2. Korinther - Kapitel 8
Die Geldsammlung für die Gemeinde in Jerusalem
1 Wir tun euch aber, ihr Brüder, die Gnade Gottes kund, welche den Gemeinden Mazedoniens gegeben worden ist. (Römer 15.26) 2 Denn trotz vieler Trübsalsproben hat ihre überfließende Freude und ihre so tiefe Armut den Reichtum ihrer Gebefreudigkeit zutage gefördert. 3 Denn nach Vermögen, ja ich bezeuge es, über ihr Vermögen waren sie bereitwillig 4 und baten uns mit vielem Zureden um die Gnade, an dem Dienste für die Heiligen teilnehmen zu dürfen, (Apostelgeschichte 11.29) 5 und nicht nur, wie wir es erhofften, sondern sich selbst gaben sie hin, zuerst dem Herrn und dann uns, durch den Willen Gottes, 6 so daß wir Titus zusprachen, dieses Liebeswerk, wie er es angefangen hatte, nun auch bei euch zu Ende zu führen. 7 Aber wie ihr in allen Stücken reich seid, an Glauben, am Wort, an Erkenntnis und an allem Eifer und der Liebe, die ihr zu uns habt, so möge auch dieses Liebeswerk reichlich bei euch ausfallen! (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2) 8 Nicht als Gebot sage ich das, sondern um durch den Eifer anderer auch die Echtheit eurer Liebe zu erproben. 9 Denn ihr kennet die Gnade unsres Herrn Jesus Christus, daß er, obwohl er reich war, um euretwillen arm wurde, damit ihr durch seine Armut reich würdet! (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und ich gebe meine Meinung hierüber ab: Es ist geziemend für euch, weil ihr nicht nur das Tun, sondern auch das Wollen seit vorigem Jahre angefangen habt, 11 daß ihr nun auch das Tun vollendet, damit der Geneigtheit des Willens auch das Vollenden entspreche, nach Maßgabe dessen, was ihr habt. 12 Denn wo der gute Wille vorhanden ist, da ist einer angenehm nach dem, was er hat, nicht nach dem, was er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Dieses sage ich aber nicht, damit andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis; sondern nach dem Grundsatz der Gleichheit soll in der jetzigen Zeit euer Überfluß dem Mangel jener abhelfen, 14 auf daß auch ihr Überfluß eurem Mangel abhelfe, damit ein Ausgleich stattfinde, 15 wie geschrieben steht: «Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel.»Sendung des Titus und anderer Brüder
16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch dem Titus ins Herz gegeben hat. 17 Denn er nahm nicht nur den Zuspruch an, sondern reiste, weil er so großen Eifer hatte, freiwillig zu euch ab. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir sandten aber den Bruder mit ihm, dessen Lob wegen des Evangeliums bei allen Gemeinden bekannt geworden ist. (2. Korinther 12.18) 19 Und nicht nur das, sondern er ist auch von den Gemeinden zu unserm Reisegefährten erwählt worden für dieses Liebeswerk, das von uns zur Ehre des Herrn selbst und zum Beweise unsres guten Willens besorgt wird, (Galater 2.10) 20 indem wir das verhüten wollen, daß uns jemand dieser reichen Steuer halben, die durch uns besorgt wird, übel nachrede. 21 Denn wir sind auf das bedacht, was recht ist, nicht nur vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir sandten aber mit ihnen unsern Bruder, den wir oft und in vielen Stücken als eifrig erfunden haben, der jetzt aber im großen Vertrauen zu euch noch viel eifriger ist. 23 Was Titus betrifft, so ist er mein Genosse und Mitarbeiter für euch; unsre Brüder aber sind Apostel der Gemeinden, eine Ehre Christi. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 So liefert nun den Beweis eurer Liebe und unsres Rühmens von euch ihnen gegenüber öffentlich vor den Gemeinden! (2. Korinther 7.14)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)