2. Johannes - Kapitel 1
Zuschrift und Gruß
1 Der Älteste an die auserwählte Frau und ihre Kinder, welche ich in Wahrheit liebe, und nicht ich allein, sondern auch alle, welche die Wahrheit erkannt haben, (1. Johannes 1.1) 2 um der Wahrheit willen, die in uns bleibt und mit uns sein wird in Ewigkeit. 3 Gnade sei mit uns, Barmherzigkeit und Friede von Gott, dem Vater, und von Jesus Christus, dem Sohne des Vaters, in Wahrheit und Liebe!Wahrheit und Liebe
4 Es freut mich sehr, daß ich unter deinen Kindern solche gefunden habe, die in der Wahrheit wandeln, wie wir ein Gebot empfangen haben vom Vater. 5 Und nun bitte ich dich, Frau (nicht als schriebe ich dir ein neues Gebot, sondern dasjenige, welches wir von Anfang an gehabt haben), daß wir einander lieben. (1. Johannes 2.7) 6 Und darin besteht die Liebe, daß wir nach seinen Geboten wandeln; dies ist das Gebot, wie ihr es von Anfang an gehört habt, daß ihr darin wandeln sollt.Warnung vor verführerischen Irrlehrern
7 Denn viele Irrlehrer sind hinausgegangen in die Welt, die nicht bekennen, daß Jesus der im Fleisch gekommene Christus ist; das ist der Irrlehrer und der Widerchrist. (1. Johannes 2.18) (1. Johannes 4.1-3) 8 Sehet euch vor, daß ihr nicht verlieret, was ihr erarbeitet habt, sondern vollen Lohn empfanget! (Galater 4.11) 9 Wer darüber hinausgeht und nicht in der Lehre Christi bleibt, der hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, der hat den Vater und den Sohn. (1. Johannes 2.23) 10 Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, den nehmet nicht auf in euer Haus und grüßet ihn nicht! (2. Thessalonicher 3.6) 11 Denn wer ihn grüßt, macht sich teilhaftig seiner bösen Werke.Schlussworte
12 Ich hätte euch viel zu schreiben, will es aber nicht mit Papier und Tinte tun, sondern ich hoffe, zu euch zu kommen und mündlich mit euch zu reden, damit eure Freude vollkommen sei. (3. Johannes 1.13) 13 Es grüßen dich die Kinder deiner Schwester, der Auserwählten.5. Mose - Kapitel 15
Das Erlassjahr
1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)