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1. Samuel - Kapitel 9

Saul trifft Samuel in Rama

1 Es war aber ein Mann von Benjamin, namens Kis, ein Sohn Abiels, des Sohnes Zerors, des Sohnes Bechorats, des Sohnes Aphiachs, des Sohnes eines Benjaminiten, ein wackerer Mann. 2 Der hatte einen Sohn, namens Saul, jung und schön, so daß keiner schöner war unter den Kindern Israel, eines Hauptes höher als alles Volk. 3 Aber Kis, der Vater Sauls, hatte seine Eselinnen verloren. Und Kis sprach zu seinem Sohne Saul: Nimm doch einen der Knaben mit dir und mache dich auf, gehe hin und suche die Eselinnen! 4 Und er durchwanderte das Gebirge Ephraim und ging durch die Landschaft Salisa; aber sie fanden sie nicht. Sie gingen auch durch die Landschaft Saalim, da waren sie auch nicht. Darauf durchzogen sie die Landschaft Jemini und fanden sie auch nicht. (Johannes 3.23) 5 Als sie aber in die Landschaft Zuph kamen, sprach Saul zu seinem Knaben, der bei ihm war: Komm, laß uns wieder umkehren; mein Vater könnte von den Eselinnen lassen und sich um uns sorgen! (1. Samuel 10.2) 6 Er aber sprach zu ihm: Siehe doch, es ist ein Mann Gottes in dieser Stadt, und der ist ein ehrwürdiger Mann; alles, was er sagt, trifft sicher ein. So laß uns nun dahin gehen; vielleicht sagt er uns unsern Weg, den wir gehen sollen. 7 Saul aber sprach zu seinem Knaben: Siehe, wenn wir hingehen, was bringen wir dem Mann? Denn das Brot ist ausgegangen in unserm Sack; auch haben wir sonst keine Gabe, die wir dem Manne Gottes bringen könnten; was haben wir? 8 Der Knabe antwortete dem Saul und sprach: Siehe, ich habe einen Viertel Silberschekel bei mir, den will ich dem Manne Gottes geben, daß er uns unsern Weg zeige. 9 Vorzeiten sagte man in Israel, wenn man ging, Gott zu befragen: Kommt, laßt uns zum Seher gehen! Denn die man jetzt Propheten heißt, die hieß man vorzeiten Seher. (4. Mose 24.3) (2. Könige 17.13) (1. Chronik 9.22) 10 Saul sprach zu seinem Knaben: Dein Vorschlag ist gut; komm, wir wollen gehen! 11 Als sie nun hingingen zu der Stadt, da der Mann Gottes war, und die Anhöhe zur Stadt hinaufstiegen, trafen sie Jungfrauen, die herauskamen, um Wasser zu schöpfen; zu denselben sprachen sie: Ist der Seher hier? 12 Sie antworteten ihnen und sprachen: Ja, siehe, er ist vor dir; eile nur, denn er ist heute in die Stadt gekommen, weil das Volk heute auf der Höhe zu opfern hat. 13 Wenn ihr in die Stadt kommt, so werdet ihr ihn gerade treffen, ehe er zur Höhe hinaufgeht zum Essen; denn das Volk ißt nicht, bis er kommt; denn er muß das Opfer segnen, darnach essen die Geladenen. Darum so gehet hinauf; denn eben jetzt werdet ihr ihn treffen! 14 Und als sie zur Stadt hinauf kamen und in die Stadt eintreten wollten, siehe, da kam Samuel heraus, ihnen entgegen, um zur Höhe zu gehen. 15 Aber der HERR hatte einen Tag zuvor, ehe Saul kam, Samuels Ohr geöffnet und zu ihm gesagt: 16 Morgen um diese Zeit will ich einen Mann aus dem Lande Benjamin zu dir senden, den sollst du zum Fürsten über mein Volk Israel salben, daß er mein Volk von der Philister Hand erlöse; denn ich habe mein Volk angesehen, dieweil sein Geschrei vor mich gekommen ist. 17 Als nun Samuel den Saul ansah, antwortete ihm der HERR: Siehe, das ist der Mann, von dem ich dir gesagt habe, daß er über mein Volk herrschen soll! 18 Da trat Saul zu Samuel unter dem Tor und sprach: Sage mir doch, wo ist hier des Sehers Haus? 19 Samuel antwortete dem Saul und sprach: Ich bin der Seher! Geh vor mir her zur Höhe hinauf; denn ihr sollt heute mit mir essen, und morgen will ich dich ziehen lassen; und alles, was in deinem Herzen ist, will ich dir sagen! 20 Um die Eselinnen aber, die dir vor drei Tagen verlorengegangen sind, bekümmere dich nicht; denn sie sind gefunden! Und wem gehört alles Wünschenswerte in Israel? Nicht dir und deines Vaters ganzem Haus? 21 Saul antwortete und sprach: Bin ich nicht ein Benjaminiter, von einem der kleinsten Stämme Israels, und ist mein Geschlecht nicht das geringste unter allen Geschlechtern der Stämme Benjamins? Warum sagst du mir denn solches? (1. Samuel 15.17) 22 Samuel aber nahm Saul samt seinem Knaben und führte sie in den Saal und setzte sie oben an unter die Geladenen; derer waren bei dreißig Mann. 23 Und Samuel sprach zu dem Koch: Gib das Stück her, das ich dir gab, und von dem ich befahl, du solltest es beiseite legen! 24 Da hob der Koch die Keule ab und brachte sie heraus und setzte sie Saul vor. Und Samuel sprach: Siehe, das ist aufbehalten worden; nimm es vor dich und iß; denn es ist auf die bestimmte Zeit für dich aufbewahrt worden, als ich sagte: Ich habe das Volk eingeladen! Also aß Saul mit Samuel an jenem Tag. 25 Und als sie von der Höhe in die Stadt hinab gegangen waren, redete er mit Saul auf dem Dach. 26 Und sie standen am Morgen früh auf. Und als die Morgenröte aufging, rief Samuel dem Saul auf dem Dach und sprach: Steh auf! Ich will dich begleiten. Da machte sich Saul auf, und die beiden gingen miteinander hinaus, er und Samuel. 27 Und als sie am Ende der Stadt hinabstiegen, sprach Samuel zu Saul: Sage dem Knaben, daß er vor uns hingehe (und er ging hin) du aber stehe jetzt still, daß ich dir kundtue, was Gott gesagt hat!

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.