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1. Samuel - Kapitel 9

Saul trifft Samuel in Rama

1 Es war aber ein Mann von Benjamin, namens Kis, ein Sohn Abiels, des Sohnes Zerors, des Sohnes Bechorats, des Sohnes Aphiachs, des Sohnes eines Benjaminiten, ein wackerer Mann. 2 Der hatte einen Sohn, namens Saul, jung und schön, so daß keiner schöner war unter den Kindern Israel, eines Hauptes höher als alles Volk. 3 Aber Kis, der Vater Sauls, hatte seine Eselinnen verloren. Und Kis sprach zu seinem Sohne Saul: Nimm doch einen der Knaben mit dir und mache dich auf, gehe hin und suche die Eselinnen! 4 Und er durchwanderte das Gebirge Ephraim und ging durch die Landschaft Salisa; aber sie fanden sie nicht. Sie gingen auch durch die Landschaft Saalim, da waren sie auch nicht. Darauf durchzogen sie die Landschaft Jemini und fanden sie auch nicht. (Johannes 3.23) 5 Als sie aber in die Landschaft Zuph kamen, sprach Saul zu seinem Knaben, der bei ihm war: Komm, laß uns wieder umkehren; mein Vater könnte von den Eselinnen lassen und sich um uns sorgen! (1. Samuel 10.2) 6 Er aber sprach zu ihm: Siehe doch, es ist ein Mann Gottes in dieser Stadt, und der ist ein ehrwürdiger Mann; alles, was er sagt, trifft sicher ein. So laß uns nun dahin gehen; vielleicht sagt er uns unsern Weg, den wir gehen sollen. 7 Saul aber sprach zu seinem Knaben: Siehe, wenn wir hingehen, was bringen wir dem Mann? Denn das Brot ist ausgegangen in unserm Sack; auch haben wir sonst keine Gabe, die wir dem Manne Gottes bringen könnten; was haben wir? 8 Der Knabe antwortete dem Saul und sprach: Siehe, ich habe einen Viertel Silberschekel bei mir, den will ich dem Manne Gottes geben, daß er uns unsern Weg zeige. 9 Vorzeiten sagte man in Israel, wenn man ging, Gott zu befragen: Kommt, laßt uns zum Seher gehen! Denn die man jetzt Propheten heißt, die hieß man vorzeiten Seher. (4. Mose 24.3) (2. Könige 17.13) (1. Chronik 9.22) 10 Saul sprach zu seinem Knaben: Dein Vorschlag ist gut; komm, wir wollen gehen! 11 Als sie nun hingingen zu der Stadt, da der Mann Gottes war, und die Anhöhe zur Stadt hinaufstiegen, trafen sie Jungfrauen, die herauskamen, um Wasser zu schöpfen; zu denselben sprachen sie: Ist der Seher hier? 12 Sie antworteten ihnen und sprachen: Ja, siehe, er ist vor dir; eile nur, denn er ist heute in die Stadt gekommen, weil das Volk heute auf der Höhe zu opfern hat. 13 Wenn ihr in die Stadt kommt, so werdet ihr ihn gerade treffen, ehe er zur Höhe hinaufgeht zum Essen; denn das Volk ißt nicht, bis er kommt; denn er muß das Opfer segnen, darnach essen die Geladenen. Darum so gehet hinauf; denn eben jetzt werdet ihr ihn treffen! 14 Und als sie zur Stadt hinauf kamen und in die Stadt eintreten wollten, siehe, da kam Samuel heraus, ihnen entgegen, um zur Höhe zu gehen. 15 Aber der HERR hatte einen Tag zuvor, ehe Saul kam, Samuels Ohr geöffnet und zu ihm gesagt: 16 Morgen um diese Zeit will ich einen Mann aus dem Lande Benjamin zu dir senden, den sollst du zum Fürsten über mein Volk Israel salben, daß er mein Volk von der Philister Hand erlöse; denn ich habe mein Volk angesehen, dieweil sein Geschrei vor mich gekommen ist. 17 Als nun Samuel den Saul ansah, antwortete ihm der HERR: Siehe, das ist der Mann, von dem ich dir gesagt habe, daß er über mein Volk herrschen soll! 18 Da trat Saul zu Samuel unter dem Tor und sprach: Sage mir doch, wo ist hier des Sehers Haus? 19 Samuel antwortete dem Saul und sprach: Ich bin der Seher! Geh vor mir her zur Höhe hinauf; denn ihr sollt heute mit mir essen, und morgen will ich dich ziehen lassen; und alles, was in deinem Herzen ist, will ich dir sagen! 20 Um die Eselinnen aber, die dir vor drei Tagen verlorengegangen sind, bekümmere dich nicht; denn sie sind gefunden! Und wem gehört alles Wünschenswerte in Israel? Nicht dir und deines Vaters ganzem Haus? 21 Saul antwortete und sprach: Bin ich nicht ein Benjaminiter, von einem der kleinsten Stämme Israels, und ist mein Geschlecht nicht das geringste unter allen Geschlechtern der Stämme Benjamins? Warum sagst du mir denn solches? (1. Samuel 15.17) 22 Samuel aber nahm Saul samt seinem Knaben und führte sie in den Saal und setzte sie oben an unter die Geladenen; derer waren bei dreißig Mann. 23 Und Samuel sprach zu dem Koch: Gib das Stück her, das ich dir gab, und von dem ich befahl, du solltest es beiseite legen! 24 Da hob der Koch die Keule ab und brachte sie heraus und setzte sie Saul vor. Und Samuel sprach: Siehe, das ist aufbehalten worden; nimm es vor dich und iß; denn es ist auf die bestimmte Zeit für dich aufbewahrt worden, als ich sagte: Ich habe das Volk eingeladen! Also aß Saul mit Samuel an jenem Tag. 25 Und als sie von der Höhe in die Stadt hinab gegangen waren, redete er mit Saul auf dem Dach. 26 Und sie standen am Morgen früh auf. Und als die Morgenröte aufging, rief Samuel dem Saul auf dem Dach und sprach: Steh auf! Ich will dich begleiten. Da machte sich Saul auf, und die beiden gingen miteinander hinaus, er und Samuel. 27 Und als sie am Ende der Stadt hinabstiegen, sprach Samuel zu Saul: Sage dem Knaben, daß er vor uns hingehe (und er ging hin) du aber stehe jetzt still, daß ich dir kundtue, was Gott gesagt hat!

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.