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2. Mose - Kapitel 18

Jethros Besuch bei Mose

1 Und als Jethro, der Priester in Midian, Moses Schwiegervater, alles hörte, was Gott Mose und seinem Volk Israel getan, wie der HERR Israel aus Ägypten geführt hatte, (2. Mose 3.1) 2 nahm Jethro, Moses Schwiegervater, die Zippora, das Weib Moses, die er zurückgesandt hatte, (2. Mose 4.20) 3 und ihre zwei Söhne (der eine hieß Gersom; denn er sprach: Ich bin ein Fremdling in einem fremden Lande geworden; (2. Mose 2.22) 4 und der andere Elieser; denn der Gott meines Vaters ist meine Hilfe gewesen und hat mich von dem Schwert des Pharao errettet) 5 und Jethro, Moses Schwiegervater, und seine Söhne und sein Weib kamen zu Mose in die Wüste, als er sich an dem Berge Gottes gelagert hatte. 6 Und er ließ Mose sagen: Ich, Jethro, dein Schwiegervater, bin zu dir gekommen und dein Weib und ihre beiden Söhne mit ihr. 7 Da ging Mose hinaus, seinem Schwiegervater entgegen, und bückte sich vor ihm und küßte ihn. Und als sie einander gegrüßt hatten, gingen sie in die Hütte. 8 Da erzählte Mose seinem Schwiegervater alles, was der HERR dem Pharao und den Ägyptern um Israels willen getan hatte, und alle Mühsal, die ihnen auf dem Wege begegnet war, und wie der HERR sie errettet hatte. 9 Jethro aber freute sich über alles Gute, das der HERR an Israel getan, und daß er sie von der Ägypter Hand errettet hatte. 10 Und Jethro sprach: Gelobt sei der HERR, der euch von der Hand der Ägypter und von der Hand des Pharao errettet hat, ja, der sein Volk von der Hand der Ägypter errettet hat! 11 Nun weiß ich, daß der HERR größer ist als alle Götter; denn eben mit dem, womit sie Hochmut getrieben, ist er über sie gekommen! (Nehemia 9.10) 12 Und Jethro, Moses Schwiegervater, nahm Brandopfer und Schlachtopfer, Gott zu opfern. Da kamen Aaron und alle Ältesten von Israel, um mit Moses Schwiegervater vor Gott das Brot zu essen.

Einsetzung von Vorstehern über das Volk

13 Am andern Morgen setzte sich Mose, das Volk zu richten; und das Volk stand um Mose her bis an den Abend. 14 Als aber Moses Schwiegervater alles sah, was er mit dem Volke tat, sprach er: Was machst du dir da für Umstände mit dem Volk? Warum sitzest du allein, und alles Volk steht um dich her vom Morgen bis zum Abend? 15 Mose antwortete seinem Schwiegervater: Das Volk kommt zu mir, Gott um Rat zu fragen. 16 Denn wenn sie eine Sache haben, kommen sie zu mir, daß ich entscheide, wer von beiden recht hat, und damit ich ihnen Gottes Ordnung und seine Gesetze kundtue. 17 Aber Moses Schwiegervater sprach zu ihm: Es ist nicht gut, was du tust! 18 Du wirst müde und kraftlos, zugleich du und das Volk, das bei dir ist; denn das Geschäft ist dir zu schwer, du kannst es allein nicht ausrichten. (4. Mose 11.14) (5. Mose 1.9) 19 So höre auf meine Stimme; ich will dir raten, und Gott wird mit dir sein. Tritt du für das Volk vor Gott 20 und erkläre ihnen die Ordnungen und Gesetze, daß du ihnen den Weg kundtuest, darauf sie zu wandeln haben, und die Werke, die sie tun sollen. 21 Sieh dich aber unter allem Volk nach wackern Männern um, die gottesfürchtig, wahrhaftig und dem Geize feind sind; die setze über sie zu Obern über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, 22 daß sie das Volk allezeit richten; alle wichtigen Sachen aber sollen sie vor dich bringen, und alle geringen Sachen sollen sie selbst richten; so wird es dir leichter werden, wenn sie die Bürde mit dir tragen. 23 Wirst du das tun, und gebietet es dir Gott, so magst du bestehen; und dann kann auch all dieses Volk in Frieden an seinen Ort kommen. 24 Mose folgte der Stimme seines Schwiegervaters und tat alles, was er sagte. 25 Denn er erwählte wackere Männer aus ganz Israel und machte sie zu Häuptern über das Volk, zu Obern über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, 26 damit sie das Volk allezeit richteten; schwere Sachen sollten sie vor Mose bringen, die kleinen Sachen aber selber richten. 27 Darauf ließ Mose seinen Schwiegervater ziehen, und er kehrte in sein Land zurück.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.