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1. Samuel - Kapitel 31

Das Ende Sauls und seiner Söhne

1 Die Philister aber stritten wider Israel, und die Männer von Israel flohen vor den Philistern und fielen erschlagen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Und die Philister drangen ein auf Saul und seine Söhne und erschlugen Jonatan und Abinadab und Malchischua, die Söhne Sauls. 3 Und der Streit ward hart wider Saul; und es trafen ihn die Schützen, die mit Bogen bewaffnet waren, und er ward von den Schützen schwer verwundet. 4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert aus und erstich mich damit, damit nicht diese Unbeschnittenen kommen und mich erstechen und Mutwillen an mir verüben! Aber sein Waffenträger wollte nicht; denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul das Schwert und stürzte sich darein. (Richter 9.54) 5 Als nun sein Waffenträger sah, daß Saul tot war, stürzte auch er sich in sein Schwert und starb mit ihm. 6 Also starb Saul samt seinen drei Söhnen und seinem Waffenträger und allen seinen Männern an jenem Tag. 7 Als aber die Männer von Israel, die diesseits der Ebene und diesseits des Jordans waren, sahen, daß die Männer Israels geflohen und daß Saul und seine Söhne tot waren, verließen sie die Städte und flohen auch. Da kamen die Philister und wohnten darin. 8 Am folgenden Tag kamen die Philister, um die Erschlagenen auszuziehen, und fanden Saul und seine drei Söhne auf dem Gebirge Gilboa liegen. 9 Da hieben sie ihm den Kopf ab und zogen ihm seine Waffenrüstung aus und sandten Boten in das Land der Philister ringsumher, diese frohe Botschaft im Hause ihrer Götzen und unter dem Volke zu verkündigen. 10 Und sie legten seine Waffen in das Haus der Astarte, aber seinen Leichnam hängten sie an die Mauer zu Bethsan. 11 Als aber die Einwohner von Jabes in Gilead hörten, was die Philister Saul getan hatten, (1. Samuel 11.1) 12 machten sich alle streitbaren Männer auf und gingen die ganze Nacht hindurch und nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer zu Bethsan und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst 13 und nahmen ihre Gebeine und begruben sie unter der Tamariske zu Jabes und fasteten sieben Tage lang. (2. Samuel 1.12)

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)