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2. Korinther - Kapitel 2

1 Ich habe mir aber vorgenommen, nicht wieder in Traurigkeit zu euch zu kommen. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 12.21) 2 Denn wenn ich euch betrübe, wer erfreut mich denn, wenn nicht der, welcher von mir betrübt wird? 3 Darum habe ich auch solches brieflich erledigt, damit ich nicht, wenn ich komme, von denen Betrübnis habe, über die ich mich freuen sollte; da ich doch zu euch allen das Vertrauen habe, daß meine Freude euer aller Freude ist. 4 Denn ich habe euch aus viel Trübsal und Herzeleid heraus geschrieben, unter vielen Tränen, nicht damit ihr betrübt werdet, sondern damit ihr die Liebe erkennet, die ich in besonderer Weise zu euch habe.

Vergebung für den Schuldigen

5 Hat aber jemand Traurigkeit verursacht, so hat er nicht mich betrübt, sondern zum Teil (damit ich nicht zu viel sage) euch alle. 6 Für den Betreffenden sei die Bestrafung genug, die ihm von der Mehrheit widerfahren ist, 7 so daß ihr nun im Gegenteil besser tut, ihm Vergebung und Trost zu spenden, damit ein solcher nicht in übermäßiger Traurigkeit versinke. 8 Darum ermahne ich euch, Liebe gegen ihn walten zu lassen. 9 Denn zu dem Zweck habe ich euch geschrieben, um eure Zuverlässigkeit zu erproben, ob ihr zu allem willig seid. 10 Wem ihr aber etwas vergebet, dem vergebe ich auch; denn wenn ich etwas vergebe, so vergebe ich es um euretwillen, im Blick auf Christus, (Johannes 20.23) 11 damit wir nicht vom Satan übervorteilt werden; denn seine Anschläge sind uns nicht unbekannt. (Lukas 22.31) (1. Petrus 5.8)

Der Dienst des Apostels in der Verkündigung des Evangeliums

12 Als ich aber nach Troas kam für das Evangelium Christi und mir eine Tür offenstand im Herrn, hatte ich gleichwohl keine Ruhe in meinem Geist, weil ich meinen Bruder Titus nicht fand; (Apostelgeschichte 14.27) (1. Korinther 16.9) 13 sondern ich nahm Abschied von ihnen und reiste nach Mazedonien. (Apostelgeschichte 20.1) (2. Korinther 7.6) 14 Gott aber sei Dank, der uns allezeit in Christus triumphieren läßt und den Geruch seiner Erkenntnis durch uns an jedem Orte offenbart! 15 Denn wir sind für Gott ein Wohlgeruch Christi unter denen, die gerettet werden, und unter denen, die verloren gehen; (2. Mose 29.18) (1. Korinther 1.18) 16 diesen ein Geruch des Todes zum Tode, jenen aber ein Geruch des Lebens zum Leben. Und wer ist hierzu tüchtig? (Lukas 2.34) (2. Korinther 3.5) 17 Denn wir sind nicht wie so viele, die das Wort Gottes verfälschen, sondern als aus Lauterkeit, als aus Gott, vor Gott, in Christus reden wir. (2. Korinther 1.12) (2. Korinther 4.2) (1. Petrus 4.11)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.