2. Korinther - Kapitel 12
Gottes Kraft wirkt in der Schwachheit seines Knechtes
1 Es ist mir freilich das Rühmen nichts nütze; doch will ich auf die Erscheinungen und Offenbarungen des Herrn zu sprechen kommen. 2 Ich weiß von einem Menschen in Christus, der vor vierzehn Jahren (ob im Leibe, weiß ich nicht, oder ob außerhalb des Leibes, weiß ich nicht; Gott weiß es) bis in den dritten Himmel entrückt wurde. 3 Und ich weiß von dem betreffenden Menschen (ob im Leibe, oder außerhalb des Leibes, weiß ich nicht; Gott weiß es), 4 daß er in das Paradies entrückt wurde und unaussprechliche Worte hörte, welche keinem Menschen zu sagen vergönnt ist. 5 Wegen eines solchen will ich mich rühmen, meiner selbst wegen aber will ich mich nicht rühmen, als nur meiner Schwachheiten. (2. Korinther 11.30) 6 Wenn ich mich zwar rühmen wollte, würde ich darum nicht töricht sein, denn ich würde die Wahrheit sagen. Ich enthalte mich aber dessen, damit niemand mehr von mir halte, als was er an mir sieht oder von mir hört. (2. Korinther 10.8) 7 Und damit ich mich der außerordentlichen Offenbarungen nicht überhebe, wurde mir ein Pfahl fürs Fleisch gegeben, ein Engel Satans, daß er mich mit Fäusten schlage, damit ich mich nicht überhebe. 8 Seinetwegen habe ich dreimal den Herrn gebeten, daß er von mir ablassen möchte. 9 Und er hat zu mir gesagt: Laß dir an meiner Gnade genügen, denn meine Kraft wird in der Schwachheit vollkommen! Darum will ich mich am liebsten vielmehr meiner Schwachheiten rühmen, damit die Kraft Christi bei mir wohne. 10 Darum habe ich Wohlgefallen an Schwachheiten, an Mißhandlungen, an Nöten, an Verfolgungen, an Ängsten um Christi willen; denn wenn ich schwach bin, dann bin ich stark. (Philipper 4.13)Das Ringen des Apostels um die Gemeinde
11 Ich bin töricht geworden; ihr habt mich dazu gezwungen. Denn ich sollte von euch gelobt werden, da ich den «bedeutenden Aposteln» um nichts nachstehe, wenn ich auch nichts bin. (2. Korinther 11.5) 12 Die Zeichen eines Apostels sind unter euch gewirkt worden in aller Geduld, in Zeichen, Wundern und Kräften. (Römer 15.19) (Hebräer 2.4) 13 Denn was ist es, worin ihr den übrigen Gemeinden nachgesetzt wurdet, außer daß ich selbst euch nicht zur Last gefallen bin? Vergebet mir dieses Unrecht! (2. Korinther 11.7-9) 14 Siehe, zum drittenmal bin ich nun bereit, zu euch zu kommen, und werde euch nicht zur Last fallen; denn ich suche nicht das Eurige, sondern euch. Es sollen ja nicht die Kinder den Eltern Schätze sammeln, sondern die Eltern den Kindern. 15 Ich aber will sehr gerne Opfer bringen und geopfert werden für eure Seelen, sollte ich auch, je mehr ich euch liebe, desto weniger geliebt werden! (Philipper 2.17) 16 Doch zugegeben, daß ich euch nicht belästigt habe; weil ich aber schlau bin, habe ich euch mit List gefangen. 17 Habe ich euch etwa durch jemand von denen, die ich zu euch sandte, übervorteilt? 18 Ich habe den Titus gebeten und mit ihm den Bruder gesandt; hat etwa Titus euch übervorteilt? Sind wir nicht in demselben Geiste gewandelt? Nicht in denselben Fußstapfen? (2. Korinther 8.6) 19 Meinet ihr wiederum, wir verantworten uns vor euch? Vor Gott, in Christus, reden wir. Das alles aber, Geliebte, zu eurer Erbauung. 20 Denn ich fürchte, ich möchte euch, wenn ich komme, nicht so finden, wie ich wünsche, und auch ihr möchtet mich so finden, wie ihr nicht wünschet; es möchten Hader, Eifersucht, Zorn, Zank, Verleumdungen, Ohrenbläsereien, Aufgeblasenheit, Unruhen unter euch sein; (2. Korinther 10.2) 21 daß abermals, wenn ich komme, mein Gott mich demütige bei euch und ich trauern müsse über viele, die zuvor schon gesündigt und nicht Buße getan haben wegen der Unreinigkeit und Unzucht und Ausschweifung, die sie begangen. (2. Korinther 2.1) (2. Korinther 13.2)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)