1. Timotheus - Kapitel 4
Verführung und Abfall vom Glauben in der letzten Zeit
1 Der Geist aber sagt deutlich, daß in spätern Zeiten etliche vom Glauben abfallen und verführerischen Geistern und Lehren der Dämonen anhangen werden, (Matthäus 24.24) (2. Thessalonicher 2.3) (2. Timotheus 3.1) (2. Petrus 3.3) (1. Johannes 2.18) (Judas 1.18) 2 durch die Heuchelei von Lügenrednern, die in ihrem eigenen Gewissen gebrandmarkt sind, 3 die verbieten, zu heiraten und Speisen zu genießen, welche doch Gott geschaffen hat, damit sie von den Gläubigen und denen, welche die Wahrheit erkennen, mit Danksagung gebraucht werden. (1. Mose 9.3) (1. Korinther 10.30-31) (Kolosser 2.23) 4 Denn alles, was Gott geschaffen hat, ist gut, und nichts ist verwerflich, wenn es mit Danksagung genossen wird; (1. Mose 1.31) (Matthäus 15.11) (Apostelgeschichte 10.15) 5 denn es wird geheiligt durch Gottes Wort und Gebet.Anweisungen für treue Diener Gottes
6 Wenn du den Brüdern solches vorhältst, wirst du ein guter Diener Jesu Christi sein, genährt mit den Worten des Glaubens und der guten Lehre, welcher du nachgefolgt bist. (2. Timotheus 2.15) 7 Der unheiligen Altweiberfabeln aber entschlage dich; dagegen übe dich in der Gottseligkeit! (1. Timotheus 6.20) (2. Timotheus 2.16) (2. Timotheus 2.23) (2. Timotheus 4.4) (Titus 1.14) (Titus 3.9) 8 Denn die leibliche Übung ist zu wenigem nütze, die Gottseligkeit aber ist zu allen Dingen nütze, da sie die Verheißung dieses und des zukünftigen Lebens hat. (1. Timotheus 6.6) (Hebräer 13.9) 9 Glaubwürdig ist das Wort und aller Annahme wert; 10 denn dafür arbeiten wir auch und werden geschmäht, daß wir unsre Hoffnung auf den lebendigen Gott gesetzt haben, welcher aller Menschen Retter ist, allermeist der Gläubigen. 11 Solches gebiete und lehre! 12 Niemand verachte deine Jugend, sondern werde ein Vorbild den Gläubigen im Wort, im Wandel, in der Liebe, im Geist, im Glauben, in der Keuschheit! (2. Timotheus 2.22) (Titus 2.15) 13 Bis ich komme, halte an mit Vorlesen, mit Ermahnen, mit Lehren. 14 Vernachlässige die Gabe nicht, die du hast, die dir durch Weissagung unter Handauflegung der Ältesten verliehen wurde! (Apostelgeschichte 6.6) (Apostelgeschichte 8.17) (1. Timotheus 1.18) (1. Timotheus 5.22) (2. Timotheus 1.6) 15 Dies laß dein Anliegen sein, damit gib dich ab, auf daß dein Fortschreiten in allen Dingen offenbar sei! 16 Habe acht auf dich selbst und auf die Lehre; bleibe dabei! Denn wenn du solches tust, wirst du sowohl dich selbst retten als auch die, welche dich hören. (Römer 11.14)Josua - Kapitel 20
Bestimmung von Freistädten
1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.