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2. Korinther - Kapitel 9

1 Denn von der Dienstleistung für die Heiligen euch zu schreiben, halte ich für überflüssig; 2 denn ich kenne ja eure Willigkeit, welche ich den Mazedoniern gegenüber von euch rühme, daß Achaja seit vorigem Jahre bereit gewesen sei; und euer Eifer hat viele angespornt. (2. Korinther 8.19) 3 Ich habe aber die Brüder gesandt, damit unser Rühmen von euch in diesem Stücke nicht falsch befunden werde, damit ihr, wie ich gesagt hatte, bereit seiet; 4 daß nicht etwa, wenn die Mazedonier mit mir kämen, wir (um nicht zu sagen: ihr) mit solch zuversichtlichem Rühmen zuschanden würden. 5 Darum habe ich es für nötig gehalten, die Brüder zu ermahnen, vorauszureisen zu euch, um diesen zum voraus angekündigten Segen zuzurüsten, damit er bereit sei, so daß es ein Segen sei und nicht wie ein Geiz.

Wer im Segen sät, wird auch im Segen ernten

6 Das aber bedenket: Wer kärglich sät, der wird auch kärglich ernten; und wer im Segen sät, der wird auch im Segen ernten. (Sprüche 11.24) (Sprüche 19.17) 7 Ein jeder, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat; nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb! (Römer 12.8) 8 Gott aber ist mächtig, euch jede Gnade im Überfluß zu spenden, so daß ihr in allem allezeit alle Genüge habet und überreich seiet zu jedem guten Werk, 9 wie geschrieben steht: «Er hat ausgestreut, er hat den Armen gegeben; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit.» 10 Er aber, der dem Sämann Samen darreicht und Brot zur Speise, der wird auch euch die Saat darreichen und mehren und die Früchte eurer Gerechtigkeit wachsen lassen, (Jesaja 55.10) (Hosea 10.12) 11 damit ihr an allem reich werdet zu aller Gebefreudigkeit, welche durch uns Dank gegen Gott bewirkt. 12 Denn der Dienst dieser Hilfeleistung füllt nicht nur den Mangel der Heiligen aus, sondern überfließt auch durch den Dank vieler gegen Gott, 13 indem sie durch die Probe dieses Dienstes zum Preise Gottes veranlaßt werden für den Gehorsam eures Bekenntnisses zum Evangelium Christi und für die Schlichtheit der Beisteuer für sie und für alle; 14 und in ihrem Flehen für euch werden sie eine herzliche Zuneigung zu euch haben wegen der überschwenglichen Gnade Gottes bei euch. 15 Gott aber sei Dank für seine unaussprechliche Gabe!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.