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2. Johannes - Kapitel 1

Zuschrift und Gruß

1 Der Älteste an die auserwählte Frau und ihre Kinder, welche ich in Wahrheit liebe, und nicht ich allein, sondern auch alle, welche die Wahrheit erkannt haben, (1. Johannes 1.1) 2 um der Wahrheit willen, die in uns bleibt und mit uns sein wird in Ewigkeit. 3 Gnade sei mit uns, Barmherzigkeit und Friede von Gott, dem Vater, und von Jesus Christus, dem Sohne des Vaters, in Wahrheit und Liebe!

Wahrheit und Liebe

4 Es freut mich sehr, daß ich unter deinen Kindern solche gefunden habe, die in der Wahrheit wandeln, wie wir ein Gebot empfangen haben vom Vater. 5 Und nun bitte ich dich, Frau (nicht als schriebe ich dir ein neues Gebot, sondern dasjenige, welches wir von Anfang an gehabt haben), daß wir einander lieben. (1. Johannes 2.7) 6 Und darin besteht die Liebe, daß wir nach seinen Geboten wandeln; dies ist das Gebot, wie ihr es von Anfang an gehört habt, daß ihr darin wandeln sollt.

Warnung vor verführerischen Irrlehrern

7 Denn viele Irrlehrer sind hinausgegangen in die Welt, die nicht bekennen, daß Jesus der im Fleisch gekommene Christus ist; das ist der Irrlehrer und der Widerchrist. (1. Johannes 2.18) (1. Johannes 4.1-3) 8 Sehet euch vor, daß ihr nicht verlieret, was ihr erarbeitet habt, sondern vollen Lohn empfanget! (Galater 4.11) 9 Wer darüber hinausgeht und nicht in der Lehre Christi bleibt, der hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, der hat den Vater und den Sohn. (1. Johannes 2.23) 10 Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, den nehmet nicht auf in euer Haus und grüßet ihn nicht! (2. Thessalonicher 3.6) 11 Denn wer ihn grüßt, macht sich teilhaftig seiner bösen Werke.

Schlussworte

12 Ich hätte euch viel zu schreiben, will es aber nicht mit Papier und Tinte tun, sondern ich hoffe, zu euch zu kommen und mündlich mit euch zu reden, damit eure Freude vollkommen sei. (3. Johannes 1.13) 13 Es grüßen dich die Kinder deiner Schwester, der Auserwählten.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)