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1. Samuel - Kapitel 6

Die Bundeslade wird von den Philistern zurückgesandt

1 Also war die Lade des HERRN sieben Monate lang im Lande der Philister. 2 Und die Philister riefen ihre Priester und Wahrsager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des HERRN machen? Zeiget uns, womit wir sie an ihren Ort senden sollen! 3 Sie sprachen: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels zurück- senden, so sendet sie nicht leer, sondern ein Schuldopfer sollt ihr ihm entrichten; dann werdet ihr genesen und wird es euch kund werden, warum seine Hand nicht von euch läßt. 4 Sie aber sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm geben sollen? Sie antworteten: Fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse, nach der Zahl der fünf Fürsten der Philister; denn es ist einerlei Plage über euch alle und über eure Fürsten gekommen. (Josua 13.3) 5 So sollt ihr nun Nachbildungen eurer Beulen machen und Nachbildungen eurer Mäuse, die das Land verderbt haben, und sollt dem Gott Israels die Ehre geben; vielleicht wird seine Hand dann leichter werden über euch und eurem Gott und eurem Land. 6 Und warum verhärtet ihr euer Herz, wie die Ägypter und der Pharao ihr Herz verhärteten? Ist dem nicht also: da er Macht an ihnen bewies, ließen sie jene ziehen, und so gingen sie hin? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 So nehmet nun einen neuen Wagen und zwei säugende Kühe, auf die niemals ein Joch gekommen ist, und spannet die Kühe an den Wagen und treibet ihre Kälber von ihnen weg nach Hause zurück; 8 und nehmet die Lade des HERRN und stellet sie auf den Wagen und tut die goldenen Kleinodien, welche ihr ihm zum Schuldopfer gebet, in ein Kästlein an ihre Seite und sendet sie hin und laßt sie gehen. 9 Und sehet wohl zu: geht sie den Weg hinauf, der zu ihrem Gebiet führt, nach Beth-Semes, so hat Er uns all dies große Übel zugefügt; wenn nicht, so wissen wir dann, daß nicht seine Hand uns geschlagen hat, sondern daß es uns zufällig widerfahren ist. 10 Die Leute taten also und nahmen zwei säugende Kühe und spannten sie an einen Wagen und behielten ihre Kälber daheim 11 und hoben die Lade des HERRN auf den Wagen, dazu das Kästlein mit den goldenen Mäusen und mit den Abbildern ihrer Beulen. 12 Da gingen die Kühe auf dem Wege stracks auf Beth-Semes zu; einträchtig liefen sie und brüllten und wichen nicht, weder zur Rechten noch zur Linken. Und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Die Bethsemiten aber schnitten eben den Weizen im Tale. Als sie nun ihre Augen erhoben, sahen sie die Lade und freuten sich, dieselbe zu sehen. 14 Der Wagen aber kam auf den Acker Josuas, des Bethsemiten, und stand daselbst still. Und es war ein großer Stein daselbst; und sie spalteten das Holz vom Wagen und brachten die Kühe dem HERRN zum Brandopfer dar. 15 Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das dabei war, worin sich die goldenen Kleinodien befanden, und setzten sie auf den großen Stein. An demselben Tag opferten die Leute zu Beth-Semes dem HERRN Brandopfer und Schlachtopfer. 16 Als aber die fünf Fürsten der Philister das gesehen hatten, kehrten sie am gleichen Tag wieder nach Ekron zurück. 17 Das sind aber die goldenen Beulen, welche die Philister dem HERRN zum Schuldopfer gaben: für Asdod eine, für Gaza eine, für Askalon eine, für Gat eine, für Ekron eine. 18 Und goldene Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister unter den fünf Fürsten, sowohl der befestigten Städte als auch der Dörfer des flachen Landes. Und Zeuge ist der große Stein, worauf sie die Lade des HERRN niederließen; er ist auf dem Acker Josuas, des Bethsemiten, bis auf diesen Tag. 19 Und Er schlug die Bethsemiten, weil sie in die Lade des HERRN geschaut hatten; er schlug nämlich von dem Volk siebzig Mann, und fünfzigtausend Mann. Da trug das Volk Leid, weil der HERR das Volk mit einem so großen Schlag heimgesucht hatte. (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7) 20 Und die Leute zu Beth-Semes sprachen: Wer kann bestehen vor dem HERRN, diesem heiligen Gott? Und zu wem soll er von uns wegziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bürgern von Kirjat-Jearim und ließen ihnen sagen: Die Philister haben die Lade des HERRN wiedergebracht; kommt herab und holt sie zu euch hinauf!

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)