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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 36

Esaus Nachkommen

1 Und dies sind die Geschlechter Esaus, das ist Edom. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm seine Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hethiters, und Oholibama, die Tochter Anas, der Tochter Zibeons, des Hewiters, (1. Mose 26.34) 3 und Basmath, die Tochter Ismaels, die Schwester Nebajoths. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau Eliphas, und Basmath gebar Reghuel. 5 Und Oholibama gebar Jeghusch und Jaghlam und Korach. Das sind die Söhne Esaus, welche ihm im Lande Kanaan geboren wurden. 6 Und Esau nahm seine Weiber und seine Söhne und seine Töchter und alle Seelen seines Hauses, und seine Herden und all sein Vieh und all sein Besitztum, das er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog in ein Land, von seinem Bruder Jakob hinweg. 7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie hätten beieinander wohnen können, und das Land ihres Aufenthaltes vermochte sie nicht zu tragen wegen ihrer Herden. (1. Mose 13.6) 8 Und Esau wohnte auf dem Gebirge Seir. Esau, das ist Edom. 9 Und dies sind die Geschlechter Esaus, des Vaters von Edom, auf dem Gebirge Seir. 10 Dies sind die Namen der Söhne Esaus: Eliphas, der Sohn Adas, des Weibes Esaus; Reghuel, der Sohn Basmaths, des Weibes Esaus. 11 Und die Söhne des Eliphas waren: Teman, Omar, Zepho und Gaetam und Kenas. 12 Und Timna war das Kebsweib des Eliphas, des Sohnes Esaus, und sie gebar dem Eliphas Amalek. Das sind die Söhne Adas, des Weibes Esaus. 13 Und dies sind die Söhne Reghuels: Nachath und Serach, Schamma und Missa. Das waren die Söhne Basmaths, des Weibes Esaus. 14 Und dies waren die Söhne Oholibamas, der Tochter Anas, der Tochter Zibeons, des Weibes Esaus: sie gebar dem Esau Jeghusch, Jaghlam und Korach. 15 Dies sind die Fürsten der Söhne Esaus: Die Söhne Eliphas', des Erstgeborenen Esaus: der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas, 16 der Fürst Korach, der Fürst Gaetam, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten des Eliphas im Lande Edom; das sind die Söhne Adas. 17 Und dies sind die Söhne Reghuels, des Sohnes Esaus: der Fürst Nachath, der Fürst Serach, der Fürst Schamma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten des Reghuel im Lande Edom; das sind die Söhne Basmaths, des Weibes Esaus. 18 Und dies sind die Söhne Oholibamas, des Weibes Esaus: der Fürst Jeghusch, der Fürst Jaghlam, der Fürst Korach. Das sind die Fürsten Oholibamas, der Tochter Anas, des Weibes Esaus. 19 Das sind die Söhne Esaus und das ihre Fürsten; das ist Edom. 20 Das sind die Söhne Seirs, des Horiters, die Bewohner des Landes: Lotan und Schobal und Zibeon und Ana und Dischon und Ezer und Dischan. (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Das sind die Fürsten der Horiter, der Söhne Seirs, im Lande Edom. 22 Und die Söhne Lotans waren: Hori und Hemam, und die Schwester Lotans: Timna. 23 Und dies sind die Söhne Schobals: Alwan und Manachath und Ebal, Schepho und Onam. 24 Und dies sind die Söhne Zibeons: Aja und Ana. Das ist der Ana, welcher die warmen Quellen in der Wüste fand, als er die Esel Zibeons, seines Vaters, weidete. 25 Und dies sind die Söhne Anas: Dischon, und Oholibama, die Tochter Anas. 26 Und dies sind die Söhne Dischons: Hemdan und Eschban und Jithran und Keran. 27 Dies sind die Söhne Ezers: Bilhan und Saawan und Akan. 28 Dies sind die Söhne Dischans: Uz und Aran. 29 Dies sind die Fürsten der Horiter: der Fürst Lotan, der Fürst Schobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana, 30 der Fürst Dischon, der Fürst Ezer, der Fürst Dischan. Das sind die Fürsten der Horiter, nach ihren Fürsten im Lande Seir. 31 Und dies sind die Könige, die im Lande Edom regiert haben, ehe ein König über die Kinder Israel regierte: 32 Bela, der Sohn Beors, wurde König in Edom, und der Name seiner Stadt war Dinhaba. 33 Und Bela starb; und es ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serachs, aus Bozra. 34 Und Jobab starb; und es ward König an seiner Statt Huscham, aus dem Lande der Temaniter. 35 Und Huscham starb; und es ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads, welcher Midian schlug im Gefilde Moabs; und der Name seiner Stadt war Awith. 36 Und Hadad starb; und es ward König an seiner Statt Samla aus Masreka. 37 Und Samla starb; und es ward König an seiner Statt Saul aus Rechoboth am Strome. 38 Und Saul starb, und es ward König an seiner Statt Baal-Hanan, der Sohn Akbors. 39 Und Baal-Hanan, der Sohn Akbors, starb; und es ward König an seiner Statt Hadar; und der Name seiner Stadt war Paghu, und der Name seines Weibes Mehetabeel, die Tochter Matreds, der Tochter Mesahabs. 40 Und dies sind die Namen der Fürsten Esaus, nach ihren Familien, nach ihren Ortschaften, mit ihren Namen: der Fürst Timna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetheth, 41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Teman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten von Edom nach ihren Wohnsitzen, im Lande ihres Eigentums. Das ist Esau, der Vater Edoms.