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1. Samuel - Kapitel 6

Die Bundeslade wird von den Philistern zurückgesandt

1 Also war die Lade des HERRN sieben Monate lang im Lande der Philister. 2 Und die Philister riefen ihre Priester und Wahrsager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des HERRN machen? Zeiget uns, womit wir sie an ihren Ort senden sollen! 3 Sie sprachen: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels zurück- senden, so sendet sie nicht leer, sondern ein Schuldopfer sollt ihr ihm entrichten; dann werdet ihr genesen und wird es euch kund werden, warum seine Hand nicht von euch läßt. 4 Sie aber sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm geben sollen? Sie antworteten: Fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse, nach der Zahl der fünf Fürsten der Philister; denn es ist einerlei Plage über euch alle und über eure Fürsten gekommen. (Josua 13.3) 5 So sollt ihr nun Nachbildungen eurer Beulen machen und Nachbildungen eurer Mäuse, die das Land verderbt haben, und sollt dem Gott Israels die Ehre geben; vielleicht wird seine Hand dann leichter werden über euch und eurem Gott und eurem Land. 6 Und warum verhärtet ihr euer Herz, wie die Ägypter und der Pharao ihr Herz verhärteten? Ist dem nicht also: da er Macht an ihnen bewies, ließen sie jene ziehen, und so gingen sie hin? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 So nehmet nun einen neuen Wagen und zwei säugende Kühe, auf die niemals ein Joch gekommen ist, und spannet die Kühe an den Wagen und treibet ihre Kälber von ihnen weg nach Hause zurück; 8 und nehmet die Lade des HERRN und stellet sie auf den Wagen und tut die goldenen Kleinodien, welche ihr ihm zum Schuldopfer gebet, in ein Kästlein an ihre Seite und sendet sie hin und laßt sie gehen. 9 Und sehet wohl zu: geht sie den Weg hinauf, der zu ihrem Gebiet führt, nach Beth-Semes, so hat Er uns all dies große Übel zugefügt; wenn nicht, so wissen wir dann, daß nicht seine Hand uns geschlagen hat, sondern daß es uns zufällig widerfahren ist. 10 Die Leute taten also und nahmen zwei säugende Kühe und spannten sie an einen Wagen und behielten ihre Kälber daheim 11 und hoben die Lade des HERRN auf den Wagen, dazu das Kästlein mit den goldenen Mäusen und mit den Abbildern ihrer Beulen. 12 Da gingen die Kühe auf dem Wege stracks auf Beth-Semes zu; einträchtig liefen sie und brüllten und wichen nicht, weder zur Rechten noch zur Linken. Und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Die Bethsemiten aber schnitten eben den Weizen im Tale. Als sie nun ihre Augen erhoben, sahen sie die Lade und freuten sich, dieselbe zu sehen. 14 Der Wagen aber kam auf den Acker Josuas, des Bethsemiten, und stand daselbst still. Und es war ein großer Stein daselbst; und sie spalteten das Holz vom Wagen und brachten die Kühe dem HERRN zum Brandopfer dar. 15 Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das dabei war, worin sich die goldenen Kleinodien befanden, und setzten sie auf den großen Stein. An demselben Tag opferten die Leute zu Beth-Semes dem HERRN Brandopfer und Schlachtopfer. 16 Als aber die fünf Fürsten der Philister das gesehen hatten, kehrten sie am gleichen Tag wieder nach Ekron zurück. 17 Das sind aber die goldenen Beulen, welche die Philister dem HERRN zum Schuldopfer gaben: für Asdod eine, für Gaza eine, für Askalon eine, für Gat eine, für Ekron eine. 18 Und goldene Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister unter den fünf Fürsten, sowohl der befestigten Städte als auch der Dörfer des flachen Landes. Und Zeuge ist der große Stein, worauf sie die Lade des HERRN niederließen; er ist auf dem Acker Josuas, des Bethsemiten, bis auf diesen Tag. 19 Und Er schlug die Bethsemiten, weil sie in die Lade des HERRN geschaut hatten; er schlug nämlich von dem Volk siebzig Mann, und fünfzigtausend Mann. Da trug das Volk Leid, weil der HERR das Volk mit einem so großen Schlag heimgesucht hatte. (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7) 20 Und die Leute zu Beth-Semes sprachen: Wer kann bestehen vor dem HERRN, diesem heiligen Gott? Und zu wem soll er von uns wegziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bürgern von Kirjat-Jearim und ließen ihnen sagen: Die Philister haben die Lade des HERRN wiedergebracht; kommt herab und holt sie zu euch hinauf!

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)