2. Könige - Kapitel 24
1 Zu seiner Zeit zog Nebukadnezar, der König von Babel, herauf, und Jehojakim ward ihm untertan drei Jahre lang. Darnach fiel er wieder von ihm ab. 2 Da sandte der HERR Truppen wider ihn aus Chaldäa, aus Syrien, aus Moab und von den Kindern Ammon; die sandte er gegen Juda, um es zugrunde zu richten, nach dem Worte des HERRN, das er durch seine Knechte, die Propheten, geredet hatte. 3 Fürwahr, nach dem Worte des HERRN kam das über Juda, daß er sie von seinem Angesicht täte, um der Sünden Manasses willen, für all das, was er getan hatte; 1, 2 4 und auch um des unschuldigen Blutes willen, das er vergossen, da er Jerusalem mit unschuldigem Blute erfüllt hatte; darum wollte der HERR nicht vergeben. 5 Was aber mehr von Jehojakim zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben in der Chronik der Könige von Juda? 6 Und Jehojakim legte sich zu seinen Vätern. Und Jehojachin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 7 Aber der König von Ägypten zog nicht mehr aus seinem Lande; denn der König von Babel hatte alles eingenommen, was dem König von Ägypten gehörte, vom Bache Ägyptens bis an den Euphratstrom.König Jehojachin von Juda. Die Wegführung Judas nach Babylon
8 Achtzehn Jahre alt war Jehojachin, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehusta, die Tochter Elnatans von Jerusalem. 9 Er tat aber, was dem HERRN mißfiel, ganz wie sein Vater getan hatte. 3 10 Zu jener Zeit zogen die Knechte Nebukadnezars, des Königs von Babel, gen Jerusalem herauf, und die Stadt ward belagert. 11 Und Nebukadnezar, der König von Babel, kam zur Stadt, und seine Knechte belagerten sie. 12 Aber Jehojachin, der König von Juda, ging zum König von Babel hinaus, er samt seiner Mutter, seinen Knechten, seinen Obersten und seinen Kämmerern; und der König von Babel nahm ihn gefangen im achten Jahre seiner Regierung. 13 Und er brachte von dannen heraus alle Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und zerschlug alle goldenen Geräte, welche Salomo, der König von Israel, im Tempel des HERRN gemacht; wie der HERR gesagt hatte. 4 14 Und er führte ganz Jerusalem gefangen hinweg, nämlich alle Obersten und alle kriegstüchtigen Männer, zehntausend Gefangene, auch alle Schlosser und alle Schmiede, und ließ nichts übrig als geringes Landvolk. 15 Also führte er Jehojachin nach Babel hinweg, auch die Mutter des Königs und die Frauen des Königs und seine Kämmerer. Dazu führte er die Mächtigen des Landes von Jerusalem gefangen nach Babel, 5, 6, 7 16 auch alle Kriegsleute, siebentausend, dazu die Schlosser und die Schmiede, im ganzen tausend, alles kriegstüchtige Männer; und der König von Babel brachte sie gefangen nach Babel. 17 Und der König von Babel machte Matanja, Jehojachins Oheim, zum König an seiner Statt, und änderte seinen Namen in Zedekia.Zedekia, der letzte König von Juda, und der Fall Jerusalems
18 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, die Tochter Jeremias von Libna. 8 19 Und er tat, was dem HERRN mißfiel, ganz wie Jehojachin getan hatte. 20 Denn wegen des Zornes des HERRN kam es so weit mit Jerusalem und Juda, daß er sie von seinem Angesicht verwarf. Und Zedekia fiel ab von dem König zu Babel. 92. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 10 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 1116 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 12, 13, 14, 1518 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 16, 17
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 18, 19
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 20, 21, 22, 23, 2421 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 25
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 26, 27, 28
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 29
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 30, 31, 3228 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 33, 34, 35
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 36 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 37, 38, 39, 40, 41, 42
Querverweise
1 2. Könige 21.10: Da redete der HERR durch seine Knechte, die Propheten, und sprach:
2 2. Könige 23.26-27: Doch kehrte sich der HERR nicht von dem Grimm seines großen Zornes, womit er über Juda erzürnt war, um aller Ärgernisse willen, womit Manasse ihn gereizt hatte.
3 2. Könige 23.37: Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, ganz wie seine Väter getan hatten.
4 2. Könige 20.17: Höre das Wort des HERRN! Siehe, es kommt die Zeit, daß alles, was in deinem Hause ist und was deine Väter bis auf diesen Tag gesammelt haben, gen Babel hinweggetragen werden wird; es wird nichts übriggelassen werden, spricht der HERR!
5 2. Könige 25.27: Aber im siebenunddreißigsten Jahre, nachdem Jehojachin, der König von Juda, gefangen hinweggeführt worden, am siebenundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jehojachins, des Königs von Juda, und entließ ihn aus dem Kerker;
6 Jeremia 22.26: und ich will dich samt deiner Mutter, die dich geboren hat, in ein fremdes Land schleudern, darin ihr nicht geboren seid, und daselbst sollt ihr sterben!
7 Jeremia 24.1: Der HERR ließ mich schauen, und siehe, da standen zwei Körbe mit Feigen vor dem Tempel des HERRN (nachdem der babylonische König Nebukadnezar den Jechonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, gefangen weggeführt und ihn samt den Fürsten Judas und den Schmieden und den Schlossern gen Babel gebracht hatte):
8 Jeremia 52.1-3: Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem; seine Mutter hieß Hamutal, eine Tochter Jeremias von Libna.
9 2. Könige 23.27: Denn der HERR sprach: Ich will auch Juda von meinem Angesicht hinwegtun, wie ich Israel hinweggetan habe, und ich will diese Stadt Jerusalem, die ich erwählt hatte, verwerfen, und das Haus, von dem ich gesagt habe: Mein Name soll daselbst sein!
10 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.
11 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
12 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
13 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
14 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,
15 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?
16 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!
17 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
18 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern
19 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,
20 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
21 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.
22 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
23 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
24 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
25 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!
26 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
27 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
28 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
29 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
30 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
31 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.
32 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»
33 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
34 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.
35 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
36 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
37 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
38 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
39 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.
40 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
41 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
42 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!