zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 9

Saul trifft Samuel in Rama

1 Es war aber ein Mann von Benjamin, namens Kis, ein Sohn Abiels, des Sohnes Zerors, des Sohnes Bechorats, des Sohnes Aphiachs, des Sohnes eines Benjaminiten, ein wackerer Mann. 2 Der hatte einen Sohn, namens Saul, jung und schön, so daß keiner schöner war unter den Kindern Israel, eines Hauptes höher als alles Volk. 3 Aber Kis, der Vater Sauls, hatte seine Eselinnen verloren. Und Kis sprach zu seinem Sohne Saul: Nimm doch einen der Knaben mit dir und mache dich auf, gehe hin und suche die Eselinnen! 4 Und er durchwanderte das Gebirge Ephraim und ging durch die Landschaft Salisa; aber sie fanden sie nicht. Sie gingen auch durch die Landschaft Saalim, da waren sie auch nicht. Darauf durchzogen sie die Landschaft Jemini und fanden sie auch nicht. (Johannes 3.23) 5 Als sie aber in die Landschaft Zuph kamen, sprach Saul zu seinem Knaben, der bei ihm war: Komm, laß uns wieder umkehren; mein Vater könnte von den Eselinnen lassen und sich um uns sorgen! (1. Samuel 10.2) 6 Er aber sprach zu ihm: Siehe doch, es ist ein Mann Gottes in dieser Stadt, und der ist ein ehrwürdiger Mann; alles, was er sagt, trifft sicher ein. So laß uns nun dahin gehen; vielleicht sagt er uns unsern Weg, den wir gehen sollen. 7 Saul aber sprach zu seinem Knaben: Siehe, wenn wir hingehen, was bringen wir dem Mann? Denn das Brot ist ausgegangen in unserm Sack; auch haben wir sonst keine Gabe, die wir dem Manne Gottes bringen könnten; was haben wir? 8 Der Knabe antwortete dem Saul und sprach: Siehe, ich habe einen Viertel Silberschekel bei mir, den will ich dem Manne Gottes geben, daß er uns unsern Weg zeige. 9 Vorzeiten sagte man in Israel, wenn man ging, Gott zu befragen: Kommt, laßt uns zum Seher gehen! Denn die man jetzt Propheten heißt, die hieß man vorzeiten Seher. (4. Mose 24.3) (2. Könige 17.13) (1. Chronik 9.22) 10 Saul sprach zu seinem Knaben: Dein Vorschlag ist gut; komm, wir wollen gehen! 11 Als sie nun hingingen zu der Stadt, da der Mann Gottes war, und die Anhöhe zur Stadt hinaufstiegen, trafen sie Jungfrauen, die herauskamen, um Wasser zu schöpfen; zu denselben sprachen sie: Ist der Seher hier? 12 Sie antworteten ihnen und sprachen: Ja, siehe, er ist vor dir; eile nur, denn er ist heute in die Stadt gekommen, weil das Volk heute auf der Höhe zu opfern hat. 13 Wenn ihr in die Stadt kommt, so werdet ihr ihn gerade treffen, ehe er zur Höhe hinaufgeht zum Essen; denn das Volk ißt nicht, bis er kommt; denn er muß das Opfer segnen, darnach essen die Geladenen. Darum so gehet hinauf; denn eben jetzt werdet ihr ihn treffen! 14 Und als sie zur Stadt hinauf kamen und in die Stadt eintreten wollten, siehe, da kam Samuel heraus, ihnen entgegen, um zur Höhe zu gehen. 15 Aber der HERR hatte einen Tag zuvor, ehe Saul kam, Samuels Ohr geöffnet und zu ihm gesagt: 16 Morgen um diese Zeit will ich einen Mann aus dem Lande Benjamin zu dir senden, den sollst du zum Fürsten über mein Volk Israel salben, daß er mein Volk von der Philister Hand erlöse; denn ich habe mein Volk angesehen, dieweil sein Geschrei vor mich gekommen ist. 17 Als nun Samuel den Saul ansah, antwortete ihm der HERR: Siehe, das ist der Mann, von dem ich dir gesagt habe, daß er über mein Volk herrschen soll! 18 Da trat Saul zu Samuel unter dem Tor und sprach: Sage mir doch, wo ist hier des Sehers Haus? 19 Samuel antwortete dem Saul und sprach: Ich bin der Seher! Geh vor mir her zur Höhe hinauf; denn ihr sollt heute mit mir essen, und morgen will ich dich ziehen lassen; und alles, was in deinem Herzen ist, will ich dir sagen! 20 Um die Eselinnen aber, die dir vor drei Tagen verlorengegangen sind, bekümmere dich nicht; denn sie sind gefunden! Und wem gehört alles Wünschenswerte in Israel? Nicht dir und deines Vaters ganzem Haus? 21 Saul antwortete und sprach: Bin ich nicht ein Benjaminiter, von einem der kleinsten Stämme Israels, und ist mein Geschlecht nicht das geringste unter allen Geschlechtern der Stämme Benjamins? Warum sagst du mir denn solches? (1. Samuel 15.17) 22 Samuel aber nahm Saul samt seinem Knaben und führte sie in den Saal und setzte sie oben an unter die Geladenen; derer waren bei dreißig Mann. 23 Und Samuel sprach zu dem Koch: Gib das Stück her, das ich dir gab, und von dem ich befahl, du solltest es beiseite legen! 24 Da hob der Koch die Keule ab und brachte sie heraus und setzte sie Saul vor. Und Samuel sprach: Siehe, das ist aufbehalten worden; nimm es vor dich und iß; denn es ist auf die bestimmte Zeit für dich aufbewahrt worden, als ich sagte: Ich habe das Volk eingeladen! Also aß Saul mit Samuel an jenem Tag. 25 Und als sie von der Höhe in die Stadt hinab gegangen waren, redete er mit Saul auf dem Dach. 26 Und sie standen am Morgen früh auf. Und als die Morgenröte aufging, rief Samuel dem Saul auf dem Dach und sprach: Steh auf! Ich will dich begleiten. Da machte sich Saul auf, und die beiden gingen miteinander hinaus, er und Samuel. 27 Und als sie am Ende der Stadt hinabstiegen, sprach Samuel zu Saul: Sage dem Knaben, daß er vor uns hingehe (und er ging hin) du aber stehe jetzt still, daß ich dir kundtue, was Gott gesagt hat!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)