2. Korinther - Kapitel 4
Die Lauterkeit und Kraft der Evangeliumsverkündigung
1 Darum, weil wir diesen Dienst haben, gemäß der uns widerfahrenen Barmherzigkeit, so lassen wir uns nicht entmutigen, (1. Korinther 7.25) (2. Korinther 3.6) 2 sondern haben abgesagt der Verheimlichung aus Scham und gehen nicht mit Ränken um, fälschen auch nicht Gottes Wort; sondern durch Offenbarung der Wahrheit empfehlen wir uns jedem menschlichen Gewissen vor Gott. (2. Korinther 2.17) (1. Thessalonicher 2.5) 3 Ist aber unser Evangelium verhüllt, so ist es bei denen verhüllt, die verloren gehen; (1. Korinther 1.18) 4 in welchen der Gott dieser Welt die Sinne der Ungläubigen verblendet hat, daß ihnen nicht aufleuchte das helle Licht des Evangeliums von der Herrlichkeit Christi, welcher Gottes Ebenbild ist. (Hebräer 1.3) 5 Denn wir predigen nicht uns selbst, sondern Jesus Christus, daß er der Herr sei, wir aber eure Knechte um Jesu willen. (2. Korinther 1.24) 6 Denn der Gott, welcher aus der Finsternis Licht hervorleuchten hieß, der hat es auch in unsern Herzen licht werden lassen zur Erleuchtung mit der Erkenntnis der Herrlichkeit Gottes im Angesicht Jesu Christi. (1. Mose 1.3) (2. Korinther 3.18)Ein Schatz in irdenen Gefäßen
7 Wir haben aber diesen Schatz in irdenen Gefäßen, auf daß die überschwengliche Kraft von Gott sei und nicht von uns. (1. Korinther 4.11-13) (2. Korinther 11.23-27) 8 Wir werden allenthalben bedrängt, aber nicht erdrückt; wir kommen in Verlegenheit, aber nicht in Verzweiflung; 9 wir werden verfolgt, aber nicht verlassen; wir werden niedergeworfen, aber wir kommen nicht um; 10 wir tragen allezeit das Sterben Jesu am Leibe herum, damit auch das Leben Jesu an unsrem Leibe offenbar werde. (1. Korinther 15.31) (Galater 6.17) 11 Denn immerdar werden wir, die wir leben, dem Tode preisgegeben um Jesu willen, damit auch das Leben Jesu offenbar werde an unsrem sterblichen Fleische. (Römer 8.36) 12 So ist also der Tod wirksam in uns, das Leben aber in euch. 13 Weil wir aber denselben Geist des Glaubens haben, gemäß dem, was geschrieben steht: «Ich habe geglaubt, darum habe ich geredet», so glauben auch wir, darum reden wir auch, 14 da wir wissen, daß der, welcher den Herrn Jesus von den Toten auferweckt hat, auch uns mit Jesus auferwecken und samt euch darstellen wird. (1. Korinther 6.14) 15 Denn es geschieht alles um euretwillen, damit die zunehmende Gnade durch die Vielen den Dank überfließen lasse zur Ehre Gottes. (2. Korinther 1.6) (2. Korinther 1.11)Vorübergehende Bedrängnis und ewige Herrlichkeit
16 Darum werden wir nicht entmutigt; sondern wenn auch unser äußerer Mensch zugrunde geht, so wird doch der innere Tag für Tag erneuert. (Epheser 3.16) 17 Denn unsere Trübsal, die zeitlich und leicht ist, verschafft uns eine ewige und über alle Maßen gewichtige Herrlichkeit, (Römer 8.17-18) (1. Petrus 1.6) 18 uns, die wir nicht sehen auf das Sichtbare, sondern auf das Unsichtbare; denn was sichtbar ist, das ist zeitlich; was aber unsichtbar ist, das ist ewig. (Hebräer 11.1)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)