2. Korinther - Kapitel 13
Letzte Ermahnungen und Grüße
1 Dies ist das drittemal, daß ich zu euch komme. Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Aussage festgestellt werden! (Matthäus 18.16) (2. Korinther 10.2) 2 Ich habe es zum voraus gesagt und sage es zum voraus, wie bei meiner zweiten Anwesenheit, so auch jetzt in meiner Abwesenheit, denen, die zuvor gesündigt haben und den übrigen allen, daß, wenn ich abermals komme, ich nicht schonen werde; 3 weil ihr ja eine Probe verlangt, daß Christus durch mich redet, welcher nicht schwach ist gegen euch, sondern mächtig unter euch. 4 Denn ob er auch aus Schwachheit gekreuzigt wurde, so lebt er doch aus der Kraft Gottes; so sind auch wir zwar schwach in ihm, doch werden wir mit ihm leben aus der Kraft Gottes für euch. 5 Prüfet euch selbst, ob ihr im Glauben seid; stellet euch selbst auf die Probe! Oder erkennet ihr euch selbst nicht, daß Jesus Christus in euch ist? Es müßte denn sein, daß ihr nicht echt wäret! 6 Ich hoffe aber, ihr werdet erkennen, daß wir nicht unecht sind. 7 Ich bete aber zu Gott, daß ihr nichts Böses tut; nicht damit wir bewährt erscheinen, sondern damit ihr das Gute tut, wir aber wie Unechte seien. 8 Denn wir vermögen nichts wider die Wahrheit, sondern nur für die Wahrheit. 9 Denn wir freuen uns, wenn wir schwach sind, ihr aber stark seid; das aber wünschen wir auch, euer Zurechtkommen. 10 Darum schreibe ich dieses abwesend, damit ich anwesend nicht Strenge gebrauchen müsse nach der Vollmacht, die mir der Herr gegeben hat zum Erbauen und nicht zum Zerstören. (2. Korinther 10.8) (2. Korinther 10.11) 11 brigens, ihr Brüder, freuet euch, lasset euch zurechtbringen, lasset euch ermahnen, sinnet auf dasselbe, haltet Frieden, so wird der Gott der Liebe und des Friedens mit euch sein! (Römer 15.33) (Philipper 4.4) 12 Grüßet einander mit dem heiligen Kuß! 13 Es grüßen euch die Heiligen alle. 14 Die Gnade des Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des heiligen Geistes sei mit euch allen!5. Mose - Kapitel 15
Das Erlassjahr
1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)