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2. Mose - Kapitel 12

Das Passah – Die Verschonung Israels vor dem Gericht

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron im Ägyptenland und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monate des Jahres anheben. (2. Mose 13.4) 3 Saget der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am zehnten Tage dieses Monats verschaffe sich jeder Hausvater ein Lamm, ein Lamm für jede Haushaltung; 4 wenn aber die Haushaltung zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbar, welcher zunächst bei seinem Hause wohnt; dabei sollen sie für das Lamm die Zahl der Seelen berechnen, je nachdem ein jeder zu essen vermag. 5 Dieses Lamm aber soll vollkommen sein, ein Männlein und einjährig. Von den Lämmern und Ziegen sollt ihr es nehmen, (3. Mose 22.20) 6 und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten. 7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen; 10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen. 11 Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah. (Jesaja 52.12) 12 Denn ich will in derselben Nacht durch Ägypten gehen und alle Erstgeburt in Ägypten schlagen, vom Menschen an bis auf das Vieh, und will an allen Göttern der Ägypter Gerichte üben, ich, der HERR. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, ich an euch vorübergehe und euch die Plage nicht widerfahre, die euch verderbe, wenn ich die Ägypter schlagen werde. (Hebräer 11.28)

Die Einsetzung des Passahfestes

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN in allen euren Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen, darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Denn wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel! (2. Mose 13.7) 16 Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden. 17 Und beobachtet die Tage der ungesäuerten Brote! Denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägypten geführt; darum sollt ihr diesen Tag als ewige Ordnung beobachten in allen euren Geschlechtern. 18 Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend, 19 daß man sieben Tage lang keinen Sauerteig in euren Häusern finde. Denn wer gesäuertes Brot ißt, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 20 So esset kein gesäuertes, sondern ungesäuertes Brot in allen euren Wohnungen! 21 Und Mose berief alle Ältesten in Israel und sprach zu ihnen: Machet euch auf und nehmet euch Lämmer für eure Familien und schächtet das Passah! 22 Und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut im Becken und bestreicht mit diesem Blut im Becken die Oberschwelle und die zwei Türpfosten; und kein Mensch von euch gehe zu seiner Haustüre hinaus bis an den Morgen! 23 Denn der HERR wird umhergehen und die Ägypter schlagen. Und wenn er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten sehen wird, so wird er, der HERR, an der Tür vorübergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen, zu schlagen. 24 Und ihr sollt diese Verordnung beobachten als eine Satzung, welche dir und deinen Kindern auf ewig gilt! 25 Und wenn ihr in das Land kommt, das euch der HERR geben wird, wie er geredet hat, so haltet diesen Dienst. 26 Und wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was habt ihr da für einen Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 So sollt ihr sagen: Es ist das Passah-Opfer des HERRN, der an den Häusern der Kinder Israel vorüberschritt in Ägypten, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser errettete. 28 Da neigte sich das Volk und betete an. Und die Kinder Israel gingen hin und taten solches; wie der HERR Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Die zehnte Plage: Der Tod aller Erstgeburt in Ägypten. Der Auszug Israels

29 Und es begab sich zu Mitternacht, da schlug der HERR alle Erstgeburt in Ägypten, von dem ersten Sohne des Pharao, der auf dem Throne saß, bis auf den ersten Sohn der Gefangenen, die in dem Gefängnisse waren, auch alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Da stand der Pharao auf in derselben Nacht, er und alle seine Knechte und alle Ägypter; und es war ein großes Geschrei in Ägypten, denn es gab kein Haus, darin nicht ein Toter war. 31 Und er berief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf und ziehet aus von meinem Volke, ihr und die Kinder Israel, und gehet hin, dienet dem HERRN, wie ihr gesagt habt! 32 Nehmet auch eure Schafe und eure Rinder mit euch, wie ihr gesagt habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drangen sehr in das Volk, daß sie dasselbe eilends aus dem Lande trieben; denn sie sprachen: Wir sind alle des Todes! (2. Mose 6.1) 34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, nämlich ihre Backtröge in ihre Kleider gebunden, auf ihren Achseln. 35 Und die Kinder Israel taten, wie Mose sagte, und forderten von den Ägyptern silberne und goldene Geschirre und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Dazu gab der HERR dem Volke bei den Ägyptern Gunst, daß sie ihrem Begehren willfahrten; und sie beraubten Ägypten. (2. Mose 3.21) 37 Also zogen die Kinder Israel aus von Raemses gen Sukkot, bei sechshunderttausend Mann Fußvolk, die Kinder nicht inbegriffen. 38 Auch zogen mit ihnen viele Mischlinge und Schafe und Rinder und sehr viel Vieh. 39 Und sie machten aus dem Teige, den sie aus Ägypten brachten, ungesäuerte Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten vertrieben wurden und nicht verziehen konnten; und sie hatten sich sonst keine Zehrung zubereitet. 40 Die Zeit aber, welche die Kinder Israel in Ägypten gewohnt haben, beträgt vierhundertunddreißig Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Als nun die vierhundertunddreißig Jahre verflossen waren, an eben diesem Tag ging das ganze Heer des HERRN aus Ägypten. 42 Darum wird diese Nacht dem HERRN gefeiert, weil er sie aus Ägypten geführt hat. Diese Nacht sollen alle Kinder Israel dem HERRN feiern, auch ihre künftigen Geschlechter.

Verordnungen zum Passah

43 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen. 44 Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon. 45 Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll man es essen. Ihr sollt vom Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen werde ihm zerbrochen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten solches; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie; 51 aber der HERR führte an eben diesem Tag die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.