2. Korinther - Kapitel 10
Paulus verteidigt seinen Aposteldienst
1 Ich selbst aber, Paulus, ermahne euch bei der Sanftmut und Freundlichkeit Christi, der ich unter Augen zwar demütig bin bei euch, abwesend aber mutig gegen euch: 2 ich bitte euch, daß ich nicht bei meiner Anwesenheit mutig sein müsse in der Zuversicht, mit der ich es gegen etliche zu wagen gedenke, die von uns glauben, als wandelten wir nach Fleisches Art. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 13.1-2) 3 Denn ob wir schon im Fleische wandeln, so streiten wir doch nicht nach Art des Fleisches; 4 denn die Waffen unsrer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig durch Gott zur Zerstörung von Festungen, so daß wir Vernunftschlüsse zerstören (Epheser 6.13-17) 5 und jede Höhe, die sich wider die Erkenntnis Gottes erhebt, und jeden Gedanken gefangennehmen zum Gehorsam gegen Christus, 6 auch bereit sind, jeden Ungehorsam zu rächen, wenn erst euer Gehorsam vollständig geworden ist. 7 Sehet ihr auf das, was vor Augen liegt? Traut jemand sich selbst zu, daß er Christus angehöre, so möge er wiederum bei sich bedenken, daß, gleichwie er Christus angehört, so auch wir. 8 Denn wenn ich mich auch noch etwas mehr rühmen wollte wegen unsrer Gewalt, die der Herr uns zu eurer Erbauung und nicht zu eurer Zerstörung gegeben hat, so würde ich nicht zuschanden werden, (1. Korinther 5.4-5) (2. Korinther 13.10) 9 damit es nicht scheine, als wollte ich euch durch die Briefe in Furcht setzen. 10 Denn die Briefe, sagt einer, sind nachdrücklich und stark, aber die leibliche Gegenwart ist schwach und die Rede verächtlich. 11 Der Betreffende soll aber bedenken, daß, wie wir als Abwesende mit dem Wort in Briefen sind, wir ebenso, wenn anwesend, auch mit der Tat sein werden. (2. Korinther 13.2) (2. Korinther 13.10) 12 Denn wir unterstehen uns nicht, uns selbst denen beizuzählen oder gleichzusetzen, die sich selbst empfehlen; sie aber, indem sie sich an sich selbst messen und sich mit sich selbst vergleichen, sind unverständig. (2. Korinther 3.1) (2. Korinther 5.12) 13 Wir aber wollen uns nicht ins Maßlose rühmen, sondern nach dem Maß der Regel, welche uns Gott zugemessen hat, daß wir auch bis zu euch gelangt sind. (Römer 12.3) (Römer 15.20) (Galater 2.7) 14 Denn wir strecken uns nicht zu weit aus, als wären wir nicht bis zu euch gekommen, denn wir sind ja auch mit dem Evangelium Christi bis zu euch gedrungen. 15 Wir rühmen uns auch nicht ins Maßlose auf Grund der Arbeiten anderer, haben aber die Hoffnung, wenn euer Glaube wächst, bei euch noch viel mehr Raum zu gewinnen, unserer Regel gemäß, 16 um das Evangelium auch in den Ländern zu predigen, die über euch hinaus liegen, und uns nicht nach fremder Regel dort Ruhm zu holen, wo die Arbeit schon getan ist. 17 Wer sich aber rühmen will, der rühme sich des Herrn! (1. Korinther 1.31) 18 Denn nicht der ist bewährt, der sich selbst empfiehlt, sondern der, den der Herr empfiehlt. (1. Korinther 4.5)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)