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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 20

Abraham und Sara bei Abimelech

1 Und Abraham brach auf von dannen nach dem Lande des Südens und wohnte zwischen Kades und Sur; und er hielt sich auf zu Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Und Abraham sagte von Sara, seinem Weibe: Sie ist meine Schwester. Da sandte Abimelech, der König von Gerar, und ließ Sara holen. 3 Und Gott kam zu Abimelech in einem Traume der Nacht und sprach zu ihm: Siehe, du bist des Todes wegen des Weibes, das du genommen hast; denn sie ist eines Mannes Eheweib. 4 Abimelech aber hatte sich ihr nicht genaht; und er sprach: Herr, willst du auch eine gerechte Nation töten? 5 Hat er nicht zu mir gesagt: Sie ist meine Schwester? Und auch sie selbst hat gesagt: Er ist mein Bruder. In Lauterkeit meines Herzens und in Unschuld meiner Hände habe ich dies getan. 6 Und Gott sprach zu ihm im Traume: Auch ich weiß, daß du in Lauterkeit deines Herzens dies getan hast, und so habe ich dich auch davon abgehalten, gegen mich zu sündigen; darum habe ich dir nicht gestattet, sie zu berühren. 7 Und nun gib das Weib des Mannes zurück; denn er ist ein Prophet und wird für dich bitten, und du wirst am Leben bleiben. Wenn du sie aber nicht zurückgibst, so wisse, daß du gewißlich sterben wirst, du und alles, was dein ist! (Psalm 105.15) 8 Und Abimelech stand des Morgens früh auf und rief alle seine Knechte und redete alle diese Worte vor ihren Ohren; und die Männer fürchteten sich sehr. 9 Und Abimelech rief Abraham und sprach zu ihm: Was hast du uns angetan! Und was habe ich wider dich gesündigt, daß du über mich und über mein Reich eine große Sünde gebracht hast? Dinge, die nicht getan werden sollten, hast du mir angetan. 10 Und Abimelech sprach zu Abraham: Was hast du beabsichtigt, daß du dies getan hast? 11 Und Abraham sprach: Weil ich mir sagte: Gewiß ist keine Gottesfurcht an diesem Orte, und sie werden mich töten um meines Weibes willen. 12 Auch ist sie wahrhaftig meine Schwester, die Tochter meines Vaters, nur nicht die Tochter meiner Mutter; und sie ist mein Weib geworden. 13 Und es geschah, als Gott mich wandern ließ aus meines Vaters Hause, da sprach ich zu ihr: Dies sei deine Güte, die du mir erweisen mögest; an jedem Orte, wohin wir kommen werden, sage von mir: Er ist mein Bruder. 14 Da nahm Abimelech Kleinvieh und Rinder und Knechte und Mägde und gab sie dem Abraham; und er gab ihm Sara, sein Weib, zurück. 15 Und Abimelech sprach: Siehe, mein Land ist vor dir; wohne, wo es gut ist in deinen Augen. 16 Und zu Sara sprach er: Siehe, ich habe deinem Bruder tausend Silbersekel gegeben; siehe, das sei dir eine Augendecke vor allen, die bei dir sind, und in Bezug auf alles ist die Sache rechtlich geschlichtet. 17 Und Abraham betete zu Gott; und Gott heilte Abimelech und sein Weib und seine Mägde, so daß sie gebaren. 18 Denn Jehova hatte um Saras, des Weibes Abrahams, willen jeden Mutterleib im Hause Abimelechs gänzlich verschlossen.