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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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1. Mose - Kapitel 10

Noahs Nachkommen

1 Und dies sind die Geschlechter der Söhne Noahs, Sem, Ham und Japhet: es wurden ihnen Söhne geboren nach der Flut. 2 Die Söhne Japhets: Gomer und Magog und Madai und Jawan und Tubal und Mesech und Tiras. 3 Und die Söhne Gomers: Askenas und Riphat und Togarma. 4 Und die Söhne Jawans: Elisa und Tarsis, die Kittim und die Dodanim. 5 Von diesen aus verteilten sich die Bewohner der Inseln der Nationen in ihren Ländern, eine jede nach ihrer Sprache, nach ihren Familien, in ihren Nationen. 6 Und die Söhne Hams: Kusch und Mizraim und Put und Kanaan. 7 Und die Söhne Kuschs: Seba und Hawila und Sabta und Raghma und Sabteka. Und die Söhne Raghmas: Scheba und Dedan. 8 Und Kusch zeugte Nimrod; der fing an, ein Gewaltiger zu sein auf der Erde. 9 Er war ein gewaltiger Jäger vor Jehova; darum sagt man: Wie Nimrod, ein gewaltiger Jäger vor Jehova! 10 Und der Anfang seines Reiches war Babel und Erek und Akkad und Kalne im Lande Sinear. 11 Von diesem Lande zog er aus nach Assur und baute Ninive und Rechobot-Ir und Kalach, (Jona 1.2) 12 und Resen zwischen Ninive und Kalach: das ist die große Stadt. - 13 Und Mizraim zeugte die Ludim und die Anamim und die Lehabim und die Naphtuchim 14 und die Pathrusim und die Kasluchim (von welchen die Philister ausgegangen sind,) und die Kaphtorim. 15 Und Kanaan zeugte Zidon, seinen Erstgeborenen, und Heth, 16 und den Jebusiter und den Amoriter und den Girgasiter, 17 und den Hewiter und den Arkiter und den Siniter, 18 und den Arwaditer und den Zemariter und den Hamathiter. Und nachher haben sich die Familien der Kanaaniter zerstreut. 19 Und das Gebiet der Kanaaniter erstreckte sich von Zidon nach Gerar hin, bis Gasa; nach Sodom und Gomorra und Adama und Zeboim hin, bis Lescha. - 20 Das sind die Söhne Hams nach ihren Familien, nach ihren Sprachen, in ihren Ländern, in ihren Nationen. 21 Und dem Sem, dem Vater aller Söhne Hebers, dem Bruder Japhets, des ältesten, auch ihm wurden Söhne geboren. (1. Mose 11.10) 22 Die Söhne Sems: Elam und Assur und Arpaksad und Lud und Aram. 23 Und die Söhne Arams: Uz und Hul und Gether und Masch. 24 Und Arpaksad zeugte Schelach, und Schelach zeugte Heber. 25 Und dem Heber wurden zwei Söhne geboren: der Name des einen war Peleg, denn in seinen Tagen wurde die Erde verteilt; und der Name seines Bruders war Joktan. (1. Mose 11.8) 26 Und Joktan zeugte Almodad und Scheleph und Hazarmaweth und Jerach 27 und Hadoram und Usal und Dikla 28 und Obal und Abimael und Scheba 29 und Ophir und Hawila und Jobab; diese alle waren Söhne Joktans. 30 Und ihr Wohnsitz war von Meschar nach Sephar hin, dem Gebirge des Ostens. - 31 Das sind die Söhne Sems nach ihren Familien, nach ihren Sprachen, in ihren Ländern, nach ihren Nationen. 32 Das sind die Familien der Söhne Noahs nach ihren Geschlechtern, in ihren Nationen; und von diesen aus haben sich nach der Flut die Nationen auf der Erde verteilt. (1. Mose 9.1) (1. Mose 9.19)