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1. Samuel - Kapitel 6

Die Bundeslade wird von den Philistern zurückgesandt

1 Also war die Lade des HERRN sieben Monate lang im Lande der Philister. 2 Und die Philister riefen ihre Priester und Wahrsager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des HERRN machen? Zeiget uns, womit wir sie an ihren Ort senden sollen! 3 Sie sprachen: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels zurück- senden, so sendet sie nicht leer, sondern ein Schuldopfer sollt ihr ihm entrichten; dann werdet ihr genesen und wird es euch kund werden, warum seine Hand nicht von euch läßt. 4 Sie aber sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm geben sollen? Sie antworteten: Fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse, nach der Zahl der fünf Fürsten der Philister; denn es ist einerlei Plage über euch alle und über eure Fürsten gekommen. (Josua 13.3) 5 So sollt ihr nun Nachbildungen eurer Beulen machen und Nachbildungen eurer Mäuse, die das Land verderbt haben, und sollt dem Gott Israels die Ehre geben; vielleicht wird seine Hand dann leichter werden über euch und eurem Gott und eurem Land. 6 Und warum verhärtet ihr euer Herz, wie die Ägypter und der Pharao ihr Herz verhärteten? Ist dem nicht also: da er Macht an ihnen bewies, ließen sie jene ziehen, und so gingen sie hin? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 So nehmet nun einen neuen Wagen und zwei säugende Kühe, auf die niemals ein Joch gekommen ist, und spannet die Kühe an den Wagen und treibet ihre Kälber von ihnen weg nach Hause zurück; 8 und nehmet die Lade des HERRN und stellet sie auf den Wagen und tut die goldenen Kleinodien, welche ihr ihm zum Schuldopfer gebet, in ein Kästlein an ihre Seite und sendet sie hin und laßt sie gehen. 9 Und sehet wohl zu: geht sie den Weg hinauf, der zu ihrem Gebiet führt, nach Beth-Semes, so hat Er uns all dies große Übel zugefügt; wenn nicht, so wissen wir dann, daß nicht seine Hand uns geschlagen hat, sondern daß es uns zufällig widerfahren ist. 10 Die Leute taten also und nahmen zwei säugende Kühe und spannten sie an einen Wagen und behielten ihre Kälber daheim 11 und hoben die Lade des HERRN auf den Wagen, dazu das Kästlein mit den goldenen Mäusen und mit den Abbildern ihrer Beulen. 12 Da gingen die Kühe auf dem Wege stracks auf Beth-Semes zu; einträchtig liefen sie und brüllten und wichen nicht, weder zur Rechten noch zur Linken. Und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Die Bethsemiten aber schnitten eben den Weizen im Tale. Als sie nun ihre Augen erhoben, sahen sie die Lade und freuten sich, dieselbe zu sehen. 14 Der Wagen aber kam auf den Acker Josuas, des Bethsemiten, und stand daselbst still. Und es war ein großer Stein daselbst; und sie spalteten das Holz vom Wagen und brachten die Kühe dem HERRN zum Brandopfer dar. 15 Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das dabei war, worin sich die goldenen Kleinodien befanden, und setzten sie auf den großen Stein. An demselben Tag opferten die Leute zu Beth-Semes dem HERRN Brandopfer und Schlachtopfer. 16 Als aber die fünf Fürsten der Philister das gesehen hatten, kehrten sie am gleichen Tag wieder nach Ekron zurück. 17 Das sind aber die goldenen Beulen, welche die Philister dem HERRN zum Schuldopfer gaben: für Asdod eine, für Gaza eine, für Askalon eine, für Gat eine, für Ekron eine. 18 Und goldene Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister unter den fünf Fürsten, sowohl der befestigten Städte als auch der Dörfer des flachen Landes. Und Zeuge ist der große Stein, worauf sie die Lade des HERRN niederließen; er ist auf dem Acker Josuas, des Bethsemiten, bis auf diesen Tag. 19 Und Er schlug die Bethsemiten, weil sie in die Lade des HERRN geschaut hatten; er schlug nämlich von dem Volk siebzig Mann, und fünfzigtausend Mann. Da trug das Volk Leid, weil der HERR das Volk mit einem so großen Schlag heimgesucht hatte. (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7) 20 Und die Leute zu Beth-Semes sprachen: Wer kann bestehen vor dem HERRN, diesem heiligen Gott? Und zu wem soll er von uns wegziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bürgern von Kirjat-Jearim und ließen ihnen sagen: Die Philister haben die Lade des HERRN wiedergebracht; kommt herab und holt sie zu euch hinauf!

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)