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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 14

Abrams Einsatz zur Rettung Lots

1 Und es geschah in den Tagen Amraphels, des Königs von Sinear, Ariochs, des Königs von Ellasar, Kedorlaomers, des Königs von Elam, und Thidhals, des Königs von Gojim, 2 daß sie Krieg führten mit Bera, dem Könige von Sodom, und mit Birscha, dem Könige von Gomorra, Schineab, dem Könige von Adama, und Schemeber, dem Könige von Zeboim, und mit dem Könige von Bela, das ist Zoar. 24 3 Alle diese verbündeten sich und kamen in das Tal Siddim, das ist das Salzmeer. 4 Zwölf Jahre hatten sie Kedorlaomer gedient, und im dreizehnten Jahre empörten sie sich. 5 Und im vierzehnten Jahre kamen Kedorlaomer und die Könige, die mit ihm waren, und schlugen die Rephaim zu Asteroth-Karnaim und die Susim zu Ham und die Emim in der Ebene von Kirjathaim, 6 und die Horiter auf ihrem Gebirge Seir bis El-Paran, das an der Wüste liegt. 7 Und sie wandten sich und kamen nach En-Mischpat, das ist Kades; und sie schlugen das ganze Gefilde der Amalekiter und auch die Amoriter, die zu Hazazon-Tamar wohnten. 8 Und es zogen aus der König von Sodom und der König von Gomorra und der König von Adama und der König von Zeboim und der König von Bela, das ist Zoar; und sie stellten sich gegen sie in Schlachtordnung auf im Tale Siddim: 9 gegen Kedorlaomer, den König von Elam, und Thidhal, den König von Gojim, und Amraphel, den König von Sinear, und Arioch, den König von Ellasar, vier Könige gegen die fünf. 10 Das Tal Siddim war aber voll von Erdharzquellen; und die Könige von Sodom und Gomorra flohen und fielen daselbst, und die übrigen flohen ins Gebirge. 11 Und sie nahmen alle Habe von Sodom und Gomorra und alle ihre Speise und zogen davon. 12 Und sie nahmen Lot, Abrams Bruders Sohn, und seine Habe und zogen davon; denn er wohnte in Sodom. 25 13 Und es kam ein Entronnener und berichtete es Abram, dem Hebräer; er wohnte aber unter den Terebinthen Mamres, des Amoriters, des Bruders von Eskol und des Bruders von Aner, und diese waren Abrams Bundesgenossen. 14 Und als Abram hörte, daß sein Bruder gefangen weggeführt war, ließ er seine Geübten, seine Hausgeborenen, ausrücken, 318 Mann, und jagte ihnen nach bis Dan. 15 Und er teilte sich wider sie des Nachts, er und seine Knechte, und schlug sie und jagte ihnen nach bis Hoba, das zur Linken von Damaskus liegt. 16 Und er brachte alle Habe zurück; und auch Lot, seinen Bruder, und dessen Habe brachte er zurück, und auch die Weiber und das Volk. 17 Und als er zurückgekehrt war, nachdem er Kedorlaomer und die Könige, die mit ihm gewesen, geschlagen hatte, zog der König von Sodom aus, ihm entgegen, in das Tal Schawe, das ist das Königstal. 18 Und Melchisedek, König von Salem, brachte Brot und Wein heraus; und er war Priester Gottes, des Höchsten. 26, 27, 28 19 Und er segnete ihn und sprach: Gesegnet sei Abram von Gott, dem Höchsten, der Himmel und Erde besitzt! 20 Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem. 21 Und der König von Sodom sprach zu Abram: Gib mir die Seelen, und die Habe nimm für dich. 22 Und Abram sprach zu dem König von Sodom: Ich hebe meine Hand auf zu Jehova, zu Gott, dem Höchsten, der Himmel und Erde besitzt: 23 Wenn vom Faden bis zum Schuhriemen, ja, wenn ich irgend etwas nehme von dem, was dein ist ...! Auf daß du nicht sagest: Ich habe Abram reich gemacht. 24 Nichts für mich! Nur was die Knaben verzehrt haben, und das Teil der Männer, die mit mir gezogen sind: Aner, Eskol und Mamre, die mögen ihr Teil nehmen!

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

24 5. Mose 29.22: so daß die Nachkommen, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Ländern kommen, sagen werden; wenn sie die Plagen dieses Landes und die Krankheiten sehen, welche der HERR demselben auferlegt hat,

25 1. Mose 13.10-12: Da hob Lot seine Augen auf und besah die ganze Jordanaue; denn sie war allenthalben bewässert, wie ein Garten des HERRN, wie Ägyptenland, bis nach Zoar hinab, ehe der HERR Sodom und Gomorra verderbte.

26 Psalm 76.3: Daselbst hat er die Blitze des Bogens zerbrochen, Schild, Schwert und Kriegsgerät. (Pause.)

27 Psalm 110.4: Der HERR hat geschworen und wird es nicht bereuen: Du bist Priester in Ewigkeit nach der Weise Melchisedeks!

28 Hebräer 7.1-4: Denn dieser Melchisedek (König zu Salem, Priester Gottes, des Allerhöchsten, der Abraham entgegenkam, als er von der Niederwerfung der Könige zurückkehrte, und ihn segnete,