2. Chronik - Kapitel 4
Die Geräte des Tempels
1 Er machte auch einen ehernen Altar, zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zehn Ellen hoch. 1 2 Und er machte das gegossene Meer, zehn Ellen weit von einem Rand bis zum anderen, gerundet ringsum, und fünf Ellen hoch; und eine Meßschnur von dreißig Ellen konnte es umfassen. 3 Und es waren Gebilde von Rindern unter ihm ringsum, die es umgaben, zehn auf die Elle, rings um das Meer herum; zwei Reihen Rinder waren es, gegossen aus einem Guß mit dem Meer. 4 Es stand auf zwölf Rindern, deren drei gegen Mitternacht, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen gewendet waren; und das Meer ruhte oben auf ihnen, und das Hinterteil von ihnen allen war einwärts gekehrt. 5 Seine Dicke betrug eine Handbreite, und sein Rand war wie der eines Bechers, wie die Blüte einer Lilie; und es faßte dreitausend Bat. 6 Und er machte zehn Kessel und setzte fünf zur Rechten und fünf zur Linken, um darin zu waschen; was zum Brandopfer gehörte, spülte man darin ab; das Meer aber war für die Waschungen der Priester bestimmt. 7 Er machte auch zehn goldene Leuchter, wie sie sein sollten, und setzte sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. 8 Und er machte zehn Tische und tat sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. Auch machte er hundert goldene Becken. 9 Er machte auch einen Vorhof für die Priester und den großen Vorhof; und Türen für den Vorhof, und er überzog die Türen mit Erz. 10 Und er setzte das Meer auf die rechte Seite gegen Morgen, südwärts. 11 Und Huram machte Töpfe, Schaufeln und Becken. Also vollendete Huram die Arbeit, die er für den König Salomo am Hause Gottes machte, 12 nämlich die zwei Säulen und die Kugeln der Knäufe oben an den Säulen und die beiden Geflechte, um die zwei Kugeln der Knäufe zu bedecken, die oben auf beiden Säulen waren. 13 Und die vierhundert Granatäpfel an beiden Geflechten, zwei Reihen Granatäpfel an einem jeden Geflecht, um die zwei Kugeln der Knäufe oben auf den Säulen zu bedecken. 14 Auch machte er die Ständer und die Kessel auf den Ständern; 15 und das eine Meer und die zwölf Rinder darunter. 16 Und die Töpfe, Schaufeln, Gabeln und alle ihre Geräte machte Vater Huram dem König Salomo für das Haus des HERRN aus glänzendem Erz. 17 In der Gegend des Jordan ließ sie der König gießen in dicker Erde, zwischen Sukkot und Zareda. 18 Und Salomo machte alle diese Geräte in sehr großer Menge, also daß das Gewicht des Erzes nicht zu ermitteln war. 19 Und Salomo machte alle Geräte zum Hause Gottes; nämlich den goldenen Altar, die Tische, auf denen die Schaubrote liegen; 20 und die Leuchter mit ihren Lampen von lauterm Gold, um sie vor dem Allerheiligsten anzuzünden, wie es sich gebührt; 21 und das Blumenwerk und die Lampen und die Lichtscheren von Gold. Das alles war von feinstem Gold; 22 dazu die Messer, Becken, Pfannen und Räuchernäpfe von feinem Gold; auch der Eingang des Hauses, seine innern Türen zum Allerheiligsten und die Türen am Hause des Tempels waren vergoldet.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 2, 3, 43 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 5, 6, 7 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 8
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 9, 10, 1113 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 12, 13 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 14, 15 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 16, 17
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 18, 19, 20
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 21, 22, 23
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 24 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 25
Querverweise
1 2. Chronik 7.7: Und Salomo heiligte den innern Vorhof, der vor dem Hause des HERRN war; denn er brachte daselbst Brandopfer dar und die Fettstücke der Dankopfer; denn der eherne Altar, welchen Salomo hatte machen lassen, konnte die Brandopfer und Speisopfer und die Fettstücke nicht fassen.
2 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
3 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
4 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
5 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
6 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
7 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
8 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
9 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
10 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
11 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
12 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
13 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
14 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
15 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
16 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
17 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
18 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
19 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
20 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
21 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
22 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
23 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
24 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
25 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.