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1. Samuel - Kapitel 8

Israel begehrt einen König

1 Als aber Samuel alt war, setzte er seine Söhne zu Richtern über Israel. (1. Chronik 6.13) 2 Sein erstgeborener Sohn hieß Joel und der andere Abija; die waren Richter zu Beer-Seba. 3 Aber seine Söhne wandelten nicht in seinem Wege, sondern neigten zum Gewinn und nahmen Geschenke und beugten das Recht. (5. Mose 16.19) 4 Da versammelten sich alle Ältesten Israels und kamen zu Samuel gen Rama (1. Samuel 7.17) 5 und sprachen zu ihm: Siehe, du bist alt geworden, und deine Söhne wandeln nicht in deinen Wegen; so setze nun einen König über uns, der uns richte, nach der Weise aller andern Völker! (5. Mose 17.14) (Hosea 13.10) (Apostelgeschichte 13.21) 6 Dieses Wort aber mißfiel Samuel, da sie sagten: Gib uns einen König, der uns richte! Und Samuel betete darüber zu dem HERRN. 7 Da sprach der HERR zu Samuel: Gehorche der Stimme des Volkes in allem, was sie dir gesagt haben; denn sie haben nicht dich, sondern mich verworfen, daß ich nicht König über sie sein soll. 8 Sie tun auch mit dir, wie sie es immer getan haben, von dem Tage an, als ich sie aus Ägypten führte, bis auf diesen Tag, indem sie mich verlassen und andern Göttern gedient haben. 9 So gehorche nun ihrer Stimme; doch verwarne sie ausdrücklich und verkündige ihnen das Recht des Königs, der über sie herrschen wird. 10 Und Samuel sagte dem Volke, das einen König begehrte, alle Worte des HERRN 11 und sprach: Das wird das Recht des Königs sein, der über euch herrschen wird: Eure Söhne wird er nehmen und sie seinen Kriegswagen und seiner Reiterei zuteilen und daß sie vor seinem Wagen her laufen; 12 und daß er sie mache zu Obersten über Tausend und zu Obersten über Fünfzig; und daß sie seinen Acker pflügen und seine Ernte einbringen und daß sie ihm seine Kriegswaffen und sein Pferdegeschirr anfertigen. 13 Eure Töchter aber wird er nehmen und sie zu Salbenmischerinnen, Köchinnen und Bäckerinnen machen. 14 Auch eure besten Äcker, eure Weinberge und eure Ölbäume wird er nehmen und seinen Knechten geben; 15 dazu wird er den Zehnten von eurer Saat und von euren Weinbergen nehmen und ihn seinen Kämmerern und Knechten geben. 16 Und er wird eure Knechte und eure Mägde und eure schönsten Jünglinge und eure Esel nehmen und sein Geschäft damit ausrichten. 17 Er wird den Zehnten eurer Schafe nehmen, und ihr müsset seine Knechte sein. 18 Wenn ihr dann zu jener Zeit über euren König, den ihr euch erwählt habt, schreien werdet, so wird euch der HERR alsdann nicht erhören. 19 Aber das Volk weigerte sich, die Stimme Samuels zu hören, und sprach: Das tut nichts, es soll dennoch ein König über uns sein, 20 daß auch wir seien wie alle Nationen; unser König soll uns richten und vor uns herziehen und unsre Kriege führen! 21 Da nun Samuel alle Worte des Volkes gehört hatte, redete er sie vor den Ohren des HERRN. 22 Der HERR aber sprach: Gehorche ihrer Stimme und mache ihnen einen König! Und Samuel sprach zu den Männern von Israel: Geht hin, ein jeder in seine Stadt! (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.9)

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.