zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 34

Dina und Sichem - Betrug und Rache durch Jakobs Söhne

1 Und Dina, die Tochter Leas, die sie dem Jakob geboren hatte, ging aus, die Töchter des Landes zu sehen. (1. Mose 30.21) 2 Und es sah sie Sichem, der Sohn Hemors, des Hewiters, des Fürsten des Landes, und er nahm sie und lag bei ihr und schwächte sie. 3 Und seine Seele hing an Dina, der Tochter Jakobs, und er liebte das Mädchen und redete zum Herzen des Mädchens. 4 Und Sichem sprach zu Hemor, seinem Vater, und sagte: Nimm mir dieses Mädchen zum Weibe. 5 Und Jakob hörte, daß er seine Tochter Dina entehrt hatte; seine Söhne aber waren mit seinem Vieh auf dem Felde, und Jakob schwieg, bis sie kamen. 6 Und Hemor, der Vater Sichems, kam heraus zu Jakob, um mit ihm zu reden. 7 Und die Söhne Jakobs kamen vom Felde, sobald sie es hörten; und die Männer kränkten sich und ergrimmten sehr, weil er eine Schandtat in Israel verübt hatte, bei der Tochter Jakobs zu liegen; und also sollte nicht geschehen. (5. Mose 22.21) 8 Und Hemor redete mit ihnen und sprach: Sichem, mein Sohn - seine Seele hängt an eurer Tochter: gebet sie ihm doch zum Weibe, 9 und verschwägert euch mit uns: gebet uns eure Töchter und nehmet euch unsere Töchter; 10 und wohnet bei uns, und das Land soll vor euch sein: wohnet und verkehret darin, und machet euch darin ansässig. 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Möge ich Gnade finden in euren Augen! und was ihr mir sagen werdet, will ich geben. 12 Leget mir sehr viel auf als Heiratsgabe und Geschenk, und ich will es geben, so wie ihr mir sagen werdet; und gebet mir das Mädchen zum Weibe. (2. Mose 22.15) 13 Und die Söhne Jakobs antworteten Sichem und seinem Vater Hemor betrüglich und redeten, weil er ihre Schwester Dina entehrt hatte; 14 Und sie sprachen zu ihm: Wir können dies nicht tun, unsere Schwester einem unbeschnittenen Manne zu geben, denn das wäre eine Schande für uns. 15 Nur unter der Bedingung wollen wir euch zu Willen sein, wenn ihr werdet wie wir, indem alles Männliche bei euch beschnitten wird; 16 dann wollen wir euch unsere Töchter geben und eure Töchter uns nehmen, und wir wollen bei euch wohnen und ein Volk sein. 17 Wenn ihr aber nicht auf uns höret, euch beschneiden zu lassen, so nehmen wir unsere Tochter und ziehen weg. 18 Und ihre Worte waren gut in den Augen Hemors und Sichems, des Sohnes Hemors. 19 Und der Jüngling zögerte nicht dies zu tun, denn er hatte Gefallen an der Tochter Jakobs. Und er war geehrt vor allen im Hause seines Vaters. 20 Und Hemor und Sichem, sein Sohn, kamen in das Tor ihrer Stadt, und sie redeten zu den Männern ihrer Stadt und sprachen: 21 Diese Männer sind friedlich gegen uns, so mögen sie im Lande wohnen und darin verkehren; und das Land, siehe, weit nach beiden Seiten ist es vor ihnen. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und unsere Töchter ihnen geben. 22 Nur unter der Bedingung wollen die Männer uns zu Willen sein, bei uns zu wohnen, ein Volk zu sein, wenn bei uns alles Männliche beschnitten werde, so wie sie beschnitten sind. 23 Ihre Herden und ihr Besitz und all ihr Vieh, werden die nicht unser sein? Nur laßt uns ihnen zu Willen sein, und sie werden bei uns wohnen. 24 Und sie hörten auf Hemor und auf Sichem, seinen Sohn, alle die zum Tore seiner Stadt ausgingen; und alles Männliche wurde beschnitten, alle, die zum Tore seiner Stadt ausgingen. 25 Und es geschah am dritten Tage, als sie in Schmerzen waren, da nahmen die zwei Söhne Jakobs, Simeon und Levi, die Brüder Dinas, ein jeder sein Schwert und kamen kühn wider die Stadt und ermordeten alles Männliche; (1. Mose 49.5-7) 26 auch Hemor und seinen Sohn Sichem ermordeten sie mit der Schärfe des Schwertes und nahmen Dina aus dem Hause Sichems und gingen davon. 27 Die Söhne Jakobs kamen über die Erschlagenen und plünderten die Stadt, weil sie ihre Schwester entehrt hatten. 28 Ihr Kleinvieh und ihre Rinder und ihre Esel, und was in der Stadt und was auf dem Felde war, nahmen sie; 29 und all ihr Vermögen und alle ihre Kinder und ihre Weiber führten sie gefangen hinweg und raubten sie, und alles, was in den Häusern war. 30 Da sprach Jakob zu Simeon und zu Levi: Ihr habt mich in Trübsal gebracht, indem ihr mich stinkend machet unter den Bewohnern des Landes, unter den Kanaanitern und unter den Perisitern. Ich aber bin ein zählbares Häuflein, und sie werden sich wider mich versammeln und mich schlagen, und ich werde vertilgt werden, ich und mein Haus. (2. Mose 5.21) 31 Und sie sprachen: Sollte man unsere Schwester wie eine Hure behandeln?