zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 44

Josefs harte Behandlung seiner Brüder

1 Und er gebot dem, der über sein Haus war, und sprach: Fülle die Säcke der Männer mit Speise, so viel sie tragen können, und lege das Geld eines jeden oben in seinen Sack. 2 Und meinen Kelch, den silbernen Kelch, sollst du oben in den Sack des Jüngsten legen mit dem Gelde für sein Getreide. Und er tat nach den Worte Josephs, das er geredet hatte. 3 Als der Morgen anbrach, da wurden die Männer entlassen, sie und ihre Esel. 4 Sie waren eben zur Stadt hinausgegangen, sie waren noch nicht weit, da sprach Joseph zu dem, der über sein Haus war: Mache dich auf, jage den Männern nach, und hast du sie erreicht, so sage zu ihnen: Warum habt ihr Böses für Gutes vergolten? 5 Ist es nicht der, aus welchem mein Herr trinkt und aus dem er zu wahrsagen pflegt? Ihr habt übel getan, was ihr getan habt! 6 Und er erreichte sie und redete diese Worte zu ihnen. 7 Und sie sprachen zu ihm: Warum redet mein Herr solche Worte? Fern sei es von deinen Knechten, eine solche Sache zu tun! 8 Siehe, das Geld, das wir oben in unseren Säcken fanden, haben wir dir aus dem Lande Kanaan zurückgebracht, und wie sollten wir aus dem Hause deines Herrn Silber oder Gold stehlen? (1. Mose 43.22) 9 Bei welchem von deinen Knechten er gefunden wird, der sterbe; und dazu wollen wir meines Herrn Knechte sein. 10 Da sprach er: Nun, nach euren Worten, so sei es auch: bei wem er gefunden wird, der sei mein Knecht, ihr aber sollt schuldlos sein. 11 Und sie eilten und hoben ein jeder seinen Sack auf die Erde herab und öffneten ein jeder seinen Sack. 12 Und er durchsuchte: beim Ältesten fing er an, und beim Jüngsten hörte er auf; und der Kelch fand sich im Sacke Benjamins. 13 Da zerrissen sie ihre Kleider, und ein jeder belud seinen Esel, und sie kehrten in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 Und Juda und seine Brüder kamen in das Haus Josephs; und er war noch daselbst, und sie fielen vor ihm nieder zur Erde. 15 Und Joseph sprach zu ihnen: Was ist das für eine Tat, die ihr getan habt! Wußtet ihr nicht, daß solch ein Mann wie ich wahrsagen kann? 16 Und Juda sprach: Was sollen wir meinem Herrn sagen? Was sollen wir reden und wie uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte gefunden; siehe, wir sind die Knechte meines Herrn, sowohl wir als auch der, in dessen Hand der Kelch gefunden worden ist. (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Und er sprach: Fern sei es von mir, solches zu tun! Der Mann, in dessen Hand der Kelch gefunden worden ist, der soll mein Knecht sein; und ihr, ziehet in Frieden hinauf zu eurem Vater. 18 Da trat Juda zu ihm und sprach: Bitte, mein Herr, laß doch deinen Knecht ein Wort reden zu den Ohren meines Herrn, und es entbrenne nicht dein Zorn gegen deinen Knecht, denn du bist gleich dem Pharao. 19 Mein Herr fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr noch einen Vater oder einen Bruder? (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Und wir sprachen zu meinem Herrn: Wir haben einen alten Vater und einen jungen Knaben, der ihm im Alter geboren wurde; und dessen Bruder ist tot, und er allein ist von seiner Mutter übriggeblieben, und sein Vater hat ihn lieb. 21 Und du sprachst zu deinen Knechten: Bringet ihn zu mir herab, daß ich mein Auge auf ihn richte. 22 Und wir sprachen zu meinem Herrn: Der Knabe kann seinen Vater nicht verlassen; verließe er seinen Vater, so stürbe er. 23 Da sprachst du zu deinen Knechten: Wenn euer jüngster Bruder nicht mit euch herabkommt, so sollt ihr mein Angesicht nicht mehr sehen. (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Und es geschah, als wir hinaufgezogen waren zu deinem Knechte, meinem Vater, da berichteten wir ihm die Worte meines Herrn. 25 Und unser Vater sprach: Ziehet wieder hin, kaufet uns ein wenig Speise. 26 Wir aber sprachen: Wir können nicht hinabziehen. Wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, so wollen wir hinabziehen; denn wir dürfen das Angesicht des Mannes nicht sehen, wenn unser jüngster Bruder nicht bei uns ist. 27 Und dein Knecht, mein Vater, sprach zu uns: Ihr wisset, daß mein Weib mir zwei geboren hat; 28 und der eine ist von mir weggegangen, und ich sprach: Fürwahr, er ist gewißlich zerrissen worden; und ich habe ihn nicht mehr gesehen bis jetzt. (1. Mose 37.32-33) 29 Und nehmet ihr auch diesen von mir hinweg, und es begegnet ihm ein Unfall, so werdet ihr mein graues Haar mit Unglück hinabbringen in den Scheol. (1. Mose 42.38) 30 Und nun, wenn ich zu deinem Knechte, meinem Vater, komme, und der Knabe ist nicht bei uns, - und seine Seele hängt an dessen Seele, - 31 so wird es geschehen, daß er stirbt, wenn er sieht, daß der Knabe nicht da ist; und deine Knechte werden das graue Haar deines Knechtes, unseres Vaters, mit Kummer hinabbringen in den Scheol. 32 Denn dein Knecht ist für den Knaben Bürge geworden bei meinem Vater, indem ich sprach: Wenn ich ihn nicht zu dir bringe, so will ich alle Tage gegen meinen Vater gesündigt haben. (1. Mose 43.9) 33 Und nun, laß doch deinen Knecht anstatt des Knaben bleiben, als Knecht meines Herrn, und der Knabe ziehe hinauf mit seinen Brüdern; 34 denn wie sollte ich zu meinem Vater hinaufziehen, wenn der Knabe nicht bei mir wäre? - daß ich nicht das Unglück ansehen müsse, welches meinen Vater treffen würde!