Die Philister besiegen Israel und rauben die Bundeslade
1Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert.(Josua 15.53)2Und die Philister stellten sich in Schlachtordnung auf gegen Israel. Und als der Streit sich ausbreitete, ward Israel von den Philistern geschlagen; die erschlugen aus den Schlachtreihen im Felde bei viertausend Mann.3Und als das Volk ins Lager kam, sprachen die Ältesten Israels: Warum hat uns der HERR heute von den Philistern lassen geschlagen werden? Laßt uns die Bundeslade des HERRN von Silo zu uns herholen, so wird er in unsre Mitte kommen und uns von der Hand unsrer Feinde retten!(1. Samuel 14.18)4Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes.(2. Samuel 6.2)5Und als die Bundeslade des HERRN in das Lager kam, jauchzte ganz Israel mit großem Jauchzen, daß die Erde erbebte.6Als aber die Philister das Geschrei dieses Jauchzens hörten, sprachen sie: Was bedeutet das Geschrei solch großen Jauchzens im Lager der Hebräer?7Und als sie erfuhren, daß die Lade des HERRN in das Lager gekommen sei, fürchteten sich die Philister, denn sie sprachen: Gott ist in das Lager gekommen! Und sie sprachen: Wehe uns! denn bis anhin verhielt es sich nicht also!8Wehe uns! Wer wird uns von der Hand dieser herrlichen Götter erretten? Das sind die Götter, welche die Ägypter in der Wüste mit allerlei Plagen schlugen!9So seid nun tapfer und Männer, ihr Philister, damit ihr den Hebräern nicht dienen müsset, wie sie euch gedient haben. Seid Männer und streitet!(Richter 13.1)10Da stritten die Philister, und Israel ward geschlagen, ein jeder floh in seine Hütte; und die Niederlage war sehr groß, da aus Israel dreißigtausend Mann Fußvolk fielen.11Und die Lade Gottes ward genommen, und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, kamen um.12Da lief ein Benjaminiter aus den Schlachtreihen weg und kam am selben Tage nach Silo und hatte sein Kleid zerrissen und Erde auf sein Haupt gestreut.13Und als er hineinkam, siehe, da saß Eli auf dem Stuhl und spähte auf den Weg; denn sein Herz war bekümmert wegen der Lade Gottes. Und als der Mann in die Stadt kam und Bericht brachte, schrie die ganze Stadt auf.14Und als Eli das laute Geschrei hörte, fragte er: Was ist das für ein lautes Getümmel? Da kam der Mann eilends und berichtete es Eli.15Eli aber war achtundneunzig Jahre alt, und seine Augen waren dunkel, so daß er nicht mehr sehen konnte.(1. Samuel 3.2)16Aber der Mann sprach zu Eli: Ich komme aus dem Heer, heute bin ich aus dem Heer geflohen! Er aber sprach: Wie steht die Sache, mein Sohn?17Da antwortete der Bote und sprach: Israel ist vor den Philistern geflohen, und das Volk hat eine große Niederlage erlitten, und auch deine beiden Söhne, Hophni und Pinehas, sind tot; dazu ist die Lade Gottes genommen!18Als er aber die Lade Gottes erwähnte, fiel Eli rücklings vom Stuhl neben dem Tor und brach das Genick und starb; denn er war alt und ein schwerer Mann. Er hatte aber Israel vierzig Jahre lang gerichtet.19Aber seine Sohnsfrau, das Weib des Pinehas, stand vor der Geburt. Als sie nun das Geschrei hörte, daß die Lade Gottes genommen und ihr Schwiegervater und ihr Mann tot seien, sank sie nieder und gebar; denn es überfielen sie ihre Wehen.20Als es aber mit ihr zum Sterben ging, sprachen die Weiber, die neben ihr standen: Fürchte dich nicht, du hast einen Sohn geboren! Aber sie antwortete nichts und beachtete es nicht,(1. Mose 35.17)21sondern hieß den Knaben Ikabod und sprach: Die Herrlichkeit ist fort von Israel! weil die Lade Gottes genommen war und wegen ihres Schwiegervaters und ihres Mannes.(Psalm 78.61)22Und sie sprach abermals: Die Herrlichkeit ist fort von Israel, denn die Lade Gottes ist genommen!
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"