zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 4

Die Philister besiegen Israel und rauben die Bundeslade

1 Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert. (Josua 15.53) 2 Und die Philister stellten sich in Schlachtordnung auf gegen Israel. Und als der Streit sich ausbreitete, ward Israel von den Philistern geschlagen; die erschlugen aus den Schlachtreihen im Felde bei viertausend Mann. 3 Und als das Volk ins Lager kam, sprachen die Ältesten Israels: Warum hat uns der HERR heute von den Philistern lassen geschlagen werden? Laßt uns die Bundeslade des HERRN von Silo zu uns herholen, so wird er in unsre Mitte kommen und uns von der Hand unsrer Feinde retten! (1. Samuel 14.18) 4 Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes. (2. Samuel 6.2) 5 Und als die Bundeslade des HERRN in das Lager kam, jauchzte ganz Israel mit großem Jauchzen, daß die Erde erbebte. 6 Als aber die Philister das Geschrei dieses Jauchzens hörten, sprachen sie: Was bedeutet das Geschrei solch großen Jauchzens im Lager der Hebräer? 7 Und als sie erfuhren, daß die Lade des HERRN in das Lager gekommen sei, fürchteten sich die Philister, denn sie sprachen: Gott ist in das Lager gekommen! Und sie sprachen: Wehe uns! denn bis anhin verhielt es sich nicht also! 8 Wehe uns! Wer wird uns von der Hand dieser herrlichen Götter erretten? Das sind die Götter, welche die Ägypter in der Wüste mit allerlei Plagen schlugen! 9 So seid nun tapfer und Männer, ihr Philister, damit ihr den Hebräern nicht dienen müsset, wie sie euch gedient haben. Seid Männer und streitet! (Richter 13.1) 10 Da stritten die Philister, und Israel ward geschlagen, ein jeder floh in seine Hütte; und die Niederlage war sehr groß, da aus Israel dreißigtausend Mann Fußvolk fielen. 11 Und die Lade Gottes ward genommen, und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, kamen um. 12 Da lief ein Benjaminiter aus den Schlachtreihen weg und kam am selben Tage nach Silo und hatte sein Kleid zerrissen und Erde auf sein Haupt gestreut. 13 Und als er hineinkam, siehe, da saß Eli auf dem Stuhl und spähte auf den Weg; denn sein Herz war bekümmert wegen der Lade Gottes. Und als der Mann in die Stadt kam und Bericht brachte, schrie die ganze Stadt auf. 14 Und als Eli das laute Geschrei hörte, fragte er: Was ist das für ein lautes Getümmel? Da kam der Mann eilends und berichtete es Eli. 15 Eli aber war achtundneunzig Jahre alt, und seine Augen waren dunkel, so daß er nicht mehr sehen konnte. (1. Samuel 3.2) 16 Aber der Mann sprach zu Eli: Ich komme aus dem Heer, heute bin ich aus dem Heer geflohen! Er aber sprach: Wie steht die Sache, mein Sohn? 17 Da antwortete der Bote und sprach: Israel ist vor den Philistern geflohen, und das Volk hat eine große Niederlage erlitten, und auch deine beiden Söhne, Hophni und Pinehas, sind tot; dazu ist die Lade Gottes genommen! 18 Als er aber die Lade Gottes erwähnte, fiel Eli rücklings vom Stuhl neben dem Tor und brach das Genick und starb; denn er war alt und ein schwerer Mann. Er hatte aber Israel vierzig Jahre lang gerichtet. 19 Aber seine Sohnsfrau, das Weib des Pinehas, stand vor der Geburt. Als sie nun das Geschrei hörte, daß die Lade Gottes genommen und ihr Schwiegervater und ihr Mann tot seien, sank sie nieder und gebar; denn es überfielen sie ihre Wehen. 20 Als es aber mit ihr zum Sterben ging, sprachen die Weiber, die neben ihr standen: Fürchte dich nicht, du hast einen Sohn geboren! Aber sie antwortete nichts und beachtete es nicht, (1. Mose 35.17) 21 sondern hieß den Knaben Ikabod und sprach: Die Herrlichkeit ist fort von Israel! weil die Lade Gottes genommen war und wegen ihres Schwiegervaters und ihres Mannes. (Psalm 78.61) 22 Und sie sprach abermals: Die Herrlichkeit ist fort von Israel, denn die Lade Gottes ist genommen!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)