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2. Mose - Kapitel 16

Das Murren des Volkes

1 Darnach zog die ganze Gemeinde der Kinder Israel von Elim weg in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai liegt, am fünfzehnten Tag des zweiten Monats, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren. 2 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel murrte wider Mose und Aaron in der Wüste. (2. Mose 17.2) 3 Und die Kinder Israel sprachen zu ihnen: Wären wir doch durch des HERRN Hand in Ägypten gestorben, als wir bei den Fleischtöpfen saßen und Brot die Fülle zu essen hatten. Denn ihr habt uns darum in diese Wüste ausgeführt, daß ihr diese ganze Gemeinde Hungers sterben lasset! (2. Mose 14.11) 4 Da sprach der HERR zu Mose: Siehe, ich will euch Brot vom Himmel regnen lassen; dann soll das Volk hinausgehen und täglich sammeln, was es bedarf, damit ich erfahre, ob es in meinem Gesetze wandeln wird oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Am sechsten Tage aber sollen sie zubereiten, was sie eingebracht haben, und zwar doppelt so viel als sie täglich sammeln. 6 Da sprachen Mose und Aaron zu allen Kindern Israel: Am Abend sollt ihr erfahren, daß euch der HERR aus Ägypten geführt hat, 7 und am Morgen werdet ihr des HERRN Herrlichkeit sehen, denn er hat euer Murren wider den HERRN gehört. Aber was sind wir, daß ihr wider uns murret? 8 Weiter sprach Mose: Der HERR wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brot die Fülle; denn er, der HERR, hat euer Murren gehört, womit ihr wider ihn gemurrt habt. Denn was sind wir? Euer Murren ist nicht wider uns, sondern wider den HERRN! 9 Und Mose sprach zu Aaron: Sage der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Kommt herzu vor den HERRN, denn er hat euer Murren gehört! 10 Und als Aaron zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel redete, wandten sie sich gegen die Wüste und siehe, die Herrlichkeit des HERRN erschien in einer Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Und der HERR sprach zu Mose: 12 Ich habe das Murren der Kinder Israel gehört. Sage ihnen: Um den Abend sollt ihr Fleisch zu essen haben und am Morgen mit Brot gesättigt werden; also sollt ihr erfahren, daß ich der HERR, euer Gott bin! 13 Als es nun Abend war, kamen Wachteln herauf und bedeckten das Lager, und am Morgen lag der Tau um das Lager her. (4. Mose 11.31) 14 Und als der Tau, der da lag, verschwunden war, siehe, da lag etwas in der Wüste, rund und klein, so fein wie der Reif auf der Erde.

Das Manna – die wunderbare Nahrung des Volkes Gottes

15 Und als es die Kinder Israel sahen, sprachen sie untereinander: Was ist das? denn sie wußten nicht, was es war. Mose aber sprach zu ihnen: Es ist das Brot, das euch der HERR zu essen gegeben hat! (2. Mose 16.4) 16 Das ist aber der Befehl, welchen der HERR gegeben hat: Ein jeder sammle davon, soviel er essen mag, einen Gomer für den Kopf, nach der Zahl eurer Seelen; ein jeder nehme für die, die in seiner Hütte sind. 17 Und die Kinder Israel taten also und sammelten, einer viel, der andere wenig. 18 Aber als man es mit dem Gomer maß, hatte der, welcher viel gesammelt hatte, keinen Überfluß, und dem, der wenig gesammelt hatte, mangelte nichts, sondern ein jeder hatte für sich gesammelt, soviel er essen mochte. (2. Korinther 8.15) 19 Und Mose sprach zu ihnen: Niemand lasse etwas davon übrigbleiben bis zum andern Morgen! (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Aber sie gehorchten Mose nicht; denn etliche ließen davon übrigbleiben bis zum Morgen. Da wuchsen Würmer darin, und es ward stinkend. Und Mose ward zornig über sie. 21 Sie sammelten aber von demselben alle Morgen für sich, soviel ein jeder essen mochte; wenn aber die Sonne heiß schien, zerschmolz es. 22 Und am sechsten Tage sammelten sie doppelt so viel Brot, zwei Gomer für jede Person. Da kamen alle Obersten der Gemeinde und verkündigten es Mose. 23 Und er sprach zu ihnen: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Morgen ist der Sabbat der heiligen Ruhe des HERRN; was ihr backen wollt, das backet, und was ihr kochen wollt, das kochet; was aber übrig ist, das hebet auf, damit es bis morgen erhalten bleibe! (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Und sie ließen es bis an den Morgen bleiben, wie Mose geboten hatte; da ward es nicht stinkend und war auch kein Wurm darin. 25 Da sprach Mose: Esset das heute, denn heute ist der Sabbat des HERRN; ihr werdet es heute nicht auf dem Felde finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln, aber am siebenten Tag ist der Sabbat, da wird keines zu finden sein. 27 Es begab sich aber am siebenten Tage, daß etliche vom Volke hinausgingen zu sammeln und nichts fanden. 28 Da sprach der HERR zu Mose: Wie lange weigert ihr euch, meine Gebote und meine Satzungen zu halten? 29 Sehet, der HERR hat euch den Sabbat gegeben; darum gibt er euch am sechsten Tage für zwei Tage Brot; so bleibe nun jeder an seinem Platz und niemand gehe am siebenten Tage heraus von seinem Ort! 30 Also feierte das Volk am siebenten Tag. 31 Und das Haus Israel nannte es Manna. Es war aber wie Koriandersamen, weiß, und hatte einen Geschmack wie Honigkuchen. 32 Und Mose sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: Fülle einen Gomer davon und behalte ihn auf für eure Nachkommen, daß man das Brot sehe, womit ich euch in der Wüste gespeist habe, als ich euch aus Ägypten führte! 33 Und Mose sprach zu Aaron: Nimm ein Gefäß und tue einen Gomer voll Manna hinein und stelle es vor den HERRN, zur Aufbewahrung für eure Nachkommen! (Hebräer 9.4) 34 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, also stellte es Aaron daselbst vor das Zeugnis, zur Aufbewahrung. 35 Und die Kinder Israel aßen das Manna vierzig Jahre lang, bis sie zu dem Lande kamen, darin sie wohnen sollten; bis sie an die Grenze Kanaans kamen, aßen sie das Manna. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer ist der zehnte Teil eines Epha.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.