 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern und zum Hause seines Vaters: Ich will hinaufziehen und dem Pharao berichten und zu ihm sagen: Meine Brüder und das Haus meines Vaters, die im Lande Kanaan waren, sind zu mir gekommen. 32 Und die Männer sind Schafhirten, denn sie haben Viehzucht getrieben; und sie haben ihr Kleinvieh und ihre Rinder und alles, was sie haben, mitgebracht. 33 Und geschieht es, daß der Pharao euch ruft und spricht: Was ist eure Hantierung? 34 so saget: Deine Knechte haben Viehzucht getrieben, von Jugend auf bis jetzt, sowohl wir als auch unsere Väter, auf daß ihr wohnen möget im Lande Gosen; denn alle Schafhirten sind den Ägyptern ein Greuel. (1. Mose 43.32)