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2. Korinther - Kapitel 2

1 Ich habe mir aber vorgenommen, nicht wieder in Traurigkeit zu euch zu kommen. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 12.21) 2 Denn wenn ich euch betrübe, wer erfreut mich denn, wenn nicht der, welcher von mir betrübt wird? 3 Darum habe ich auch solches brieflich erledigt, damit ich nicht, wenn ich komme, von denen Betrübnis habe, über die ich mich freuen sollte; da ich doch zu euch allen das Vertrauen habe, daß meine Freude euer aller Freude ist. 4 Denn ich habe euch aus viel Trübsal und Herzeleid heraus geschrieben, unter vielen Tränen, nicht damit ihr betrübt werdet, sondern damit ihr die Liebe erkennet, die ich in besonderer Weise zu euch habe.

Vergebung für den Schuldigen

5 Hat aber jemand Traurigkeit verursacht, so hat er nicht mich betrübt, sondern zum Teil (damit ich nicht zu viel sage) euch alle. 6 Für den Betreffenden sei die Bestrafung genug, die ihm von der Mehrheit widerfahren ist, 7 so daß ihr nun im Gegenteil besser tut, ihm Vergebung und Trost zu spenden, damit ein solcher nicht in übermäßiger Traurigkeit versinke. 8 Darum ermahne ich euch, Liebe gegen ihn walten zu lassen. 9 Denn zu dem Zweck habe ich euch geschrieben, um eure Zuverlässigkeit zu erproben, ob ihr zu allem willig seid. 10 Wem ihr aber etwas vergebet, dem vergebe ich auch; denn wenn ich etwas vergebe, so vergebe ich es um euretwillen, im Blick auf Christus, (Johannes 20.23) 11 damit wir nicht vom Satan übervorteilt werden; denn seine Anschläge sind uns nicht unbekannt. (Lukas 22.31) (1. Petrus 5.8)

Der Dienst des Apostels in der Verkündigung des Evangeliums

12 Als ich aber nach Troas kam für das Evangelium Christi und mir eine Tür offenstand im Herrn, hatte ich gleichwohl keine Ruhe in meinem Geist, weil ich meinen Bruder Titus nicht fand; (Apostelgeschichte 14.27) (1. Korinther 16.9) 13 sondern ich nahm Abschied von ihnen und reiste nach Mazedonien. (Apostelgeschichte 20.1) (2. Korinther 7.6) 14 Gott aber sei Dank, der uns allezeit in Christus triumphieren läßt und den Geruch seiner Erkenntnis durch uns an jedem Orte offenbart! 15 Denn wir sind für Gott ein Wohlgeruch Christi unter denen, die gerettet werden, und unter denen, die verloren gehen; (2. Mose 29.18) (1. Korinther 1.18) 16 diesen ein Geruch des Todes zum Tode, jenen aber ein Geruch des Lebens zum Leben. Und wer ist hierzu tüchtig? (Lukas 2.34) (2. Korinther 3.5) 17 Denn wir sind nicht wie so viele, die das Wort Gottes verfälschen, sondern als aus Lauterkeit, als aus Gott, vor Gott, in Christus reden wir. (2. Korinther 1.12) (2. Korinther 4.2) (1. Petrus 4.11)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)