2. Korinther - Kapitel 13
Letzte Ermahnungen und Grüße
1 Dies ist das drittemal, daß ich zu euch komme. Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Aussage festgestellt werden! (Matthäus 18.16) (2. Korinther 10.2) 2 Ich habe es zum voraus gesagt und sage es zum voraus, wie bei meiner zweiten Anwesenheit, so auch jetzt in meiner Abwesenheit, denen, die zuvor gesündigt haben und den übrigen allen, daß, wenn ich abermals komme, ich nicht schonen werde; 3 weil ihr ja eine Probe verlangt, daß Christus durch mich redet, welcher nicht schwach ist gegen euch, sondern mächtig unter euch. 4 Denn ob er auch aus Schwachheit gekreuzigt wurde, so lebt er doch aus der Kraft Gottes; so sind auch wir zwar schwach in ihm, doch werden wir mit ihm leben aus der Kraft Gottes für euch. 5 Prüfet euch selbst, ob ihr im Glauben seid; stellet euch selbst auf die Probe! Oder erkennet ihr euch selbst nicht, daß Jesus Christus in euch ist? Es müßte denn sein, daß ihr nicht echt wäret! 6 Ich hoffe aber, ihr werdet erkennen, daß wir nicht unecht sind. 7 Ich bete aber zu Gott, daß ihr nichts Böses tut; nicht damit wir bewährt erscheinen, sondern damit ihr das Gute tut, wir aber wie Unechte seien. 8 Denn wir vermögen nichts wider die Wahrheit, sondern nur für die Wahrheit. 9 Denn wir freuen uns, wenn wir schwach sind, ihr aber stark seid; das aber wünschen wir auch, euer Zurechtkommen. 10 Darum schreibe ich dieses abwesend, damit ich anwesend nicht Strenge gebrauchen müsse nach der Vollmacht, die mir der Herr gegeben hat zum Erbauen und nicht zum Zerstören. (2. Korinther 10.8) (2. Korinther 10.11) 11 brigens, ihr Brüder, freuet euch, lasset euch zurechtbringen, lasset euch ermahnen, sinnet auf dasselbe, haltet Frieden, so wird der Gott der Liebe und des Friedens mit euch sein! (Römer 15.33) (Philipper 4.4) 12 Grüßet einander mit dem heiligen Kuß! 13 Es grüßen euch die Heiligen alle. 14 Die Gnade des Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des heiligen Geistes sei mit euch allen!4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.