zurückEinzelansichtvor

2. Korinther - Kapitel 10

Paulus verteidigt seinen Aposteldienst

1 Ich selbst aber, Paulus, ermahne euch bei der Sanftmut und Freundlichkeit Christi, der ich unter Augen zwar demütig bin bei euch, abwesend aber mutig gegen euch: 2 ich bitte euch, daß ich nicht bei meiner Anwesenheit mutig sein müsse in der Zuversicht, mit der ich es gegen etliche zu wagen gedenke, die von uns glauben, als wandelten wir nach Fleisches Art. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 13.1-2) 3 Denn ob wir schon im Fleische wandeln, so streiten wir doch nicht nach Art des Fleisches; 4 denn die Waffen unsrer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig durch Gott zur Zerstörung von Festungen, so daß wir Vernunftschlüsse zerstören (Epheser 6.13-17) 5 und jede Höhe, die sich wider die Erkenntnis Gottes erhebt, und jeden Gedanken gefangennehmen zum Gehorsam gegen Christus, 6 auch bereit sind, jeden Ungehorsam zu rächen, wenn erst euer Gehorsam vollständig geworden ist. 7 Sehet ihr auf das, was vor Augen liegt? Traut jemand sich selbst zu, daß er Christus angehöre, so möge er wiederum bei sich bedenken, daß, gleichwie er Christus angehört, so auch wir. 8 Denn wenn ich mich auch noch etwas mehr rühmen wollte wegen unsrer Gewalt, die der Herr uns zu eurer Erbauung und nicht zu eurer Zerstörung gegeben hat, so würde ich nicht zuschanden werden, (1. Korinther 5.4-5) (2. Korinther 13.10) 9 damit es nicht scheine, als wollte ich euch durch die Briefe in Furcht setzen. 10 Denn die Briefe, sagt einer, sind nachdrücklich und stark, aber die leibliche Gegenwart ist schwach und die Rede verächtlich. 11 Der Betreffende soll aber bedenken, daß, wie wir als Abwesende mit dem Wort in Briefen sind, wir ebenso, wenn anwesend, auch mit der Tat sein werden. (2. Korinther 13.2) (2. Korinther 13.10) 12 Denn wir unterstehen uns nicht, uns selbst denen beizuzählen oder gleichzusetzen, die sich selbst empfehlen; sie aber, indem sie sich an sich selbst messen und sich mit sich selbst vergleichen, sind unverständig. (2. Korinther 3.1) (2. Korinther 5.12) 13 Wir aber wollen uns nicht ins Maßlose rühmen, sondern nach dem Maß der Regel, welche uns Gott zugemessen hat, daß wir auch bis zu euch gelangt sind. (Römer 12.3) (Römer 15.20) (Galater 2.7) 14 Denn wir strecken uns nicht zu weit aus, als wären wir nicht bis zu euch gekommen, denn wir sind ja auch mit dem Evangelium Christi bis zu euch gedrungen. 15 Wir rühmen uns auch nicht ins Maßlose auf Grund der Arbeiten anderer, haben aber die Hoffnung, wenn euer Glaube wächst, bei euch noch viel mehr Raum zu gewinnen, unserer Regel gemäß, 16 um das Evangelium auch in den Ländern zu predigen, die über euch hinaus liegen, und uns nicht nach fremder Regel dort Ruhm zu holen, wo die Arbeit schon getan ist. 17 Wer sich aber rühmen will, der rühme sich des Herrn! (1. Korinther 1.31) 18 Denn nicht der ist bewährt, der sich selbst empfiehlt, sondern der, den der Herr empfiehlt. (1. Korinther 4.5)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.