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2. Mose - Kapitel 12

Das Passah – Die Verschonung Israels vor dem Gericht

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron im Ägyptenland und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monate des Jahres anheben. (2. Mose 13.4) 3 Saget der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am zehnten Tage dieses Monats verschaffe sich jeder Hausvater ein Lamm, ein Lamm für jede Haushaltung; 4 wenn aber die Haushaltung zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbar, welcher zunächst bei seinem Hause wohnt; dabei sollen sie für das Lamm die Zahl der Seelen berechnen, je nachdem ein jeder zu essen vermag. 5 Dieses Lamm aber soll vollkommen sein, ein Männlein und einjährig. Von den Lämmern und Ziegen sollt ihr es nehmen, (3. Mose 22.20) 6 und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten. 7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen; 10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen. 11 Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah. (Jesaja 52.12) 12 Denn ich will in derselben Nacht durch Ägypten gehen und alle Erstgeburt in Ägypten schlagen, vom Menschen an bis auf das Vieh, und will an allen Göttern der Ägypter Gerichte üben, ich, der HERR. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, ich an euch vorübergehe und euch die Plage nicht widerfahre, die euch verderbe, wenn ich die Ägypter schlagen werde. (Hebräer 11.28)

Die Einsetzung des Passahfestes

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN in allen euren Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen, darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Denn wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel! (2. Mose 13.7) 16 Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden. 17 Und beobachtet die Tage der ungesäuerten Brote! Denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägypten geführt; darum sollt ihr diesen Tag als ewige Ordnung beobachten in allen euren Geschlechtern. 18 Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend, 19 daß man sieben Tage lang keinen Sauerteig in euren Häusern finde. Denn wer gesäuertes Brot ißt, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 20 So esset kein gesäuertes, sondern ungesäuertes Brot in allen euren Wohnungen! 21 Und Mose berief alle Ältesten in Israel und sprach zu ihnen: Machet euch auf und nehmet euch Lämmer für eure Familien und schächtet das Passah! 22 Und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut im Becken und bestreicht mit diesem Blut im Becken die Oberschwelle und die zwei Türpfosten; und kein Mensch von euch gehe zu seiner Haustüre hinaus bis an den Morgen! 23 Denn der HERR wird umhergehen und die Ägypter schlagen. Und wenn er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten sehen wird, so wird er, der HERR, an der Tür vorübergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen, zu schlagen. 24 Und ihr sollt diese Verordnung beobachten als eine Satzung, welche dir und deinen Kindern auf ewig gilt! 25 Und wenn ihr in das Land kommt, das euch der HERR geben wird, wie er geredet hat, so haltet diesen Dienst. 26 Und wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was habt ihr da für einen Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 So sollt ihr sagen: Es ist das Passah-Opfer des HERRN, der an den Häusern der Kinder Israel vorüberschritt in Ägypten, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser errettete. 28 Da neigte sich das Volk und betete an. Und die Kinder Israel gingen hin und taten solches; wie der HERR Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Die zehnte Plage: Der Tod aller Erstgeburt in Ägypten. Der Auszug Israels

29 Und es begab sich zu Mitternacht, da schlug der HERR alle Erstgeburt in Ägypten, von dem ersten Sohne des Pharao, der auf dem Throne saß, bis auf den ersten Sohn der Gefangenen, die in dem Gefängnisse waren, auch alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Da stand der Pharao auf in derselben Nacht, er und alle seine Knechte und alle Ägypter; und es war ein großes Geschrei in Ägypten, denn es gab kein Haus, darin nicht ein Toter war. 31 Und er berief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf und ziehet aus von meinem Volke, ihr und die Kinder Israel, und gehet hin, dienet dem HERRN, wie ihr gesagt habt! 32 Nehmet auch eure Schafe und eure Rinder mit euch, wie ihr gesagt habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drangen sehr in das Volk, daß sie dasselbe eilends aus dem Lande trieben; denn sie sprachen: Wir sind alle des Todes! (2. Mose 6.1) 34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, nämlich ihre Backtröge in ihre Kleider gebunden, auf ihren Achseln. 35 Und die Kinder Israel taten, wie Mose sagte, und forderten von den Ägyptern silberne und goldene Geschirre und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Dazu gab der HERR dem Volke bei den Ägyptern Gunst, daß sie ihrem Begehren willfahrten; und sie beraubten Ägypten. (2. Mose 3.21) 37 Also zogen die Kinder Israel aus von Raemses gen Sukkot, bei sechshunderttausend Mann Fußvolk, die Kinder nicht inbegriffen. 38 Auch zogen mit ihnen viele Mischlinge und Schafe und Rinder und sehr viel Vieh. 39 Und sie machten aus dem Teige, den sie aus Ägypten brachten, ungesäuerte Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten vertrieben wurden und nicht verziehen konnten; und sie hatten sich sonst keine Zehrung zubereitet. 40 Die Zeit aber, welche die Kinder Israel in Ägypten gewohnt haben, beträgt vierhundertunddreißig Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Als nun die vierhundertunddreißig Jahre verflossen waren, an eben diesem Tag ging das ganze Heer des HERRN aus Ägypten. 42 Darum wird diese Nacht dem HERRN gefeiert, weil er sie aus Ägypten geführt hat. Diese Nacht sollen alle Kinder Israel dem HERRN feiern, auch ihre künftigen Geschlechter.

Verordnungen zum Passah

43 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen. 44 Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon. 45 Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll man es essen. Ihr sollt vom Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen werde ihm zerbrochen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten solches; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie; 51 aber der HERR führte an eben diesem Tag die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)